Aufbau eines Digitalen Zwillings von ausgewählten Verkehrsräumen auf einem bestehenden, aktiven Testfeld in Baden-Württemberg, zur Erprobung von intelligenten Verkehrsinfrastrukturen sowie dem Schutz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstr. 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau eines Digitalen Zwillings von ausgewählten Verkehrsräumen auf einem bestehenden, aktiven Testfeld in Baden-Württemberg, zur Erprobung von intelligenten Verkehrsinfrastrukturen sowie dem Schutz
Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) bieten einen neuartigen, vielversprechenden, datengetriebenen und somit realitätsnahen Ansatz zur Modellierung komplexer Sachverhalte. Diese Fähigkeiten lassen sich auch auf solche Gegebenheiten und Anlässe anwenden, wie sie im Gebiet der Mobilität und rund um den alltäglichen Verkehr vorherrschen.
So wird KI als ein wesentlicher Treiber zur Einführung zukünftiger intelligenter und kooperativer Mobilitätssysteme rund um die Themengebiete des Automatisierten und Ver-netzten Fahrens (AVF), wie auch digitale Verkehrsführung und -leittechnik wahrgenommen.
Zur Erprobung neuartiger Mobilitätskonzepte unter Einbezug rechtlicher, methodischer, technologischer, sicherheitstechnischer sowie gesellschaftlicher Fragestellungen sollen Innovationspotentiale durch die Entwicklung eines Digitalen Zwillings eines aktiven Testfelds in Baden-Württemberg gehoben werden. Solch ein Digitaler Zwilling soll die Grundlage bieten, Erprobungsmöglichkeiten verschiedenster
Methoden der künstlichen Intelligenz (KI) bieten einen neuartigen, vielversprechenden, datengetriebenen und somit realitätsnahen Ansatz zur Modellierung komplexer Sachverhalte. Diese Fähigkeiten lassen sich auch auf solche Gegebenheiten und Anlässe anwenden, wie sie im Gebiet der Mobilität und rund um den alltäglichen Verkehr vorherrschen.
So wird KI als ein wesentlicher Treiber zur Einführung zukünftiger intelligenter und kooperativer Mobilitätssysteme rund um die Themengebiete des Automatisierten und Ver-netzten Fahrens (AVF), wie auch digitale Verkehrsführung und -leittechnik wahrgenommen.
Zur Erprobung neuartiger Mobilitätskonzepte unter Einbezug rechtlicher, methodischer, technologischer, sicherheitstechnischer sowie gesellschaftlicher Fragestellungen sollen Innovationspotentiale durch die Entwicklung eines Digitalen Zwillings eines aktiven Testfelds in Baden-Württemberg gehoben werden. Solch ein Digitaler Zwilling soll die Grundlage bieten, Erprobungsmöglichkeiten verschiedenster, insbesondere KI-basierter Technologien, deutlich zu erweitern. Weiterhin soll solch ein Digitaler Zwilling eines realen Verkehrssystems für die Absicherung intelligenter und kooperativer Verkehrsinfrastrukturen genutzt werden, um den durch die zukünftige immer größer werdende Vernetzung aufkommenden Gefährdungs-potentialen wie Cyberangriffen zu begegnen. Auf dieser Basis sollen das AVF, die intelligente Verkehrsinfrastruktur und die dazugehörigen Technologien effizienter und sicherer entwickelt und dann unter Realbedingungen getestet werden.
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag
Postanschrift: Haid-Und-Neu-Str. 10-14
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 135 GWB regelt dazu:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.gegen § GWB § 134 verstoßen hat oder
2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) 1Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1.der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
2Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag
erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985