Planungsleistungen für die Sanierung der Rheinstraße im Stadtteil Waldshut Referenznummer der Bekanntmachung: 10 S 2023 10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Waldshut-Tiengen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79761
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waldshut-tiengen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Sanierung der Rheinstraße im Stadtteil Waldshut
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die europaweite Vergabe von Ingenieurleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen für die Sanierung der Rheinstraße im Stadtteil Waldshut.
Waldshut
Planungsleistungen für die Sanierung der Rheinstraße im Stadtteil Waldshut. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Grundleistungen nach Teil 3, Abschnitt 4 HOAI 2021, § 47 Objektplanung Verkehrsanlagen betreffend die Sanierung der Rheinstraße, Leistungsphasen (LPH) 4 bis 9 sowie Grundleistungen nach Teil 3, Abschnitt 3, HOAI 2021, § 43 Objektplanung Ingenieurbauwerke betreffend die Sanierung der Kanalisation der Rheinstraße für die Leistungsphasen 1 bis 9.
Ziel der Sanierung ist es, die gesamte Verkehrsfläche grundlegend neu zu gestalten, um die Verkehrssicherheit langfristig zu gewährleisten und dem Straßenzug ein neues, zum Charakter der Innenstadt passendes Erscheinungsbild zu verleihen.
Neben der Überplanung der Verkehrsanlagen ist vorgesehen, dass auch die Kanalisation in der Rheinstraße grundlegend erneuert wird
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr).
- Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung oder „Ingenieur/in“ für mindestens 4 Mitarbeitende der Planungsleistungen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.000.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis
oder
o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
- Eigenerklärung zur Darstellung der Entwicklung des Jahresumsatzes bezo-gen auf den Ausschreibungsgegenstand mit einem Mindestjahresumsatz netto in Höhe von 200.000, - Euro in den letzten 3 Jahren als Eigenerklärung.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „befriedigende“ Bonität muss daraus ableit-bar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und wird nicht als Nachweis akzeptiert.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
o Für Sach- und Vermögensschäden min. 2.000.000 € je Schadensereignis
o Für Personenschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis
oder
o Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unterdeckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung der AG noch vor Abschluss des ersten Einzelkaufvertrages vorgelegt wird.
- Eigenerklärung zur Darstellung der Entwicklung des Jahresumsatzes bezo-gen auf den Ausschreibungsgegenstand mit einem Mindestjahresumsatz netto in Höhe von 200.000, - Euro in den letzten 3 Jahren als Eigenerklärung.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirt-schaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „befriedigende“ Bonität muss daraus ableit-bar sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und wird nicht als Nachweis akzeptiert.
- Nachweis von 2 Referenzen eines (fertiggestellten) Projektes für „Sanie-rungsmaßnahmen Straße“ im Bereich Verkehrsanlagen mit mindestens Leistungs-phasen 4 und 5 sowie 8 und 9 mit vergleichbaren Herstellkosten in den vergangenen 5 Jahren mit Angabe des Referenzgebers inkl. der Kontaktdaten des Ansprechpartners :
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, d.h. die Referenzen müssen nachweislich aus dem Zeitraum 2017 ‐ 2022 sein. Das Referenzprojekt muss zudem baulich abgeschlossen sein, d.h. die VOB‐Leistungsabnahme muss erfolgt sein.
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
- Nachweis von 2 Referenzen eines (fertiggestellten) Projektes für „Sanie-rungsmaßnahmen Straße“ im Bereich Verkehrsanlagen mit mindestens Leistungs-phasen 4 und 5 sowie 8 und 9 mit vergleichbaren Herstellkosten in den vergangenen 5 Jahren mit Angabe des Referenzgebers inkl. der Kontaktdaten des Ansprechpartners :
Die Vorlage von mehr als zwei Referenzen ist nicht erwünscht.
Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 5 Jahre sein, d.h. die Referenzen müssen nachweislich aus dem Zeitraum 2017 ‐ 2022 sein. Das Referenzprojekt muss zudem baulich abgeschlossen sein, d.h. die VOB‐Leistungsabnahme muss erfolgt sein.
Hierzu ist die Anlage 09 – Referenztemplate vollständig ausgefüllt dem Angebot beizulegen
Die Referenzprojekte werden hinsichtlich des Auftragsvolumens und des Projektinhaltes dahingehend überprüft, ob sie mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.6.5 ge-nannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.