Beschreibung: Für das Gastronomiekonzept ist der Vordruck 09: Gastronomiekonzept zu verwenden. Angaben
außerhalb dieses Vordrucks bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht. Der bieterseits
befüllte Vordruck 09 darf maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen, Bei Überschreitungen
dieser Seitenvorgaben werden ausschließlich die Inhalte der Seiten bis zu den genannten
Höchstgrenzen bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte
werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Im Gastronomiekonzept werden zu den nachfolgend
(mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete und verbindliche
Leistungszusagen für die ausgeschriebene Konzession unter Berücksichtigung der folgenden
Konkretisierungen erwartet: Gastronomiekonzept (55 %) - Schlüssigkeit des Angebots
20% (= 20 Punkte) - Alleinstellungsmerkmale 15 % (= 15 Punkte) - Angebot von "Sonder-Themen"
10 % (= 10 Punkte) - Nachhaltigkeit 10 % (= 10 Punkte) Die Anforderungen, worauf es
dem Konzessionsgeber bei jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:
- Schlüssigkeit des Angebotes: Die Ausrichtung des gastronomischen Angebots wird möglichst
zielgruppenspezifisch ausgerichtet und hinsichtlich Angebotsvielfalt, Preis und Qualität
jeweils auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Es ist möglichst ganztägig und attraktiv,
spricht ein breites Zielpublikum an, schafft Synergieeffekte und belebt und ergänzt
die gastronomische Landschaft in der Innenstadt. - Alleinstellungsmerkmale: Das gastronomische
Angebot zeichnet sich möglichst durch Alleinstellungsmerkmale aus. Je einzigartiger
also Service, Speisen und Getränke sind, desto besser. Die Attraktivität des Angebotes
stützt sich also nicht nur auf den Preis, sondern darüber hinaus einerseits auch auf
die Qualität der eingesetzten Produkte, andererseits aber auch entscheidend auf die
Rarität, Besonderheit und Service. - Angebot von "Sonder-Themen": Das gastronomische
Angebot setzt sich durch das Angebot von "Sonder-Themen" von der Konkurrenz ab. Als
solche Themen kommen z.B. saisonale Speiseangebote in Betracht (z.B. Spargel-Woche,
Schnitzel-Woche, Weihnachtsgans). - Nachhaltigkeit: Falls möglich, sollen die verwendeten
Produkte von Erzeugern aus der Region mit umweltverträglichen und artgerechten Zucht-
und Anbaumethoden - idealerweise aus ökologischem Landbau - bezogen werden. Fairtradeprodukte
sollen zumindest im Kaffee- und Teebereich angeboten werden. Möglichst alle Speisen
sollen möglichst mit Saisonware frisch zubereitet werden, und zwar mit möglichst geringen
Convenience-Graden. Die Konzepte werden zu jedem Unterkriterium(Wertungsanforderung)
gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen für jedes Unterkriterium
mindestens 5,00 ("Schlüssigkeit des Angebots") bzw. 3,75 ("Alleinstellungsmerkmale")
bzw. 2,5 Wertungspunkte (sonstige Unterkriterien) erreicht werden; anderenfalls kann
das Angebot nicht berücksichtigt werden. Unterkriterium "Schlüssigkeit des Angebots":
20,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich
Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen
dargelegten Anforderungen erwarten. 15,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten
Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung
der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten. 10,00 Punkte Das
Konzept trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb
eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 05,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits
teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt
deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen
erwarten. 0,00 Punkte Das Konzept trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend
nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen
dargelegten Anforderungen erwarten. Unterkriterium "Alleinstellungsmerkmale": vgl.
Bewerbungsbedingungen. Die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl
erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden
Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl.
Hierbei wendet der Konzessionsgeber die folgende Formel an: Maximal für das jeweilige
Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl
multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.