Zusätzliche Informationen: >> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179)
mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift,
Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung
der letzten 3 Jahre - Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren
über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind - Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des
Wohnsitzes - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung
zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft > Weitere Dokumente: - Aufgliederung
wichtiger Einheitspreise (KEV 182) - Erklärung Bietergemeinschaft (bei Bedarf / KEV
175) - Verzeichnis Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (bei Bedarf / KEV
177) - Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs - Vorlage einer gültigen
Freistellungsbescheinigung - Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre (eigenes Dokument)
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung > Es wird darauf hingewiesen, dass
hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. < - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen) - Eigenerklärung
Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe
(KEV 110.1) unter Kategorie C genannten Dokumente >> Zugänglichkeit zu Informationen
im Vergabeverfahren: << Bereitstellung der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen
werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung,
Nutzung bestimmter Software - Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine
eindeutige Bieterbezeichnung sowie eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben
werden. Die Registrierung hat über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit
der Registrierung, die Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe
und Abgabe von sonstigen Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich.
Abrufung von Informationen, Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für
die Abrufung der bereitgestellten zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber-
bzw. Bieterfragen), die sich aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich.
Eine gesonderte Bekanntmachung erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der
Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben - nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige
Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter.
- Mitteilungen an den Bewerber/Bieter, die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter
übermittelt werden, gelten mit der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich
des Bewerbers/Bieters als abgesendet. - Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen
Account auf der Vergabeplattform auf den Zugang von Informationen jeglicher Art hin
zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform, technische Anforderungen, Verwendung
technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für
die Eignung der von ihm verwendeten technischen Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter
ist für den rechtzeitigen, vollständigen und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen
verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko,
es sei denn, dass der Bewerber/Bieter die unvollständige oder verspätete Übermittlung
nicht zu vertreten hat. Der Nachweis obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter
hat die technischen Hinweise des Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen
und einzuhalten. Notfalls hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen
Support des Betreibers der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter
wird darauf hingewiesen, dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt.
- Der Bewerber/Bieter hat die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung
der Vergabeplattform, insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen
Anwendungen der verwendeten Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen
des Betreibers der Vergabeplattform zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter
hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen
Erklärungen - zu vergewissern, dass eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte
Übermittlung der Erklärungen möglich ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben
zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge und der Folgen bei einer Überschreitung
sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.