Deutschland - Kofferdurchleuchtungsausrüstung - KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 6

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 6
Beschreibung: Abschluss einer KdB-Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 40 Gepäckprüfanlagen des Typs 6, zugehörigen Monitor-Arbeitsplätzen und Ein- und Ausförderstrecken und Instandhaltungsvertrag
Kennung des Verfahrens: 58dfa816-784d-4d08-a969-8d4fbf14e44b
Interne Kennung: B 19.20 - 0537/22/VV : 2
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: No
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38581000Kofferdurchleuchtungsausrüstung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 50410000Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
2.1.3 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3,640,000EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 3,640,000EUR
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die Lieferung erfolgt an den im Auftragsformular benannten Lieferort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Auftragserteilung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen
5. Los
5.1 Los: LOT-0000
Titel: KdB-Rahmenvereinbarung für Gepäckprüfanlagen Typ 6
Beschreibung: Das vorliegende Vergabeverfahren ist Teil eines Gesamtbeschaffungsvorganges. Dieser Gesamtbeschaffungsvorgang enthält neben den hier zu vergebenden Leistungen "Rahmenvereinbarung GPA Typ 6" und "Instandhaltungsvertrag GPA Typ 6" für bis zu 40 GPA Typ 6 noch die folgenden weiteren zu vergebenden Leistungen: -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 1" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 1" für bis zu 20 GPA Typ 1 (Tunnel 100 cm x 75 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 2" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 2" für bis zu 60 GPA Typ 2 (Tunnel 120 cm x 100 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, mögl. Dual View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 3" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 3" für bis zu 8 GPA Typ 3 (Tunnel 100 cm x 75 cm, Bandhöhe ca. 25 cm, Dual-View) -"Rahmenvereinbarung GPA Typ 5" und "Instandhaltungsvertrag für GPA Typ 5" über bzw. für 180 GPA Typ 5 (Tunnel 50 cm x 30 cm, Bandhöhe ca. 70 cm, mögl. Dual-View) Diese verschiedenen Rahmenvereinbarungen und die jeweils dazugehörigen Instandhaltungsverträge werden aus technischen Gründen im Rahmen der Vergabemanagementsoftware in separaten sowie in zeitlich hintereinander folgenden Vergabeverfahren ausgeschrieben. Die Reihenfolge der einzelnen Verfahren erfolgt in folgender Priorisierung: Fachlos GPA Typ 2 (B 19.10 - 0537/22/VV : 1; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Fachlos GPA Typ 6 (B 19.20 - 0537/22/VV : 2; hier vorliegend; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Fachlos GPA Typ 1 (B 19.19 - 0537/22/VV : 3; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Fachlos GPA Typ 3 (B 19.20 - 0537/22/VV : 4; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Fachlos GPA Typ 5 (B 19.19 - 0537/22/VV : 5; Rahmenvereinbarung und dazugehöriger Instandhaltungsvertrag) Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Gepäckprüfanlagen des Typs 6 und dafür benötigtes Zubehör sowie Abschluss eines Vertrages zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung der GPAs des Typs 6 aus der vorgenannten Rahmenvereinbarung. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 3.640.000,00 EUR abgerufen wer-den. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die Gesamtmenge wird auf ca. - 40 Gepäckprüfanlagen Typ 6 (im Folgenden als "GPA Typ 6" bezeichnet), - 40 Bildbewerterarbeitsplätzen, - 40 passiven Einlaufrollenbahnen, - 40 passiven Auslaufrollenbahnen, - 40 aktiven Einförderstrecken, - 40 aktiven Ausförderstrecken, - 30 Multiplikator-Schulungen - 10 Administrator-Schulungen geschätzt. Das Mengengerüst ist fiktiv und dient der Kalkulation des Bieters/der Auftragnehmerin. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich zur Abnahme einer Mindestabnahmemenge von 5 Stück GPA Typ 6. