Deutschland - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle - 2023-0945 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: 2023-0945 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Beschreibung: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin sammelt Alttextilien und Altschuhe (AVV 200110 und 200111), im folgenden Alttextilien genannt, in extra dafür bereitgestellten Depotcontainern im gesamten Stadtgebiet Duisburg. Die in den geschlossenen Behältnissen gesammelten Alttextilien stammen vorwiegend aus Privathaushalten. Die zuvor genannte Sammlung erfolgt an den Werktagen Montag bis Freitag sowie in absoluten Ausnahmefällen an Samstagen. Die Alttextilien sollen von der AN einer ordnungsgemäßen und schadlosen umweltgerechten Verwertung zugeführt werden.
Kennung des Verfahrens: 3d67600a-0eb6-439a-9a64-4743f3866199
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: ÜbernahmestelleKonrad-Adenauer-Ring 9 - 13
Stadt: Duisburg-Neumühl
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY1F229U5M Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: 2023-0945 Übernahme, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien und Altschuhen (AVV 200110 und 200111)
Beschreibung: Die auftragsgegenständliche Leistung umfasst die Übernahme, den Transport, die Sortierung und die Verwertung der von der AG im Stadtgebiet Duisburg eingesammelten Alttextilien. Die zu übernehmenden Alttextilien können in unterschiedlicher Qualität anfallen. Es kann sich um getragene, tragbare, verunreinigte, verschlissene und/oder untragbare Alttextilien handeln. D.h., Minderqualitäten sind von der AN zu tolerieren. Die Übernahme der Alttextilien erfolgt an einer zentralen Stelle (Konrad-Adenauer-Ring 9 - 13, 47167 Duisburg-Neumühl) im Stadtgebiet Duisburg mittels vier von der AN bereitzustellenden Wechselbrücken. Alternativ kann die Übernahme der Alttextilien an o.g. Örtlichkeit über die AN auch mittels drei Stück gleichzeitig bereitzustellender Trailer erfolgen. Die bereitgestellten Trailer müssen mindestens über das gleiche Fassungsvermögen/Ladevolumen wie die sechs Stück Wechselbrücken verfügen. Zudem müssen die bereitgestellten Trailer seitlich zu beladen/befüllen sein. Die Befüllung der von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer erfolgt durch die AG. Die von der AN zur Verfügung gestellten Wechselbrücken/Trailer müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden. Hierzu gehört auch, dass eine ladungssichere Befüllung erfolgen kann (z.B. Bracken an den Seitenwänden der Trailer). Bei der Qualitätskontrolle besteht die Möglichkeit, dass von der AN Personal zur Durchführung der selbigen im Rahmen der Befüllung der Wechselbrücken vor Ort zur Verfügung gestellt werden kann. Durch die Möglichkeit der Durchführung der Qualitätskontrolle durch einen Mitarbeiter der AN auf der Übernahmestelle der AG vor Ort ist garantiert, dass nach Annahme der Ware eine Reklamation im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ausgeschlossen ist. Sollte von der AN auf die Gestellung eines Mitarbeiters zur Qualitätskontrolle vor Ort im Rahmen der Befüllung verzichtet werden, gilt die Qualität der übernommenen Ware als einwandfrei, eine Reklamationen im Hinblick auf den Zustand und die Qualität der Alttextilien durch die AN ist somit