Deutschland - Arzneimittel - Abschluss von nicht nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK Baden-Württemberg
Rechtsform des ErwerbersEinrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
TitelAbschluss von nicht nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
BeschreibungDas vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das Open-House-Verfahren wurde bereits mit ABl. EU 2022/S 082-220595 im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht (Erstbekanntmachung) sowie mit ABl. EU 2023/S 079-237133 und ABl. EU 2023/S 206-647073 berichtigt. Die Auftraggeberin hat sodann den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 209-658595 (erste Folgebekanntmachung) erweitert. Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf nun erneut erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt (zweite Folgebekanntmachung). Die AOK BW beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Laufzeit für Rabattverträge mit den unter Abschn. II.2.4) der Erstbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoffen (Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2022 und beträgt maximal 24 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge mit dem unter Abschn. II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Tocilizumab, lfd.-Nr. 6 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.1.2024 und beträgt maximal 6 Monate. Die Laufzeit für Rabattverträge mit dem nun unter Ziffer 5.1 dieser zweiten Folgebekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Glatirameracetat, lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) beginnt frühestens am 1.3.2024 und beträgt maximal 4 Monate.
Kennung des Verfahrens3f77c3a7-95ed-4d5e-8561-67b1d68e9a60
Interne KennungOHV 2022-1
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1 Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2 Erfüllungsort
PostanschriftPresselstraße 19  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenGem. Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.III.9 der Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung des Beschaffungsbedarfs folgende Warte- und Stillhaltefrist: Vor dem 30.1.2024 werden keine Rabattverträge zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Glatirameracetat, lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe die Beschreibung des Verfahrens unter Ziffer 2.1, die Beschreibung des Beschaffungsbedarfs unter Ziffer 5.1 und Ziffer 5.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
2.1.6 Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
BetrugsbekämpfungSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Einstellung der gewerblichen TätigkeitSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Entrichtung von SteuernSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Siehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
KonkursSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
KorruptionSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Rein innerstaatliche AusschlussgründeSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
VergleichsverfahrenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
ZahlungsunfähigkeitSiehe Anlage 5 zu den Teilnahmeunterlagen (Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen")
5. Los
5.1 Technische ID des LosesLOT-0001
TitelAbschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
BeschreibungZum Beschaffungsbedarf von OHV 2022-1 zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 2022/S 082-220595 (Erstbekanntmachung, berichtigt ABl. EU 2023/S 079-237133 und ABl. EU 2023/S 206-647073) erstmals bekannt gemachten Open-House-Verfahrens und die weitere Bekanntmachung ABl. EU 2023/S 209-658595 (erste Folgebekanntmachung) erneut dahingehend erweitert, dass auch für die Arzneimittel mit dem folgenden Wirkstoff im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen: Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser zweiten Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit dem o. g. Wirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.3.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 30.6.2024. Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen mit dem o. g. Wirkstoff am 1.3.2024 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 19.1.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge zu dem o. g. Wirkstoff werden frühestens am 30.1.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o.g. Wirkstoff zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.3.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.6.2024. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 19.4.2024 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden. Dabei gilt je Wirkstoff, der Gegenstand des Beschaffungsbedarfs ist, der in Abschnitt I. des jeweiligen wirkstoffspezifischen Produktblattes (Anlage 4 zu den Teilnahmebedingungen und Anhang 1 im Auftragsfall) genannte prozentuale Rabattsatz auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) exklusive Umsatzsteuer.
Interne KennungOHV 2022-1
5.1.1 Zweck
Art des AuftragsLieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2 Erfüllungsort
PostanschriftPresselstraße 19  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
Zusätzliche Informationen
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns2024-03-01+01:00
Enddatum der Laufzeit2024-06-30+02:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene TeilnahmeTeilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungBefähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
BeschreibungGemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Mit Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne des Art. 5k Abs. (1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren aufweisen, kann kein Vertrag geschlossen werden. Weitere Anforderungen: - Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"; - Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Einreichung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen. - Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (Am-FDB) der AmAnDa-Datenbank, der Arzneimitteldatenbank des BfArm, für sämtliche angebotsgegenständliche Arzneimittel und ggf. geeigneter ergänzender Nachweise (siehe Abschnitt A.I.8 und B.3 der Teilnahmebedingungen).
Anwendung dieses KriteriumsVerwendet
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
ArtPreis
BeschreibungDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0RXHD/documents,
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
NameDeutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische EinreichungErforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote2024-01-19+01:00 23:59:59+01:00
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum2024-04-17+02:00 23:59:59+02:00
Zusätzliche InformationenDas Angebot ist hinsichtlich all seiner Bestandteile ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen und über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einzureichen. Das Angebotsformblatt, die Eigenerklärung zum Inverkehrbringen, zur Zuverlässigkeit und zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen" sowie das Konvolut, bestehend aus dem Rahmenvertrag und seinem Anhang, sind jeweils mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) zu versehen. Vergleiche hierzu ausdrücklich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 zu den Teilnahmebedingungen. Wird der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Wirkstoff (Glatirameracetat, lfd.-Nr. 7 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen) mit Wirkung zum 1.3.2024 angestrebt, müssen die Angebotsunterlagen spätestens bis zum 19.1.2024 und bei angestrebtem Vertragsbeginn zu einem Monatsersten nach dem 1.3.2024, spätestens 6 Wochen vor Vertragsstart vollständig vorliegen.
Auftragsbedingungen:
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Informationen über die ÜberprüfungsfristenInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie ("Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates") bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen - gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz - nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs.2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren sind die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe Ziffer 2.1.4 und 5.1 dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltAOK Baden-Württemberg
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK Baden-Württemberg
RegistrierungsnummerDE168368778
AbteilungUnternehmensbereich 3 Versorgungsgestaltung, Geschäftsbereich 3.08 Verhandlungen & Verträge – Produkte
PostanschriftPresselstraße 19  
StadtStuttgart
Postleitzahl70191
Land, Gliederung (NUTS)Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
LandDeutschland
KontaktpersonFrank Hartmann
E-Mailohv@bw.aok.de
Telefon0711 6525-21407
Internetadressewww.aok.de/bw
Endpunkt für den Informationsaustausch (URL)http://www.aok.de/bw
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert004922894990
PostanschriftVillemombler Straße 76  
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Telefon0228 9499-0
Fax0228 9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung4a6051d4-81cc-404a-9fe2-e15583eb3cc8 01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung2023-12-27Z 14:28:22Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch 
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung00795443-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe251/2023
Datum der Veröffentlichung2023-12-29Z

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