Deutschland - Lizenzverwaltungssoftwarepaket - Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung eines Orchestrierungs-Werkzeugs für die Administration der „Media over IP-Infrastruktur“ beim SWR

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung eines Orchestrierungs-Werkzeugs für die Administration der „Media over IP-Infrastruktur“ beim SWR
Beschreibung: Im Zuge des Aufbaus einer MoIP-Infrastruktur plant der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber den Einsatz eines Orchestrierungs-Werkzeugs (Orchestrator) zur Administration der „Media over IP-Infrastruktur“. An diese Standard-Software zur Administration der MoIP-Infrastruktur stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Der Einsatz standardisierter Technik als Vorgabe der ARD-Strukturreform muss eingehalten werden. - Das Orchestrierungs-Werkzeug (Orchestrator) ist ein Standard-Softwareprodukt, das nicht als Individualprogrammierung entwickelt wurde. - Funktionale Anforderungen: • Tiefe Integration und Interaktion des Orchestrierungs-Werkzeugs mit bereits vorhandenem Steuerungs- u. Überwachungssystem (Hersteller: BFE Studio u.d Medien Systeme GmbH, Typ: KSC Core) • Einsatz des Orchestrierungs-Werkzeugs sowohl in der Hörfunk- als auch in der Fernsehproduktion • Bereitstellung und Konfiguration von Diensten (Verbindungsmanagement) für Weitverkehrs-, Metro- oder lokale Mediennetze • Nutzung von Software Defined Networking (SDN) für die Verwaltung zwischengeschalteter Netzwerkinfrastruktur, die zum Transport von Mediendiensten verwendet wird. Dabei müssen auch Produkte unterschiedlicher Hersteller parallel verwaltet u. gesteuert werden können. Mindestens jedoch von Produkten der Hersteller Arista, Cisco Systems und Nevion. - Nutzung von SDN-gesteuertem IP-Routing in allen Produktions- u. Rundfunkinfrastrukturen bis in die Regionalnetze • Bereitstellung von REST-basierten Schnittstellen (API) u. deren Dokumentation • Überwachung von Netzwerkressourcen sowie Endgeräten und Abgleich mit laufenden Diensten (Service Assurance) • Übersichtliches und anpassbares Alarm-Management • Muss auf virtueller und auch dedizierter Serverhardware eingesetzt werden können, cloud-basierte Administration muss möglich sein • Webbasierte, benutzerfreundliche Benutzeroberflächen sollen implementiert sein • Skalierbarkeit, Hochverfügbarkeit und ein rollenbasiertes Sicherheitsmodell müssen implementiert sein • Unterstützung von LDAPS zur Authentifizierung muss möglich sein Aufgrund seiner intensiven Markterkundung musste der Auftraggeber feststellen, dass nur das Produkt „VideoIPath“ des Herstellers „Nevion“ die definierten Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Somit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und der Verweis auf dieses bestimmte Produkt ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden; der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist 01.03.2024. Die Abnahmevolumen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren und sind in der „Tabelle 1 – Abnahmevolumen an Software-Lizenzen und Dienstleistungen“ der Vertragsunterlagen detailliert aufgeführt: - Mindest-Abnahmevolumen Software-Lizenzen, Bezugsjahr 2024: 360.000 € / Bezugsjahr 2025: 390.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Geplantes Abnahmevolumen Software-Lizenzen, Bezugsjahr 2026: 150.000 € / Bezugsjahr 2027: 150.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Zusätzliches optionales Abnahmevolumen: 1.000.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Geschätzten Personentage (PT) für Fachpersonal: Bezugsjahr 2024: 20 Bezugsjahr 2025: 13 Bezugsjahr 2026: 20 Bezugsjahr 2027: 20 Zusätzlich optional: 40 PT
Kennung des Verfahrens: da67a335-7424-4b77-9b96-a5ef8785594f
Interne Kennung: EU-I/T 12/2023
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 48218000Lizenzverwaltungssoftwarepaket
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Bredow-Straße
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76522
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis(DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die geforderten Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Software-Überlassung eines Orchestrierungs-Werkzeugs für die Administration der „Media over IP-Infrastruktur“ beim SWR müssen an folgendem Standort erfolgen: Südwestrundfunk Baden-Baden, Hans-Bredow-Straße, 76522 Baden-Baden
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2,904,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 der Verfahrensunterlagen – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung“ der Verfahrensunterlagen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der /das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung eines Orchestrierungs-Werkzeugs für die Administration der „Media over IP-Infrastruktur“ beim SWR
