Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber beabsichtigt im Rahmen dieser Losvergabe Transportleistungen sowohl
innerhalb der Standorte des Auftraggebers, als auch zwischen den Wohn- und Arbeitsstätten
der Mitarbeiter des Auftraggebers in der Region West (Schwerpunkt NRW) zu vergeben.
Ar-beitsstätten können sich dabei auch in Liegenschaften (Kasernen) seines Endkunden
Bun-deswehr befinden. Die Region West besteht aus den Standorten Bonn-Auermühle PLZ
53117, Meckenheim PLZ 53340, Rheinbach PLZ 53359, Bonn Max-Habermann-Straße 1 PLZ
53123, Euskirchen PLZ 53879, Mechernich PLZ 53894, sowie den aktuellen und zukünftigen
Standorten, die fol-genden Postleitzahlen zuzuordnen sind: 40, 41, 42, 44, 45, 46,
47, 52, 53, 54, 56, 57, 58. Die Wohnorte der Mitarbeiter des Unternehmens liegen im
gesamten PLZ-Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen und den Grenzbereichen der angrenzenden
Bundesländer. Sofern sich der Standort des Auftraggebers in einer Liegenschaft (Kaserne)
der Bundeswehr befindet, hat der Auftragnehmer eigenverantwortlich sicherzustellen,
dass nur solche Mitarbeiter des Auftragnehmers Zutritt erhalten, die nicht die Staatsangehörigkeit
eines Staates haben, der in der jeweils aktuellen Fassung der "Staatenliste" im Sinne
von § 13 Absatz 1 Nummer 17 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) und § 32 SÜG aufgeführt
ist. Die Anlage 2 (Erklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung) zum Dokument "Bewerbungsbedingungen"
ist vollständig auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft muss eine entsprechende Erklärung vorgelegt werden (z.B. nummeriert
als Anlage 2a, 2b usw.). Zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
hat der Bieter die gesonderte Verpflichtungserklärung als Anlage 8 "Verpflichtungserklärung
auf Einhaltung MiLoG" zum Dokument "Bewerbungsbedingungen" vollständig ausgefüllt
und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/jeder
Unterauftragnehmer muss eine eigene Auskunft (möglichst nummeriert als Anlage z.B.
8a, 8b, etc.) vorlegen. Die Beauftragung der Einzelabrufe in dem Los 2 erfolgt nach
dem Kaskadenprinzip. Dazu wird der Auftraggeber ein Ranking gemäß der Gesamtergebnisse
der bis zu zwei bezuschlagten Angebote festlegen. Der Bieter, dessen bezuschlagtes
Angebot den niedrigsten Angebotspreis hat, erhält im Ranking den ersten Platz. Der
Bieter, dessen bezuschlagtes Angebot den zweitniedrigsten Angebotspreis hat, erhält
den zweiten Platz. Der Vertragspartner, welcher in dieser Rangfolge vor den anderen
Vertragspartner steht, wird für jeden Einzelauftrag immer als erstes angefragt die
jeweilige Leistung zu erbringen. Sofern der Erstplatzierte Auftragnehmer die angefragte
Leistung nicht erbringen kann oder will, wird die Anfrage an den Zweitplatzierten
Auftragnehmer gestellt. Dieses Vorgehen betrifft ausschließlich das Los 2!