Projekt Nr.: 2023 / 14 TBK: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³ Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 196-612839
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Fritz-Arnold-Straße 2B
Ort: Konstanz
NUTS-Code: DE138 Konstanz
Postleitzahl: 78467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwalt André Siedenberg
E-Mail:
Telefon: +49 211/20573192
Fax: +49 211/54213015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.konstanz.de/technischebetriebe/start
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Nr.: 2023 / 14 TBK: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
Anpassung der Rahmenbedingungen eines vergebenen Auftrags für eine nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³.
Lieferung 1 Stück Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Änderung eines bereits vergebenen Auftrags. Diese Änderung betrifft aber keine wesentliche Auftragsänderung i.S.d. § 132 Abs.1 GWB. Konkret hat der öffentliche Auftraggeber sich entschieden, von der technischen Mindestanforderung der Gewichtsbilanz im Leistungsverzeichnis Abstand zu nehmen. Eine erneute Auswertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote hat gezeigt, dass durch diese Änderung kein anderes Angebot als das wirtschaftlichste Angebot anzusehen ist, sich das Ausschreibungsergebnis folglich nicht ändert. Es ist auch nicht zu erwarten, dass diese Änderung -wäre sie bereits in der ursprünglichen Veröffentlichung enthalten gewesen- einen anderen Bieterkreis angesprochen hätte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Projekt Nr.: 2023 / 14 TBK: Nicht saugende Kehrmaschine mit Kehrgutbehälter 6,0 m³
Postanschrift: Alte Untergruppenbacher Str. 1
Ort: Abstatt-Happenbach
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74232
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7062905114
Fax: +49 706264577
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Ferner wird auf die Vorgabe des § 135 Abs.3 GWB hingewiesen:
"Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde."
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland