Beschreibung: 1. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher
einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Im
Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber
zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit
und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1) der EU-weiten Bekanntmachung
aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für
die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen
auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich
einzureichen: (i) die unter Abschnitt III.1.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten
Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten
des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die unter Abschnitt III.1.1)
der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem
benannten Dritten mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung
von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein
Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die
diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung
eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) Formular VI gemäß
Abschnitt III.1.2) der EU-weiten Bekanntmachung, (ii) die unter Abschnitt III.1.1)
der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher
mit Ausnahme der Formulare I und IV, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer
unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird jedoch in
haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges,
von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter
auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. 2. Angaben
zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert
werden: 1. "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 20 %], Gesamtumsatz des
Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel, vgl. Abschnitt
III.1.2 Nr. 2. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird bezogen auf beide Unterkriterien
anhand des Mittels der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bewertet. Für dieses
Kriterium gilt: Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel
12,0 Mio. EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
erzielt haben. Die Punktzahl von 4 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 11,0 Mio.
EUR (netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt
haben. Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 10,0 Mio. EUR
(netto) oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt
haben. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 9,0 Mio. EUR (netto)
oder mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die
Punktzahl von 1 Punkten erhalten Bewerber, die im Mittel 8,0 Mio. EUR (netto) oder
mehr Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. 2. "technische
Leistungsfähigkeit" [Gewichtung: 80 %], davon "Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens
im Bereich "Software Asset Management"" Die volle Punktzahl von 5 Punkten erhalten
diejenigen Bewerber, die 8 oder mehr ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Die Punktzahl
von 4 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 7 ordnungsgemäße Referenzen vorlegen.
Die Punktzahl von 3 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 6 ordnungsgemäße Referenzen
vorlegen. Die Punktzahl von 2 Punkten erhalten diejenigen Bewerber, die 5 ordnungsgemäße
Referenzen vorlegen. Die Punktzahl von 1 Punkt erhalten diejenigen Bewerber, die 4
ordnungsgemäße Referenzen vorlegen. Ordnungsgemäß bedeutet in diesem Zusammenhang,
dass die unter Abschnitt "Eignungskriterium technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
Ziff. 2" benannten Mindestanforderungen erfüllt werden. Die für das jeweilige Kriterium
vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert,
woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt. Es qualifizieren
sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5
qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid unter indirekter
notarieller Beteiligung.