Beschreibung der Änderungen: 5.1 Los: LOT-0001 Titel: Projektmanagement Pilotierung, Entwicklung und Bau im Sofortprogramm
Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee Die auszuführenden Leistungen sind im Einzelnen
in der Leistungsbeschreibung beschrieben und konkretisiert. Es handelt es sich dabei
überwiegend um Projektsteuerungs- und Koordinationsleistung im Rahmen der Ausführung
des Bundeshaushaltes. Ziel des Vorhabens ist die Umsetzung der in der Machbarkeitsstudie
und dem Koordinierungsvorhaben definierten Schritte zur Pilotierung, Entwicklung und
dem Bau einer schwimmenden, mobilen Industrieanlage zur Bergung und Entsorgung von
Munitionsaltlasten auf See. Die durch die/den AN zu erbringenden Leistungen stellen
die lückenlose Fortsetzung des Koordinierungsvorhabens in den Phasen Pilotierung,
Entwicklung und Bau (operative Phase) dar. Im Einzelnen sind folgende in der Leistungsbeschreibung
(Dokument 03.01 der Vergabeunterlagen) unter Nr. 3 konkret beschriebenen Leistungen
zu erbringen. Die in der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Arbeitspaket ausgewiesenen
Aufwandschätzungen dienen der/dem Bieter*in zur Orientierung. Dies gilt auch für die
jeweils vorgesehenen Leistungszeiträume, die sämtlich innerhalb der in Nr. 4 der Leistungsbeschreibung
ausgewiesenen Gesamtvertragslaufzeit liegen.Die einzelnen Arbeitspakete stehen teilweise
in Abhängigkeit zueinander. Die vorgesehenen Leistungszeiträume der einzelnen Arbeitspakete
verschieben sich bei Verzögerungen entsprechend dynamisch (vgl. Ziff 4). Zeitliche
Abhängigkeiten der AP zueinander: - AP 3 - 4 sind abhängig von AP 2; - AP 6 ist abhängig
von AP 5; - AP 8 ist abhängig von AP 6; - AP 9 ist abhängig von AP 8; - AP 11 ist
abhängig von AP 7. 3.1 Leistungen, die unmittelbar beauftragt werden: AP 1 Projektmanagement
sicherstellen, AP 2 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 1): Verhandlung(en)
im Vergabeverfahren begleiten (s. Vergabeunterlage 03.01.4 Leistungsbeschreibung aus
Verhandlungsverfahren), AP 3 Pilotierung Erkundung und Bergung (Stufe 1, Schritt 1):
Arbeiten der ausführenden Unternehmen begleiten, AP 4 Pilotierung Erkundung und Bergung
(Stufe 1, Schritt 2): Umweltmonitoring durchführen, AP 5 Vergabeverfahren Innovationspartnerschaft
begleiten (Stufe 2 und Stufe 1, Schritt 2), AP 6 Definitionsphase durchführen (Stufe
2 und Stufe 1, Schritt 2), AP 7 Grundlagenerhebung für Datenmanagement durchführen;
3.2 Leistungen, deren Beauftragung sich die AG’in optional vorbehält: AP 8 Entwicklung
(Stufe 2): Konstruktionsphase begleiten, AP 9 Entwicklung (Stufe 2): Bauphase begleiten,
AP 10 Pilotierung Aufbereitung und Entsorgung (Stufe 1, Schritt 2): Arbeiten der ausführenden
Unternehmen begleiten, AP 11 Implementierung Datenmanagement begleiten, Die AG‘in
wird die Inanspruchnahme optionaler Leistungen zu den im Angebot genannten Konditionen
spätestens 2 Monate vor dem jeweils vorgesehenen Laufzeitbeginn unter 3.2 der Leistungsbeschreibung
in Textform gegenüber der/dem AN erklären. Ein Anspruch der/des AN gegen die AG’in
auf Inanspruchnahme der o.g. optionalen Leistungen besteht nicht. 5.1.1 Optionen:
Unmittelbar beauftragte Leistungen: Die Leistungen gemäß Nr. 3.1 sind grundsätzlich
auf Grundlage der angenommenen Leistungszeiträume vom Zeitpunkt des Zuschlages (Zugang
des Zuschlagsschreibens) bis 10,5 Monate nach Zuschlagserteilung zu erbringen (Gesamtvertragslaufzeit).
Die Beauftragung des AP 1 erfolgt zunächst bis 31.12.2024. Die AG‘ hat das Recht,
den Zeitraum der Leistungserbringung jeweils um 1 Jahr - bis maximal 31.12.2026 -
zu verlängern. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Es gelten die im Angebot genannten
Konditionen, insbesondere die angegebenen Preise. Die Inanspruchnahme dieser Option(en)
wird spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Jahresende in Textform gegenüber der/dem
AN erklärt. Die Beauftragung der AP 2 bis 7 erfolgt zunächst für die jeweils angenommenen
Leistungszeiträume. Sollte ein Abschluss der jeweils beauftragten Leistungen innerhalb
dieses Zeitraums nicht möglich sein, weist die/der AN die AG’in unverzüglich darauf
hin (Verfristungsanzeige). Die AG‘in hat das Recht, im Benehmen mit der/dem AN, einen
abweichenden Leistungszeitraum zu beauftragen. Es gelten die im Angebot genannten
Konditionen, insbesondere die angegebenen Preise.Die Gesamtvertragslaufzeit verlängert
sich jeweils entsprechend - maximal jedoch bis zum 31.12.2025 (im Falle von AP 1 maximal
bis zum 31.12.2026). Otional zu beauftragende Leistungen: Die AG‘in hat das Recht,
die AP 8 bis 11 zusätzlich zu beauftragen (Option). Ein Anspruch der/des AN darauf
besteht nicht. Die Beauftragung erfolgt mindestens 2 Monate vor Beginn des angenommenen
Leistungszeitraums in Textform. Die Leistungen gemäß Nr. 3.2 sind innerhalb der jeweils
angenommenen Leistungszeiträume zu erbringen. Sollte ein Abschluss der jeweils beauftragten
Leistungen innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein, weist die/der AN die AG’in
unverzüglich darauf hin (Verfristungsanzeige). Die AG‘in hat das Recht, imBenehmen
mit der/dem AN, einen abweichenden Leistungszeitraum zu beauftragen. Es gelten die
im Angebot genannten Konditionen, insbesondere die angegebenen Preise. Die Gesamtvertragslaufzeit
verlängert sich jeweils entsprechend - maximal jedoch bis zum 31.12.2026.