Stadt Blieskastel - Vergabe Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 65-23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Paradeplatz 5
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 53127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blieskastel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Blieskastel - Vergabe Planungsleistungen
Vergabe von Leistungen der Objektplanung zur Errichtung einer Kita im Bestandsgebäude und zur Neuerrichtung einer Ganztagsschule im Ortsteil Blickweiler
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen zur Sanierung und Umgestaltung eines Bestandsgebäudes in eine Kita und der Planung des Neubaus einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) im Stadtteil Blickweiler.
In der Ortsmitte Blickweiler in direkter Nachbarschaft zur Kirche befindet sich aktuell die Kindertagesstätte (KiTa). Hier gibt es ein Angebot für die Betreuung von Kindern in Form einer Regel- und einer Krippengruppe. Das Gebäude ist stark sanierungsbedürftig und ist mit einem benachbarten stadteigenen Gebäude (Haus Feld) - das Räumlichkeiten für die Dorfgemeinschaft beherbergt - und dem angrenzenden Feuerwehrgerätehaus Teil der nördlichen Randbebauung eines in den 1970er Jahren entstandenen Dorfplatzes. Der Dorfplatz präsentiert sich weitgehend ungeordnet und dient vorwiegend als Stellplatzanlage für die Anwohner bzw. zum Bringen/Abholen der KiTa-Kinder sowie Aufstellflächen der Feuerwehr.
Gegenstand der zu vergebenden Objektplanungsleistungen sind der Umbau des bestehenden Gebäudes "Haus Greff" und eines Anbaus zu einer Kindertagesstätte mit
- drei Kindergartengruppen (Regelgruppen) für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren und
- einer Krippengruppe für Kinder im Alter von 1 bis 3 Jahren
einschließlich aller erforderlichen Nebenräume gemäß Raumprogramm. Daneben ist der Entwurf eines Neubaus einer Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) für 4 Gruppen einschließlich aller erforderlichen Nebenräume im Bereich der aktuell vorhandenen Kindertagesstätte zu planen. Durch eine gemeinsame Planung bis Leistungsphase 3 sollen Zielkonflikte vermieden und mögliche Synergieeffekte aufgezeigt werden. Durch die gemeinsame Planung können die Einrichtungen optimal auf-einander abgestimmt werden
Die Planung soll dabei eine zukünftig eventuell andere Nutzung berücksichtigen. Dies bedeutet, dass die zu planenden Objekte grundsätzlich eine möglichst multifunktionale Nutzung erlauben.
Das Objekt soll so geplant werden, dass es einem mittleren Standard entspricht. Das gesamte Gebäude muss barrierefrei sein. Eine Berücksichtigung inklusiver Aspekte (insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Beleuchtung und Schallschutz) ist bei der Planung verpflichtend. Energetische Anforderungen nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen eingehalten werden.
Die Kindertagesstätte ist einschließlich Inventar und Ausstattung, wie z. B. Möblierung, Spiellandschaften in den Gruppenräumen, Garderoben, Küchen, Speisesaal, Wickeltischen usw. zu planen.
Die Planungsleistung soll unmittelbar nach Beauftragung begonnen werden.
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Leistungsstufe 1 beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der
weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsstufe 1, des Genehmigungsverfahrens und des Finanzierungsrahmens (insb. auch
Verfügbarkeit der Fördermittel) entscheiden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von Planungsleistungen
Postanschrift: Rastpfuhl 1
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
Der Auftrag unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.