Beschreibung: Die Oberschwabenklinik gGmbH („OSK“) ist einer der führenden medizinischen Dienstleister
im Süden BadenWürttembergs. Zu dem kommunal getragenen Verbund gehören als stationäre
Häuser • das St. Elisabethen-Klinikum in Ravensburg mit über 500 Betten, • das Westallgäu-Klinikum
in Wangen mit 200 Betten sowie • die Geriatrie im Heilig-Geist-Spital Ravensburg.
Ambulant betreibt die OSK Medizinische Versorgungszentren in Ravensburg, Wangen und
Isny. Die OSK ist Mehrheitsgesellschafter der Gesundheitsakademie Bodensee-Oberschwaben
in Weingarten, der größten Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für Gesundheitsberufe
in der Region. Das Unternehmen beschäftigt rund 2.700 Mitarbeiter, die jährlich eine
qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung für rund 175.000 Patienten sicherstellen.
Derzeit verfügt die OSK in arbeitsintensiven Bereichen wie OP, Anästhesie, Aufwachraum,
Intensivstationen, Intermediate Care Station, Außenstellen des OPs, Schockraum, Stroke-Unit
und zentraler Notaufnahme nicht über eine durchgehende und lückenlose elektronische
Dokumentation von Vitaldaten und medizinischen Parametern der Patienten. Eine Einspeisung
der Daten in das Klinikinformationssystem („KIS“) ist mangels Schnittstelle nicht
möglich. Ziel der OSK war es vor diesem Hintergrund, die Effizienz der Behandlung
und Dokumentation und somit auch die Gesundheitsversorgung der Patienten weiter zu
verbessern. Die OSK beabsichtigte daher die Beschaffung eines hinsichtlich des KIS
interoperablen Patientendatenmanagementsystems („PDMS“), das eine strukturierte, umfassende
und durchgängig elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
ermöglicht. Das PDMS muss Funktionen in den Bereichen Patientenmanagement und Verwaltung,
Pflege und Behandlungsdokumentation, Medikationsmanagement, Anästhesie, OP und Neonatologie
abbilden. Neben Eigenmitteln zur Finanzierung des Patientenportals beabsichtigt die
OSK die Inanspruchnahme von staatlichen Zuwendungen nach dem Krankenhauszukunftsgesetz
(„KHZG“) sowie der Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse
und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten
nach § 21 Absatz 2 KHSFV in der Version 3 mit Stand vom 3. Mai 2021 („Richtlinie KHSFV“).
Mit den Funktionalitäten des PDMS müssen zwingend und nachweislich die MUSS- Kriterien
gemäß Ziffer 4.3.3 der KHZG-Förderrichtlinie zum Fördertatbestand des § 19 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 KHSFV und die übergreifenden technischen sowie Interoperabilitätsstandards
gemäß Ziffer 4.2.1 und 4.2.2 der KHZG-Förderrichtlinie zu § 19 Abs. 2 KHSFV erfüllt
werden. Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zählen u.a.: (1)
Stufenweise Bereitstellung eines PDMS für die Nutzer des St. Elisabethen-Klinikums
in Ravensburg sowie des Westallgäu-Klinikums in Wangen (2) Schrittweise und vollständige
Implementierung und Parametrierung des PDMS in das Gesamtsystem und den Arbeitsalltag
der Mitarbeiter der OSK (3) Realisierung von Schnittstellen, u.a. KIS/KAS (i.s.h.
med) (4) Projektmanagement zur Implementierung des PDMS (5) Erbringung von Schulungsleistungen
im Zeitraum während und nach der Implementierung des PDMS sowie (6) Service- und Wartungsleistungen
über einen Zeitraum von drei Jahren mit einem einseitigen Optionsrecht des Auftraggebers
zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme
des PDMS. Dabei hat der Auftragnehmer auf eine enge technische Verzahnung zwischen
KIS/KAS, den betriebenen Subsystemen, den anzuschließenden Geräten und dem PDMS zu
achten, um die Abstimmungsarbeiten an den Schnittstellen zu reduzieren und damit auch
im Betrieb der OSK die Zuverlässigkeit zu erhöhen. Darüber hinaus sind sämtliche Leistungen
in enger Abstimmung mit der OSK zu erbringen, wobei die Fortführung eines unterbrechungsfreien
Klinikbetriebs stets sicherzustellen ist. Die vollständige Implementierung des PDMS
hat auf diese Weise bis spätestens 31. Dezember 2024 zu erfolgen.