Lieferung einer elektronischen Schließanlage inkl. Serviceleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2023-036656
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronprinzenstraße 37
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 201/178-1461/1431
Fax: +49 201/178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer elektronischen Schließanlage inkl. Serviceleistungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Liefer- und Dienstleistung zum Aufbau und zum Betrieb einer elektronischen Schließanlage mit allen für den Betrieb erforderlichen Komponenten (Hardware, Software und Unterstützung beim Betrieb und Hosting der Schließdatenbank). Inbegriffen sind Schulungen für die Soft- und
Hardware sowie Serviceleistungen.
Betriebsstellen des Ruhrverbands im Ruhrgebiet und im Sauerland
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Liefer- und Dienstleistung zum Aufbau und zum Betrieb einer elektronischen Schließanlage mit allen für den Betrieb erforderlichen Komponenten (Hardware, Software und Unterstützung beim Betrieb und Hosting der Schließdatenbank). Inbegriffen sind Schulungen für die Soft- und Hardware sowie Serviceleistungen. In 30 Betriebsbereichen soll die entsprechende Schlüsselprogrammierung aufgebaut und insgesamt 1300 MitarbeiterInnen des AG mit einem programmierbaren Schlüssel ausgestattet werden. Weitere Schlüssel werden regelmäßig an beauftragtes Fremdpersonal oder an Dritte weitergereicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung einer elektronischen Schließanlage inkl. Serviceleistungen
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.