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Mindestabnahmemenge hinaus. Diese GPA Typ 6 sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Die GPA Typ 6 müssen sowohl im Stand-Alone-Betrieb als auch angebunden an Gepäckförderanlagen z.B. eines Flughafens betrieben werden können. Die GPA Typ 6 charakterisiert sich wie folgt: - Tunnelinnenabmessungen Nenngröße mindestens 75 cm x 50 cm - Bandhöhe 68 cm bis 72 cm - Dual-View-Gerät (zwei Durchstrahlungsrichtungen und Bildansichten) Die Gepäckprüfanlagen müssen auch die Leistungsmerkmale entsprechend dem Beschluss der Kommission K (2015) 8005 Ziffer 12.3.2 gem. der Testmethodologie für Röntgengeräte (BPOLP FuE FEM - 19 19 12-0001 VS-Vertraulich) erfüllen. Diese nationalen Anforderungen sind seitens der obersten Luftsicherheitsbehörde als VS-VERTRAULICH eingestuft worden. Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert und für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung und deren Zulassung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle: Bundespolizeipräsidium Referat 65 Ratzeburger Landstr. 4 23562 Lübeck Beachten Sie, dass in Deutschland über die Anforderungen der EU hinaus gehende sogenannte nationale Anforderungen gelten. Diese nationalen Anforderungen müssen für eine Zulassung von Sicherheitsausrüstung ebenfalls erfüllt sein. Die an die benötigten Leistungen gestellten Anforderungen werden detailliert in der Leistungsbeschreibung und deren Anlagen beschrieben. Zur flexiblen Deckung des vorstehend aufgezeigten Bedarfs wird eine Rahmenvereinbarung (RV) abgeschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Datum der Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes, spätestens jedoch 2 Jahre nach Beginn der Rahmenvereinbarung. Die Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 38581000Kofferdurchleuchtungsausrüstung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 50410000Reparatur und Wartung von Mess-, Prüf- und Kontrollgeräten
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24MONTH
5.1.4 Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Sofern der Höchstwert des Abrufvolumens durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
5.1.5 Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 6,592,000EUR
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Fortsetzung der Ausführungen zur Beschreibung der Beschaffung (BT-24): Neben dem Abschluss der KdB-Rahmenvereinbarung ist der Abschluss eines Instandhaltungsvertrages Gegenstand des Vergabeverfahrens. Für die Instandhaltung wird für die gesamte geplante Nutzungsdauer von einem Schätzwert von 2.952.000,00 EUR ausgegangen. Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche Geräte aus der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung bekommen, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen werden. Der Vertrag wird für die Dauer der Nutzung der in ihm enthaltenen GPA-Komponenten geschlossen (Dauerschuldverhältnis). Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagserteilung (Leistungsbeginn erfolgt mit der Inbetriebnahme der ersten aus der Rahmenvereinbarung B 19.20 - 0537/22: 2 (RV 53272) abgerufenen Gepäckprüfanlage des Typs 6) und endet 2 Jahre nach Vertragsbeginn. Hiernach verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um jeweils ein weiteres halbes Jahr, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet jedoch spätestens mit der Außerbetriebnahme der letzten diesem Vertrag unterfallenden GPA. Fortsetzung der Ausführungen zu den Anforderungen an die Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit (BT-747/BT-750): Nachweis der Autorisierung durch den Gerätehersteller: Benennen und beschreiben Sie die Produkte, auf deren Basis Sie später voraussichtlich Ihr Angebot erstellen werden. Erklären Sie hierin, dass Sie vom Hersteller der von Ihnen vorgesehenen Produkte und Leistungen autorisiert sind und auf den Support des Herstellers bei der Lieferung, Konfiguration und Instandhaltung zurückgreifen können. Fügen Sie hierüber schriftliche Bestätigungen des/der Hersteller(s) bei. Sofern Sie selbst der Hersteller der voraussichtlich von Ihnen angebotenen Produkte sind, geben Sie dies bitte in dieser Erklärung an. Notwendigkeit der nationalen Zulassung gem. § 10a LuftSiG: Gemäß § 10a LuftSiG darf Sicherheitsausrüstung für Maßnahmen gemäß § 5 LuftSiG nur verwendet werden, wenn diese Sicherheitsausrüstung durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert und für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen ist. Für die Zertifizierung der Sicherheitsausrüstung und deren Zulassung für die konkrete Anwendung ist in Deutschland folgende Luftsicherheitsbehörde die benannte Zertifizierungsstelle: Bundespolizeipräsidium Referat 65 Ratzeburger Landstr. 