Beschreibung: Ausreichende berufliche Erfahrungen des Bewerbers (Nachzuweisen durch geforderte Referenzen
mit Angabe des Leistungszeitraumes, des Leistungsgegenstandes und einer Kontaktmöglichkeit
(Name, Telefon, E-Mail) des Auftraggebers der Referenz, damit diese geprüft werden
kann). Die Referenzen müssen die geforderten Mindestvoraussetzungen erfüllen. Liste
der wesentlichen Referenzen jeweils für die Herstellung von: o Unterkünften in Container-
oder Stahlrahmenbauweise an einem Ort für mind. 150 Personen, o Stromerzeugungsanlagen
als dieselgetriebene Eigenstromversorgungsanlage mit einer Gesamtleistung vom mind.
1,5 MW einschließlich Stromspeicher und Photovoltaik, o Trinkwasserversorgungsanlagen
mit Wasseraufbereitung, Speicherung und Verteilung an einem Ort mit einer Trinkwasserabgabe
von mind. 20 m³ am Tag, o Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Abwasserspeicherung
und einem tätlichen Abwasseraufbereitungsvolumen von mind. 20m² Abwasser pro Tag.
Mindestanforderungen an die Fachkunde: Jeder Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft hat
mindestens eine Referenz für die vorbenannten (auch unter 4.1.3.8 des Bewerberleitfadens
bezeichneten) Leistungen unter Beachtung der dort genannten Anforderungen vorzulegen.
Dabei handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren fehlende Erfüllung zum Ausschluss
des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft führt. Die Referenzen sind durch Angabe
des Leistungszeitraumes (nicht älter als 5 Jahre, gerechnet zum Ende der Teilnahmefrist),
des Leistungsgegenstandes sowie der Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefon,
E-Mail) des Referenzgebers unter Nutzung des beiliegenden Formblattes "Referenzerklärung"
(Formblatt 7 der Anlage 1) zu erklären, damit diese geprüft werden können. Zu der
jeweiligen Referenzerklärung ist vorzulegen - bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber:
Eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, oder - bei Leistungen
an private Auftraggeber: Eine von diesen ausgestellte Bescheinigung oder falls eine
solche Bescheinigung nicht erhältlich ist, durch einfache Erklärung. Der Auftraggeber
behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache mit den Referenzgebern
zu halten. Es wird gebeten, sich bei der Einreichung der Unterlagen möglichst auf
mit der ausgeschriebenen Aufgabe vergleichbare Referenzen zu beschränken und nach
Möglichkeit konkrete Ansprechpartner auf Seiten des jeweiligen Auftraggebers anzugeben.
Sofern die vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise personenbezogene Daten (z.B.
von Mitarbeitern des Bewerbers) enthalten, erfolgt die diese Daten betreffende Auskunft
freiwillig. Eine Pflicht zur Übermittlung personenbezogener Daten besteht nicht. Sofern
die personenbezogenen Daten nicht beigebracht werden, kann dies allerdings im Rahmen
der Eignungsprüfung zu einer schlechteren Bewertung oder zur Nichterfüllung des Nachweises
von Mindestkriterien führen, sofern die persönliche Qualifikation relevant ist. Die
personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens den gesetzlichen
Anforderungen entsprechend verarbeitet und gespeichert. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft
hat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen eine nachvollziehbare textliche Darstellung
- der Produktionskapazitäten zur Deckung der Leistungsanforderungen (insbesondere
zu den vorgenannten vier Leistungsbereichen "Unterkünfte in Containerbauweise", "Stromerzeugungsanlage",
"Trinkwasserversorgungsanlage" und "Abwasserbehandlungsanlage"), sowie zu geschützter
Unterbringung, welche vom Aufbau des ballistischen Schutzes her mindestens den Vorgaben
gemäß Anlage 5 oder dem Standard C4 nach STANAG 2280 entsprechen muss, - des Krisenmanagements,
- des Verfügens über geeignete Management-/Projektleitungskompetenzen. Mindestanforderung
an die Darstellung: Die Gesamtdarstellung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
muss mit mindestens 1 Leistungspunkt (d.h. geringer Zielerreichungsgrad) gem. Anlage
2 bewertet werden. Insoweit handelt es sich um eine Mindestanforderung, deren fehlende
Erfüllung zum Ausschluss des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft führt.