Beschreibung: Im Zuge des Aufbaus einer MoIP-Infrastruktur plant der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber den Einsatz eines Orchestrierungs-Werkzeugs (Orchestrator) zur Administration der „Media over IP-Infrastruktur“. An diese Standard-Software zur Administration der MoIP-Infrastruktur stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen: - Der Einsatz standardisierter Technik als Vorgabe der ARD-Strukturreform muss eingehalten werden. - Das Orchestrierungs-Werkzeug (Orchestrator) ist ein Standard-Softwareprodukt, das nicht als Individualprogrammierung entwickelt wurde. - Funktionale Anforderungen: • Tiefe Integration und Interaktion des Orchestrierungs-Werkzeugs mit bereits vorhandenem Steuerungs- u. Überwachungssystem (Hersteller: BFE Studio u.d Medien Systeme GmbH, Typ: KSC Core) • Einsatz des Orchestrierungs-Werkzeugs sowohl in der Hörfunk- als auch in der Fernsehproduktion • Bereitstellung und Konfiguration von Diensten (Verbindungsmanagement) für Weitverkehrs-, Metro- oder lokale Mediennetze • Nutzung von Software Defined Networking (SDN) für die Verwaltung zwischengeschalteter Netzwerkinfrastruktur, die zum Transport von Mediendiensten verwendet wird. Dabei müssen auch Produkte unterschiedlicher Hersteller parallel verwaltet u. gesteuert werden können. Mindestens jedoch von Produkten der Hersteller Arista, Cisco Systems und Nevion. - Nutzung von SDN-gesteuertem IP-Routing in allen Produktions- u. Rundfunkinfrastrukturen bis in die Regionalnetze • Bereitstellung von REST-basierten Schnittstellen (API) u. deren Dokumentation • Überwachung von Netzwerkressourcen sowie Endgeräten und Abgleich mit laufenden Diensten (Service Assurance) • Übersichtliches und anpassbares Alarm-Management • Muss auf virtueller und auch dedizierter Serverhardware eingesetzt werden können, cloud-basierte Administration muss möglich sein • Webbasierte, benutzerfreundliche Benutzeroberflächen sollen implementiert sein • Skalierbarkeit, Hochverfügbarkeit und ein rollenbasiertes Sicherheitsmodell müssen implementiert sein • Unterstützung von LDAPS zur Authentifizierung muss möglich sein Aufgrund seiner intensiven Markterkundung musste der Auftraggeber feststellen, dass nur das Produkt „VideoIPath“ des Herstellers „Nevion“ die definierten Anforderungen des Auftraggebers erfüllt. Somit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden und der Verweis auf dieses bestimmte Produkt ist durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt. Die Rahmenvereinbarung soll für die Laufzeit von 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten abgeschlossen werden; der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist 01.03.2024. Die Abnahmevolumen beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren und sind in der „Tabelle 1 – Abnahmevolumen an Software-Lizenzen und Dienstleistungen“ der Vertragsunterlagen detailliert aufgeführt: - Mindest-Abnahmevolumen Software-Lizenzen, Bezugsjahr 2024: 360.000 € / Bezugsjahr 2025: 390.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Geplantes Abnahmevolumen Software-Lizenzen, Bezugsjahr 2026: 150.000 € / Bezugsjahr 2027: 150.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Zusätzliches optionales Abnahmevolumen: 1.000.000 € zzgl. Software-Maintenance u. Premium Support - Geschätzten Personentage (PT) für Fachpersonal: Bezugsjahr 2024: 20 Bezugsjahr 2025: 13 Bezugsjahr 2026: 20 Bezugsjahr 2027: 20 Zusätzlich optional: 40 PT
Interne Kennung: EU-I/T 12/2023
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 48218000Lizenzverwaltungssoftwarepaket
Menge: 0
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung: 2 Jahre mit Beginn 01.03.2024 bis 28.02.2026 zzgl. 2 Verlängerungsoptionen à 12 Monate, bis maximal 29.02.2028
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Hans-Bredow-Straße
Stadt: Baden-Baden
Postleitzahl: 76530
Land, Gliederung (NUTS): Baden-Baden, Stadtkreis(DE121)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die geforderten Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Software-Überlassung eines Orchestrierungs-Werkzeugs für die Administration der „Media over IP-Infrastruktur“ beim SWR müssen an folgendem Standort erfolgen: Südwestrundfunk Baden-Baden, Hans-Bredow-Straße, 76522 Baden-Baden
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2024-03-01+01:00
Enddatum: 2026-02-28+01:00
Laufzeit: 4YEAR
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2,904,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Zusätzliche Informationen: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) -Vertragsunterlagen gem. Kapitel 3.3 ff Der Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Angebotsabgabe die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder §4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bieter mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bieter beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
5.1.8 Zugänglichkeitskriterien
Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: A-Kriterium A4.3.3-1 - Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beschreibung: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem An-gebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr). Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.3.4-1 Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung A4.3.4-2 Vorlage von Bilanzen od. Bilanzauszügen über die letzten 3 Geschäftsjahre A4.3.4-3 Bonitätsnachweis
Beschreibung: A4.3.4-1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen: • Für Sach- und Personenschäden bis zu 3 Millionen € je Schadensfall. • Für Vermögensschäden bis zu 1 Million € je Schadensfall. • Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder • Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. A4.3.4-2 - Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen über die letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist oder, sofern das Unternehmen nicht veröffentlichungspflichtig ist, eine Eigenerklärung mit Angabe der Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre. A4.3.4-3 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 6 Monate). • Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 6 Monate. • Eine Bankauskunft der Geschäftsbank reicht explizit zum Nachweis einer Bonität nicht aus! Anhand der vorgelegten Unterlagen findet eine Bewertung wie folgt statt: B4.3.4-2 - Bewertung der durchschnittlichen Eigenkapitalquote des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, errechnet aus den o.a. Bilanzen oder Bilanzauszügen, oder anhand der Eigenerklärung. 