ProPK Agenturausschreibung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 119-372742
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 08-A5767-18
Postanschrift: Taubenheimstraße 85
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711540-12062
Fax: +49 711226-8000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://pptls.polizei-bw.de/
Nationale Identifikationsnummer: 08-A1554-47
Postanschrift: Nauheimer Str. 101
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70372
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711230-20
Fax: +49 7112302-1099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PTLSPol/Seiten/default.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
ProPK Agenturausschreibung
Kommunikative Betreuung zu allen Fragen der kriminalpräventiven Öffentlichkeitsarbeit nach innen (Polizei) und außen (Öffentlichkeit/Institutionen/ Presse) und die fachliche Beratung in allen Fragen der strategischen Marketingkommunikation im Rahmen der Betreuung, Konzipierung und Durchführung des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK).
Stuttgart
Hierzu gehören insbesondere:
-Beratung
-Konzept
-Kreation
Technische Betreuung und grafische Gestaltung der Social Media Kanäle der Polizeilichen Kriminalprävention.
Konzept, Beratung und grafische Umsetzung von weiteren Internetseiten, die im Rahmen von Weiterentwicklungen von Projekten in der Laufzeit des Vertrags entstehen könnten.
Die Umsetzung und Koordination umfasst auch die Beratung in allen Fragen des Artbuying sowie der Film- und Fotoregie.
-Social-Sponsoring
-Handling Handling:
Produktionstechnische Überwachung von werblichen Maßnahmen des ProPK (Herstellung von Faltblättern, Broschüren u.a, Werbe- und Informationsträgern, Hörfunkspots und Spots für Film, TV und dgl., elektronische Medien wie DVD, Internet u.a.)
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ProPK Agenturausschreibung
Nationale Identifikationsnummer: DE287436204
Postanschrift: Strandstraße 96
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 381202-70100
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.