4 23562 Lübeck Beachten Sie, dass in Deutschland über die Anforderungen der EU hinaus gehende sogenannte nationale Anforderungen gelten. Diese nationalen Anforderungen müssen für eine Zulassung von Sicherheitsausrüstung ebenfalls erfüllt sein. Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie für die von Ihnen als in Frage kommend eingestuften und für ihr Angebot als GPA Typ 6 in Frage kommenden Geräte -die Zertifizierung schnellstmöglich beantragen, oder -bereits beantragt haben, oder -bereits eine Zertifizierung und Zulassung für die Kontrolle von Sperrgepäck von gem. § 5 LuftSiG der vorgenannten Zertifizierungsstelle erfolgt ist. Hinweis: Das Zertifikat der o.g. Zertifizierungsstelle muss spätestens vor der Erteilung des Zuschlages vorliegen. Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise: - Die "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Die "Eigenerklärung Sanktionen Russland" (Formblatt) ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. - Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz, § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Erklärung(en): -Verpflichtung VS-NfD (Formblatt), - ggf. Erklärung(en) Verpflichtung VS-NfD für Drittunternehmen, - sofern zutreffend ist die Verpflichtungserklärung(en) zur Eignungsleihe (Formblatt/Formblätter) beizufügen, - sofern zutreffend ist von jedem der von Ihnen vorgesehenen Unterauftragnehmer eine separate Anlage Unternehmensdaten beizufügen, - Sofern zutreffend ist die Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen - Erklären Sie informativ, ob Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 14001) anwenden werden. Bitte stellen Sie die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 mit dem Teilnahmeantrag dar. - Erklären Sie informativ, ob Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 50001) anwenden werden. Bitte stellen Sie die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 50001 mit dem Teilnahmeantrag dar. - Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG zu unterziehen. - Erklären Sie, dass Sie bzw. die Herstellerin(-nen) der von Ihnen angebotenen Produkte bei deren Herstellung ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (z. B. nach DIN EN ISO 9001) anwenden werden. Die Gleichwertigkeit zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist von Ihnen mit dem Teilnahmeantrag darzustellen. Fügen Sie zum Nachweis über bestehende Qualitätssicherungssysteme dem Teilnahmeantrag von unabhängigen und akkreditierten europäischen Stellen ausgestellte Bescheinigungen bei. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen. Benutzen Sie für die Einreichung Ihres Teilnahmeantrages das Formblatt "Teilnahmeantrag". Sofern nicht ausdrücklich anders zugelassen sind alle eingereichten Unterlagen in deutscher Sprache abzufassen. Für nicht deutschsprachige Dokumente und Nachweise sind deutschsprachige Übersetzungen beizufügen. Nicht deutschsprachige Dokumente ohne Übersetzungen ins deutsche werden im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, bei aus ihrer Sicht unvollständigen Teilnahmeanträgen einmalig fehlende Unterlagen oder Erklärungen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen oder Erklärungen nicht innerhalb der gesetzten Frist nachgereicht, wird der Bewerber mangels entsprechenden Eignungsnachweises vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, an ihn ergeht keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Sämtliche Teilnahmebedingungen, Bewertungsangaben und Informationen zum Teilnahmewettbewerb erhalten Sie auch in den Begleitdokumenten über die e-Vergabe-Plattform. Voraussetzung für Ihre Beteiligung am elektronischen Verfahren ist die Verwendung einer zugelassenen elektronischen Signatur und die Registrierung auf der e- Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de. Die zugelassenen Signaturen finden Sie unter http://www.evergabe-online.info/signaturen (Stand Februar 2018) Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für welche von der Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen. Ergänzung zu "Ort der Leistungserbringung": Verschiedene Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, siehe §7 Abs. 4 der Rahmenvereinbarung 53272, Dokument "12".
