Zusätzliche Informationen: >> Es sind mit dem Angebot einzureichen: << > Eigenerklärung zur Eignung (KEV 179)
mit folgenden Angaben: - Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift,
Rechtsform, Vertretungsverhältnisse) - Umsatz im Bezug auf ausgeschrieben Leistung
der letzten 3 Jahre - Angabe von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren
über erbrachte Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind - Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder des
Wohnsitzes - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren oder Liquidation - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung
zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Eigenerklärung
zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft > Weitere Dokumente: - Erklärung Bietergemeinschaft
(bei Bedarf / KEV 175) - Verzeichnis Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen
(bei Bedarf / KEV 177) - Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs - Vorlage
einer gültigen Freistellungsbescheinigung - Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
(eigenes Dokument) - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung > Es wird darauf
hingewiesen, dass hier eine Eigenerklärung nicht ausreichend ist. < - Eigenerklärung
über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Verordung EU 2022/522 (Russlandsanktionen)
- Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG - Angebote Wartungsarbeiten
für: >Blitzschutz / Fundamenterder >Brandmeldeanlage > ELA-Anlage >Lichtrufanlage
> Notsicherheitsbeleuchtung > Notstromaggregat > Photovoltaikanlage > Zutrittskontrollsystem
- alle in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (KEV 110.1) unter Kategorie C genannten
Dokumente >> Zugänglichkeit zu Informationen im Vergabeverfahren: << Bereitstellung
der Vergabeunterlagen - Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über
die Vergabeplattform bereitgestellt. Registrierung, Nutzung bestimmter Software -
Bei einer Beteiligung am Vergabeverfahren muss eine eindeutige Bieterbezeichnung sowie
eine elektronischen Adresse (Registrierung) angegeben werden. Die Registrierung hat
über das Vergabeportal zu erfolgen. - Für die Rechtzeitigkeit der Registrierung, die
Nutzung der Software (AI BIETERCOCKPIT) bei Angebotsabgabe und Abgabe von sonstigen
Erklärungen etc. ist der Bewerber/Bieter verantwortlich. Abrufung von Informationen,
Zugang von Informationen - Der Bewerber/Bieter ist für die Abrufung der bereitgestellten
zusätzlichen Informationen (z.B. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen), die sich
aus dem Vergabeverfahren ergeben, eigenständig verantwortlich. Eine gesonderte Bekanntmachung
erfolgt - soweit nicht gesetzlich oder im Rahmen der Vergabeverfahrensordnungen vorgeschrieben
- nicht mehr. Gleiches gilt für etwaige Aufforderungen, Mitteilungen oder sonstigen
Erklärungen gegenüber dem Bewerber/ Bieter. - Mitteilungen an den Bewerber/Bieter,
die über die Vergabeplattform an den Bewerber/Bieter übermittelt werden, gelten mit
der Bereitstellung auf der Vergabeplattform im Bereich des Bewerbers/Bieters als abgesendet.
- Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, seinen Account auf der Vergabeplattform auf
den Zugang von Informationen jeglicher Art hin zu kontrollieren. Verwendung der Vergabeplattform,
technische Anforderungen, Verwendung technischer Mittel, Verantwortlichkeiten der
Benutzung - Der Bewerber/Bieter ist für die Eignung der von ihm verwendeten technischen
Mittel verantwortlich. - Der Bewerber/Bieter ist für den rechtzeitigen, vollständigen
und fristgemäßen Zugang seiner Erklärungen verantwortlich. Der Bewerber/Bieter trägt
damit grundsätzlich das Übermittlungsrisiko, es sei denn, dass der Bewerber/Bieter
die unvollständige oder verspätete Übermittlung nicht zu vertreten hat. Der Nachweis
obliegt dem Bewerber/Bieter. - Der Bewerber/Bieter hat die technischen Hinweise des
Vergabeplattformbetreibers zu beachten, zu berücksichtigen und einzuhalten. Notfalls
hat sich der Bewerber/Bieter rechtzeitig mit dem technischen Support des Betreibers
der Vergabeplattform in Verbindung zu setzen. - Der Bewerber/Bieter wird darauf hingewiesen,
dass die maximale Dateimenge des Angebots 300 MB beträgt. - Der Bewerber/Bieter hat
die Systemvoraussetzungen für die ordnungsgemäße Verwendung der Vergabeplattform,
insbesondere der Down- und Uploadfunktionen und der sonstigen Anwendungen der verwendeten
Vergabeplattform sowie die weiteren Nutzungsbedingungen des Betreibers der Vergabeplattform
zu beachten und einzuhalten. - Der Bewerber/Bieter hat sich rechtzeitig vor dem Hochladen
von Unterlagen - insbesondere bei fristgebundenen Erklärungen - zu vergewissern, dass
eine von Seiten des Bewerbers/ Bieters ungestörte Übermittlung der Erklärungen möglich
ist, dazu gehört u.a. die Beachtung der Vorgaben zur Beschränkung der maximalen Gesamtdateimenge
und der Folgen bei einer Überschreitung sowie der rechtzeitige Beginn mit der Übermittlung.