Lieferung und Inbetriebnahme eines Kommunikationsmanagementsystems (KMS) der Integrierten Leitstelle beim Landratsamt Böblingen Referenznummer der Bekanntmachung: 05-2022-25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkstraße 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71304
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines Kommunikationsmanagementsystems (KMS) der Integrierten Leitstelle beim Landratsamt Böblingen
Ziel der Ausschreibung ist Beschaffung eines neuen Kommunikationsmanagementsystems (KMS). Das neue System muss in der IT – Infrastruktur bei der ILS installiert und konfiguriert und in Betrieb genommen werden. Zusätzlich sind Garantie, und Serviceleistungen für das KMS für die Laufzeit von 60 Monaten zu erbringen.
Böblingen
Die Integrierte Leitstelle (ILS) im Landkreis Böblingen wird in gemeinsamer Trägerschaft vom Deutschen Roten Kreuz Rettungsdienst gGmbH Böblingen, der Stadtverwaltung Böblingen und dem Landratsamt Böblingen betrieben. Die ILS steuert die Bereiche Feu-erwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz und übernimmt neben zahlreichen an-deren Aufgaben insbesondere die Notrufannahme, Alarmierung, Information und Kommunikation.
Ziel der Ausschreibung ist Beschaffung eines neuen Kommunikationsmanagementsys-tems (KMS). Das neue System muss in der IT – Infrastruktur bei der ILS installiert und konfiguriert und in Betrieb genommen werden. Zusätzlich sind Garantie, und Serviceleistungen für das KMS für die Laufzeit von 60 Monaten zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme eines Kommunikationsmanagementsystems (KMS) der Integrierten Leitstelle beim Landratsamt Böblingen
Ort: Barsbüttel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 22885
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.