30 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 0% und < 10% 60 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 10% und < 20% 90 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 20% und < 30% 120 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Eigenkapitalquote >= 30% B4.3.4-3 - Bewertung des Bonitätsindex aus der o.a. Auskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel). 20 Punkte - Niedriger Zielerfüllungsgrad: Mittlere Bonität 40 Punkte - Mittlerer Zielerfüllungsgrad: Gute Bonität 60 Punkte - Hoher Zielerfüllungsgrad: Sehr gute Bonität 80 Punkte - Sehr hoher Zielerfüllungsgrad: Hervorragende Bonität Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: A4.3.5-1 Ein Referenzprojekt 1 für die Software-Überlassung des Orchestrators „VideoIPath“ in Verbindung mit Dienstleistungen in vergleichbarer Art, der letzten 3 Jahre A4.3.5-2 Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung in Verbindung mit Dienstleistungen.
Beschreibung: A4.3.5-1 - Ein Referenzprojekt 1 für die Software-Überlassung des Orchestrators „VideoIPath“ in Verbindung mit Dienstleistungen in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen wurde. Verwenden Sie hierzu bitte die „Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage der Verfahrensunterlagen (eignungsbezogen)“. A4.3.5-2 - Nachweise (Zertifikate) oder Beschreibung zur Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung in Verbindung mit Dienstleistungen. Anhand der vorgelegten Unterlagen werden Bewertungen wie folgt vorgenommen: B4.3.5-1 Bewertung des Referenzprojekts 1 für die Software-Überlassung des Orchestrators „VideoIPath“ in Verbindung mit Dienstleistungen in vergleichbarer Art, das in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen wurde. Die Bewertung erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Das Referenzprojekt wird nach dem Abwicklungs- und Lösungsgrad des Orchestrators „VideoI-Path“ in Verbindung mit Dienstleistungen bewertet. Die Bewertung erfolgt dahingehend, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung (Zielerfüllungsgrad =ZEG) nahekommt. Hierzu wurden Teilbereiche definiert, diese sind in der Anlage 1.4.3 - Referenzvorlage der Verfahrensunterlagen (eignungsbezogen) dargestellt. 140 Punkte - Niedriger ZEG: Die Referenz kommt in bis zu 2 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 280 Punkte - Mittlerer ZEG: Die Referenz kommt in 3 bis 4 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 420 Punkte - Hoher ZEG: Die Referenz kommt in 5 bis 6 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. 560 Punkte - Sehr hoher ZEG: Die Referenz kommt in mehr als 6 Teilbereichen dem Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung nahe. B4.3.5-2 Bewertung der beim Bieter implementierten Prozesse für Qualitätsmanagement bezogen auf die Rahmenvereinbarung zur Software-Überlassung in Verbindung mit Dienstleistungen. 60 Punkte - Geringer ZEG - QM befriedigend umgesetzt. 120 Punkte - Mittlerer ZEG - QM gut ein -und umgesetzt. 180 Punkte - Hoher ZEG - QM sehr gut ein - und umgesetzt. 240 Punkte - Sehr hoher ZEG - QM sehr gut ein -und umgesetzt sowie geprüft (Zertifikat) Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: A4.3.2-1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
Beschreibung: A4.3.2-1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss jedem Angebot die „Anlage 1.4.1a - Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ der Verfahrensunterlagen ausgefüllt beigefügt sein. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
Kriterium:
Art: Sonstiges
Bezeichnung: Wichtige Hinweise für Unterauftragnehmer und Bietergemeinschaften, siehe Beschreibung
Beschreibung: Die Bieter müssen bereits mit Abgabe des Angebots alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben (vgl. auch „Tabelle 3 der Verfahrensunterlagen – Inhalt und Aufbau des Angebots“). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrensunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.9.2 der Verfahrensunterlagen vorgelegt werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 1.4.1b - Haftungserklärung der Verfahrensunterlagen“ vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Die Eignung wird insgesamt festgestellt, wenn der Bieter in wirtschaftlich-finanzieller und technisch-beruflicher Leistungsfähigkeit alle Nachweise einreicht, sämtliche Mindestanforderungen (A-Kriterien) erfüllt und mindestens 530 Eignungspunkte erreicht.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Beschreibung: Zur Prüfung und Wertung der Leistung werden folgende Kriterien verwendet: - A-Kriterien (Ausschlusskriterien) A-Kriterien müssen uneingeschränkt erfüllt werden. - B-Kriterien (Bewertungskriterien) B-Kriterien werden mit Punkten bewertet und gehen in die Leistungswertung ein. - I- Kriterien (Informationskriterien) I-Kriterien werden nicht bewertet, sondern dienen nur der Information, sind insoweit aber verbindlich (Antworten zu I-Kriterien dürfen keine Angaben zu A oder B-Kriterien einschränken). Werden alle A-Kriterien erfüllt, nimmt der Auftraggeber in der nächsten Wertungsstufe eine Überprüfung der Preise vor. Erscheint ein Angebot im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig, behält sich der Auftraggeber eine Aufklärung vor. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden (gemäß §60 VgV). Danach erfolgt die Wertung aller Angebote hinsichtlich der Leistungspunkte sowie der Preise. Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Einfachen Richtwertmethode“ gemäß UfAB 2018. Das Angebot mit dem besten Leistungs-Preis-Verhältnis erhält den Zuschlag (§127 GWB, §58 Abs. 2 VgV). Die Verteilung der Leistungspunkte wird analog zu Kapitel 4.3.1 der Verfahrensunterlagen und gemäß „Anlage 1.5.1 - Leistungs- und Preisblätter“, Tabellenblatt „Leistungsblatt“ vorgenommen.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.swr.de/ausschreibungen,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-02-02+01:0008:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2MONTH
