Zusätzliche Informationen: 4. Formale Anforderungen an die Angebote 4.1 Abgabe in deutscher Sprache Das Angebot
ist in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen,
in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original
auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende
Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte
Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. 4.2 Notwendiger Inhalt Das
Angebot muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: - Angebotsschreiben des Bieters mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift.
Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift
eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft
vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch
einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt
der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender
Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses
Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. - Benennung
eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren (Name, Anschrift,
Telefonnummer und E-Mail-Adresse) gemäß Anlage. - Bestätigung der Bindefrist gemäß
Anlage. - Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass sein Angebot in allen Punkten den
Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen
von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. - Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage,
dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten
Leistung und die Nutzungsrechte daran an den Auftraggeber und das VM überträgt. -
Eine Erklärung des Bieters gemäß Anlage, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit
und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen
verpflichtet. - Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue-
und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. - Angaben zur Bietergemeinschaft;
vergleiche Teil A Kapitel 5.4 - Angabe zu Subunternehmern; vergleiche Teil A Kapitel
5.5 - Gemäß dem Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ist eine Zusammenarbeit
mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen verboten. Daher ist die
Erklärung gemäß Anlage (Anl 1 Anlage 8 Eigenerklärung-VO-2022-833-VM-System) zu unterzeichnen.
Teil 2: Nachweis der Eignung - Eigenerklärungen, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel
5.1 bis 5.6 gefordert. (beachte Anlage). - Geschäftsbericht des letzten Kalender-
oder Wirtschaftsjahres, vgl. Teil A Kap. 5.2. - Zu erbringende Nachweise über die
Referenzen, vgl. Teil A Kap. 5.3. - Eventuelle Nachweise zur Eignungsleihe durch Subunternehmer
Teil 3: Angebot Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein Angebot erstellen.
Das Angebot soll Folgendes beinhalten: - Im Angebot ist eine Kalkulation zu allen
Leistungsbestandteilen abzugeben. In beigefügtem Kalkulationsblatt (siehe Anlage)
sind Preise zu allen im Kalkulationsblatt benannten Kostenpunkten anzugeben. - Es
ist nachvollziehbar darzustellen, wie die geforderten Aufgaben und Arbeiten fachlich
und organisatorisch umgesetzt werden sollen und welche Zeitbedarfe für die einzelnen
Schritte als erforderlich angesehen werden (Näheres siehe Teil B). - Es ist darzustellen,
wie durch das Qualitätsmanagement auf Seiten des Auftragnehmers die korrekte, qualitativ
hochwertige und zeitgerechte Ausführung des Auftrags sicher-gestellt wird. - - die
den Zuschlagskriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen.
Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. - Benennung
eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen
Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und
fachliche Erfahrungen). - Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation.
- Alle Preise sind netto in Euro anzugeben. 4.3 Vollständigkeit des Angebotes Das
Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss alle Untersuchungsinhalte und Leistungsbestandteile der Leistungsbeschreibung,
die Veranstaltungen und Preise sowie die in den Verdingungsunterlagen geforderten
Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen)
enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen
zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Entspricht der Gesamtbetrag nicht dem Ergebnis
der Summe der Einzelposten oder des Produktes von Mengenansatz und Einheitspreis,
so sind die Einheitspreise und Einzelpositionen maßgebend. 4.4 Bindefrist/ Zuschlagsfrist
Die Bindefrist läuft bis 31.03.2024. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an
sein Angebot gebunden.