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 5.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: -Beschreibung der ausgeführten Leistungen, -Wert des Auftrages, -Zeitraum der Leistungserbringung, -Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist). Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: -Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum an mindestens zwei internationalen Verkehrsflughäfen oder vergleichbaren, der Kontrolle von mitgeführten Gepäck/Gegenständen dienenden Kontrollstellen, aufsummiert mindestens 10 Gepäckprüfstationen (Summe aus allen Referenzen), mindestens bestehend aus Einförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Einförderstrecke, Gepäckprüfanlage, Ausförderrollenbahn oder elektrisch angetriebener Ausförderstrecke und zur Gepäckprüfanlage passenden Kontrollarbeitsplatz, geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben. -Diese Gepäckprüfstationen müssen dort entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit für die Kontrolle von Passagieren mitgeführtem Reisegepäck oder Großgepäck eingesetzt worden sein. Alternativ ist auch zulässig, dass die Gepäckprüfstationen uneingeschränkt entsprechend den Anforderungen der vorgenannten Durchführungsverordnung eingesetzt werden können, weil keine baulichen Veränderungen an den in der Referenz genannten Anlagetypen gegenüber den sonst entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung eingesetzten Gepäckprüfanlagen erfolgten. -Mindestens eine der darin eingesetzten Gepäckprüfanlagentypen muss die Voraussetzungen für den anzeigebedürftigen Betrieb gem. §19 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Für die Referenzen ist die Vorlage "20" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Kapazitäten zur Leistungserbringung: Erklären Sie, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Beschreiben Sie für die Vergabestelle nachvollziehbar, d. h. insbes. unter Angabe der entsprechenden Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, an mindestens 4 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig Gepäckprüfstationen errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie Sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten Gepäckprüfstationen (bis zur geschätzten Bedarfsmenge von 40 Stück) fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenherstellerin) die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötige Service-Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Es wird eine Mindestmitarbeitenden-Anzahl des Bewerbers von 10 für die Errichtung und Instandhaltung qualifizierten, der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtigen Mitarbeitenden gefordert. Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Forderung. Es wird darüber hinaus eine Mindestmitarbeitenden-Anzahl des Bewerbers von 6 gefordert, welche über die Fachkunde-Bescheinigungen für die Installation, Prüfung, Wartung und Reparatur von Röntgeneinrichtungen entsprechend der Vorgaben des Strahlenschutzes verfügen (Fachkundegruppen R5 gem. Strahlenschutzverordnung oder gleichwertigem Nachweis gem. Strahlenschutzgesetz). Bestätigen Sie das Erfüllen dieser Anforderung und fügen Sie die entsprechenden Bescheinigungen in Kopie bei. Die Mitarbeitenden der Gruppe "Mitarbeitende mit R5-Fachkundebescheinigungen" dürfen Teil der Gruppe "Mitarbeitende für die Errichtung und Instandhaltung" sein, so dass insgesamt 10 Mitarbeitende ausreichen können. Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG: Erklären Sie in einer selbst erstellten Erklärung, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, Ihr Installations- und Instandhaltungspersonal zum Zweck der Zutrittsberechtigung nicht allgemein zugänglicher oder sicherheitsempfindlicher Bereiche einer Sicherheitsüberprüfung gemäß § 7 LuftSiG zu unterziehen. Die Ausführungen zu den Anforderungen an die Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit werden unter dem Punkt Zusätzliche Informationen (BT-300) weiter fortgesetzt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=573251,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 2024-05-21+02:00
Bedingungen für die Einreichung:
Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Keine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: http://www.evergabe-online.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-02-14+01:0011:30:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: In den Vergabeunterlagen sind Verschlusssachen nach dem Geheimhaltungsgrad VS-NfD (Verschlusssache - nur für den Dienstgebrauch) enthalten. Aus diesem Grund muss der Bewerber sich verpflichten, die im Merkblatt für die Behandlung von VS (GHB-Anlage 4) festgelegten Bestimmungen einzuhalten und die Verschlusssachen entsprechend zu behandeln. Nur wenn dem Beschaffungsamt des BMI diese Verpflichtungserklärung vorliegt, können die als VS-NfD eingestuften Unterlagen /Informationen überlassen werden, siehe auch Ziffer 3.7 der Hinweise für dieses Verfahren und besonderen Bewerbungsbedingungen. Soweit Drittunternehmen oder Mitglieder einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ebenfalls Kenntnis von den vorgenannten Verschlusssachen erhalten sollen, sind von diesen ebenfalls jeweils eigene Erklärungen abzugeben. Auf § 353 b StGB und die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit eines Auftragsverhältnisses nach § 20 AGB des Beschaffungsamtes des BMI wird hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.
Finanzielle Vereinbarung: Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05. August 2003
Vergabe von Unteraufträgen:
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: entfällt, da Hauptrahmenvereinbarungslaufzeit 2 Jahre, mit der Option die Rahmenvereinbarung 5 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern, maximale Vertragslaufzeit 7 Jahre bzw. 84 Monate
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
8. Organisationen
8.1 ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22899610-2716
Fax: +49 2289910610-2716
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1 ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: be9c64d0-83ec-4f30-b03b-420a17fcf0b6- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-27+01:0017:06:49+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00795137-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 251/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-29Z

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