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nach Ablauf der Angebotsfrist und im Rahmen der Angebotsauswertung kann es zu Nachforderungen, bzw. Aufklärungen zu den Angeboten seitens des Auftraggebers kommen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-02-02+01:0008:01:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Finanzielle Vereinbarung: Elektronischer Rechnungsversand: E-Mail-Adresse: Rechnungseingang-SWR@swr.de Weitere Details zu den Anforderungen an den elektronischen Rechnungsversand finden Sie unter dem Link www.swr.de/ausschreibungen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: IHK Karlsruhe
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Organisation, die Angebote bearbeitet: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
8. Organisationen
8.1 ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: t07119290
Abteilung: Einkauf IT/Technik
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70190
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis(DE111)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
Telefon: 000
Internetadresse: https://www.swr.de
Profil des Erwerbers: https://www.swr.de/ausschreibungen
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (721) 926-8730
Fax: +49 (721) 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: IHK Karlsruhe
Registrierungsnummer: t0721174290
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721174290
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 51c57ad2-f2a8-4c93-bbd8-4067b547a2e3- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2024-01-02+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00004329-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 2/2024
Datum der Veröffentlichung: 2024-01-03Z

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Aach (Hegau)
Aalen
Abtsgmünd
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Ahorn
Aichhalden
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
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Allmendingen
Allmersbach
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Bad Dürrheim
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Bad Friedrichshall
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Bahlingen am Kaiserstuhl
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Bartholomä
Beimerstetten
Benningen am Neckar
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Bergatreute
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Billigheim
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Bisingen
Bissingen an der Teck
Bitz
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Blaufelden
Blaustein
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Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
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Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
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Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettenheim
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dogern
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
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Dunningen
Durbach
Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
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Eberdingen
Eberhardzell
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Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
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Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
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Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
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Engstingen
Eningen unter Achalm
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Eppingen
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Erlenbach
Ertingen
Eschbach
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Eschenbach
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Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenau
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
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Forst
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
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Freudental
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Frickingen
Fridingen an der Donau
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Furtwangen im Schwarzwald
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Geisingen
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Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
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Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
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Jagstzell
Jagstzell
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Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
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Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
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Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
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Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wutöschingen
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil
Zwiefalten