ausgeschlossen. Trockene Stellplätze für die Wechselbrücken bzw. Trailer stehen nicht zur Verfügung. Sofern es für die AN von Bedeutung ist, dass die eingesammelten und verladenen Säcke mit Alttextilien in den Wechselbrücken/Trailern trocken zwischengelagert werden, so ist dieses durch die AN in geeigneter Form mittels der von ihr zu stellenden Wechselbrücken/Trailer sicherzustellen. Die zu befüllenden Wechselbrücken bzw. Trailer werden bis zur Abholung durch die AN von der AG kostenfrei zwischengelagert. Hinweis: Im Leistungszeitraum kann sich die Örtlichkeit der vorgenannten Übernahmestelle verändern. Der Ortswechsel geschieht innerhalb des Stadtgebietes Duisburgs. Ein genauer Zeitpunkt des möglichen Ortswechsels kann nicht angegeben werden. Mengen an Alttextilien: Aufgrund der bisherigen Erfahrungen fallen monatlich durchschnittlich ca. 210 t an Alttextilien an. Aufgrund dieser Erfahrungen wird für den Leistungszeitraum vom 01. März 2024 bis 28. Februar 2025 (12 Monate) von einer anfallenden Gesamtmenge von ca. 2.500 t Alttextilien zur Behandlung/Verwertung ausgegangen. Die Mengen wurden auf der Grundlage der in den Jahren 2022 und bis einschl. Oktober 2023 eingesammelten Mengen ermittelt. Mengenabweichungen im Gesamtaufkommen der Alttextilsammlung sind in diesem Zeitraum möglich und von der AN zu tolerieren und bei der Kalkulation der Vergütung zu berücksichtigen. Die Mengenangaben dienen nur als Kalkulationshilfen und sind keine verbindlichen Mengenangaben, da sie eine für die Zukunft prognostizierte Menge darstellen. Änderungen in den jeweiligen Mengenangaben im Bereich von +/- 20% sind von der Bieterin im Rahmen der Preisbildung einzukalkulieren und führen nicht zu einer Veränderung der jeweiligen angebotenen Konditionen. Abtransport der Alttextilien: Die Alttextilien sind von der AN von der Übernahmestelle zu einer Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage zu transportieren. Der Transport hat durch die AN oder durch ein von ihr beauftragtes Drittunternehmen zu erfolgen. Der Austausch der Wechselbrücken bzw. Trailer muss kontinuierlich/täglich durch die AN erfolgen. Dieser kontinuierliche/tägliche Austausch muss ohne gesonderten Abruf erfolgen. Ein telefonischer Abruf erfolgt seitens der AG nur in Sonderfällen. Seitens der AN ist immer eine ausreichende Anzahl an Wechselbrücken (vier Stück) bzw. an Trailern (2 Stück) sowie entsprechenden Fahrzeugen zur Leistungserbringung vorzuhalten.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90513000Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90510000Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Zusätzliche Einstufung(cpv): 90514000Recycling von Siedlungsabfällen
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: ÜbernahmestelleKonrad-Adenauer-Ring 9 - 13
Stadt: Duisburg-Neumühl
Postleitzahl: 47167
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Übernahmestelle ist von Montag - Donnerstag im Zeitraum von 7.30 Uhr - 16.00 Uhr, und an Freitagen von 7.30 Uhr - 15.00 Uhr geöffnet. Außerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten - einschließlich kompletter Samstage - ist das Gelände der Übernahmestelle verschlossen und somit nicht ohne vorherige Absprache zugänglich. Der Austausch der Wechselbrücken/Trailer soll innerhalb der vorgenannten Öffnungszeiten erfolgen.
