Beschreibung: Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen
Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen
Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre
hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende
Angaben zu machen: -Beschreibung der ausgeführten Leistungen, -Wert des Auftrages,
-Zeitraum der Leistungserbringung, -Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin
der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen
an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf
Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet
bis Ablauf der Teilnahmefrist). Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die
folgende Merkmale aufweisen: -Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an
mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle
von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen, aufsummiert mindestens
10 Gepäckprüfstationen (Summe aus allen Referenzen), mindestens bestehend aus Einförderrollenbahn
oder elektrisch angetriebener Einförderstrecke, Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn
oder elektrisch angetriebener Ausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden
Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. -Diese
Gepäckprüfstationen müssen dort entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung
(EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen
für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die
Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden
sein. Alternativ ist auch zulässig, dass die Gepäckprüfstationen uneingeschränkt entsprechend
den Anforderungen der vorgenannten Durchführungsverordnung eingesetzt werden können,
weil keine baulichen Veränderungen an den in der Referenz genannten Anlagetypen gegenüber
den sonst entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung eingesetzten
Gepäckprüfanlagen erfolgten. -Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen
muss die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz
1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG)
erfüllen. Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen
ist die Vorlage "20" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte
mehrfach. Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen
zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende
nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden
Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt
des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Kapazitäten zur Leistungserbringung: Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit
sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei
und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Beschreiben
Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes. unter Angabe der entsprechenden
Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten,
wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 4 unterschiedlichen Standorten
innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Gepäckprüfstationen
errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration
bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Stellen Sie ebenso nachvollziehbar
dar, wie Sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis
zur geschätzten Bedarfsmenge von 40 Stück) fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen
der Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen können und
dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Es wird eine
Mindestmitarbeitenden-Anzahl des Bewerbers von 10 für die Errichtung und Instandhaltung
qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitenden
gefordert. Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Forderung. Es wird darüber hinaus eine
Mindestmitarbeitenden-Anzahl des Bewerbers von 6 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen
für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend
der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung
oder gleichwertigem Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen
dieser Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei.
Die Mitarbeitenden der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen
Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass
insgesamt 10 Mitarbeitende ausreichen können. Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG:
Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit
sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung
nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung
gemäß § 7 LuftSiG zu unterziehen. Die Ausführungen zu den Anforderungen an die Technische
und Berufliche Leistungsfähigkeit werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen
(BT-300) weiter fortgesetzt.