Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen und Kanalnetzen. Bei diesen Anlagen handelt es sich um Kläranlagen und Niederschlagswasserbehandlungsanlagen (Regenüberlaufbecken und Stauraumkanäle mit allen Nebenanlagen), Überleitungssammler und Pumpwerke sowie um Kanalnetze von vier Kommunen. Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Iserlohn-Baarbachtal
Einzugsgebiet Schwerte und Iserlohn- Letmathe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Iserlohn-Baarbachtal (Einzugsgebiete Iserlohn-Baarbachtal, Schwerte, Iserlohn-Letmathe).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Optionale Verlängerung des Vertrags dreimal um jeweils ein Jahr möglich
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Menden
Einzugsgebiete Menden, Balve, Hemer, Wickede und Stadtgebiete Menden und Balve
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Menden (Einzugsgebiete Menden, Balve, Hemer, Wickede und Stadtgebiete Menden und Balve).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Optionale Verlängerung des Vertrags dreimal um jeweils ein Jahr möglich
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Arnsberg-Neheim
Einzugsgebiete Arnsberg-Neheim, Arnsberg, Sundern, Ense-Bremen
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Arnsberg-Neheim (Einzugsgebiete Arnsberg-Neheim, Arnsberg, Sundern, Ense-Bremen).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Optionale Verlängerung des Vertrags dreimal um jeweils ein Jahr möglich
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Warstein
Einzugsgebiete Warstein, Brilon, Brilon-Scharfenberg, Rüthen, Warstein-Belecke, Möhnesee-Völlinghausen
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Warstein (Einzugsgebiete Warstein, Brilon, Brilon-Scharfenberg, Rüthen, Warstein-Belecke, Möhnesee-Völlinghausen).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Optionale Verlängerung des Vertrags dreimal um jeweils ein Jahr möglich.
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Arnsberg-Wildshausen
Einzugsgebiete Arnsberg-Wildshausen, Bestwig-Velmede, Eslohe-Bremke, Eslohe, Winterberg-Niedersfeld sowie die Stadtgebiete Meschede und Eslohe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen auf den vom Ruhrverband im Regionalbereich Nord betriebenen Anlagen mit dem Betriebsschwerpunkt Warstein (Einzugsgebiete Arnsberg-Wildshausen, Bestwig-Velmede, Eslohe-Bremke, Eslohe, Winterberg-Niedersfeld sowie die Stadtgebiete Meschede und Eslohe).
Diese Reinigungsarbeiten, inklusive Entsorgung eventuell anfallender Reststoffe, fallen in unregelmäßigen Abständen an, sie sollen auf Stundenlohnbasis vergeben werden.
Kamerabefahrungen mit einer TV-Kanalinspektionseinheit sind optionale Leistungen, ebenfalls auf Stundenlohnbasis.
Optionale Verlängerung des Vertrags dreimal um jeweils ein Jahr möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Iserlohn-Baarbachtal
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Menden
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Arnsberg-Neheim
Ort: Bad Berleburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Warstein
Ort: Bad Berleburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einsatz von Saug- und Spülfahrzeugen im Regionalbereich Nord - Betriebsschwerpunkt Arnsberg-Wildshausen
Ort: Bad Berleburg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.