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2025-02-28+01:00
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6 Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Nov./Dez. 2024
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:selbst#
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Da die Abfallvermeidung durch Wiederverwendung (Second-Hand) eine hohe Priorität haben soll, soll sich die AN für eine möglichst hohe Verwertungsquote bei Alttextilien und Altschuhen einsetzen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung des / des Bieters /-in zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die Gegenstand der Vergabe sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Anlage 2, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEE*) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 2, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation oder EEE*) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung des / der Versicherungsgebers /-in und der maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 2, Formblatt F12 - (oder Präqualifikation oder EEE* oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der Versicherung) d) Verbindliche Erklärung eines Kreditinstitutes oder einer Versicherungsgesellschaft (ansässig in der europäischen Gemeinschaft) über die Besicherungssumme bzw. Ausstellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. der geforderten 30% des Gesamtauftragswertes im Falle der Zuschlagserteilung (siehe Punkt 8.0 "Sicherheiten / Bürgschaft"), gemäß der Mustervorlage.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Nachweis der gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (oder Präqualifikation oder EEE*) *EEE = Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) für das Sammeln, Lagern, Transportieren und Aufbereiten von Alttextilien gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV / Abfallschlüssel 200110 und 200111) inkl. Anhang. Aus dem Anhang muss hervorgehen, für welche Abfallarten gemäß Abfallverzeichnisverordnung die Anlage zertifiziert ist. b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zu den wesentlichen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zum / zur Auftraggeber /-in, mit Ansprechpartner /-in und Telefonnummer (Referenzliste) - siehe Anlage 2, Formblatt F1 - (oder Präqualifikation oder EEE*) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren - siehe Anlage 2, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEE*) d) Nachweise bzw. Eigenerklärung der Bieterin, dass Sie über fachlich qualifiziertes Personal zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen verfügt. e) Auflistung der genutzten Behandlungs-/Verwertungsanlagen und Erklärung über Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) gem. §56 KrWG - siehe Anlage 2, Formblatt F10 f) Detaillierte Darstellung was mit den von der AG übernommenen Altkleidern geschieht (mit Angaben zum Transporteur, zur Gestellung der Wechselbrücken bzw. Trailer und Benennung der Sortieranlage(n) g) Beschreibung der Arbeitsabläufe in der (den) Sortieranlage(n) des Verwerters incl. der Angabe der erfassten Gesamtmengen sowie der erzielten Verwertungsquoten für 2021 und 2022, aufgeschlüsselt nach Wiederverwendung/Second Hand, Weiterverwendung (z.B. als Putzlappen), stofflicher Verwertung und Restabfällen (thermischer Verwertung). h) Benennung entsprechender Abnehmer der Sortierfraktionen z.B. der Second-Hand Ware, Putzlappen und Rohware für die industrielle Verarbeitung i) Übergabe einer Sortenliste/Artikelgruppenliste (Aus der Liste muss die von der AN angegebene Sortiertiefe / Anzahl Sortiergruppen ersichtlich sein). j) Übergabe eines Warenfluss- und Verwertungsschemas bzw. Mengenstromnachweises für die Jahre 2020 und 2021 (übersichtliche Aufstellung, in welche Länder welche Mengen - mit Gewichtsangabe oder prozentual - exportiert wurden)
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Die AN hat gegenüber der AG zur Absicherung der Leistungserbringung eine zeitlich unbefristete und selbstschuldnerische Bankbürgschaft (ausgestellt durch eine Bank/Versicherung) in Form einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 30% des Gesamtauftragswertes zu stellen. Die Bürgschaft muss den nachfolgenden Erklärungen entsprechen: - Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht - Auf die Einrede der Vorausklage gemäß 771 BGB wird verzichtet - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle Die AN hat das dafür vorgesehene und einschlägige Formblatt (gemäß Anlage 3, VHB 421) der AG zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss dem Formblatt der AG entsprechen. Diese Bürgschaft muss innerhalb von 10 Kalendertagen nach Auftragseingang bei der AG eingegangen sein. Die Kosten dieser Vertragserfüllungsbürgschaft trägt die AN. Die Rückgabe der Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt nach ordnungsgemäßer Vertragserfüllung und Ablauf der dargestellten Leistungszeiträume in Verbindung mit einer Rückgabeaufforderung der AN. Eine automatische Rücksendung der Bürgschaft erfolgt, seitens der AG, nicht.
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-02+01:0010:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 27DAYS
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (AG) behalten sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-02+01:0010:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-02+01:0010:00:00+01:00
Zusätzliche Informationen: Gem. § 55 (2) VgV dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Eigenerklärung des / der Bieters /-in anstelle eines Gewerbezentralregisterauszuges - siehe Anlage 2, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEE*) b) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 2, Formblatt F6 - (oder Präqualifikation oder EEE*) c) Eigenerklärung des / der Bieters /-in zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 2, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation oder EEE*) d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022; - siehe Nachweis: Formblatt "Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
8. Organisationen
8.1 ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032837925
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032837925
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt(DEA12)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2032837925
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1837e220-b1ca-42e7-8526-940c9f876047- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-02+01:0008:50:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00004311-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 2/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-03Z

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