Revision Gasmotor Liebherr G9508 Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2023-039573
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstraße 37
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/178-1461/1431
Fax: +49 201/178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revision Gasmotor Liebherr G9508
Auf der Klärschlammbehandlungsanlage Langenbrahm (KSB) befinden sich drei BHKW-Anlagen. Die Gasmotoren sind von der Firma Liebherr (G9508 TIE) mit einer elektrischen Dauerleistung von je 330 kW und werden mit einer vorgeschalteten Gasreinigung betrieben. Die Gasmotoren haben jeweils eine Laufleistung von
rund 50.000 Bh erreicht, demnach sind größere Revisionsarbeiten erforderlich.
Essen-Langenbrahm
Auf der Klärschlammbehandlungsanlage Langenbrahm (KSB) befinden sich drei BHKW-Anlagen. Die Gasmotoren sind von der Firma Liebherr (G9508 TIE) mit einer elektrischen Dauerleistung von je 330 kW und werden mit einer vorgeschalteten Gasreinigung betrieben. Die Gasmotoren haben jeweils eine Laufleistung von
rund 50.000 Bh erreicht, demnach sind größere Revisionsarbeiten erforderlich. Damit die Gasverwertung nicht beeinträchtigt wird, sind die Revisionen an den Motoren nacheinander durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Revision Gasmotor Liebherr G9508
Ort: Heek
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.