Deutschland - Reinigung von Abwässerkanälen - Kanalreinigung und Kanalbefahrung - Los PG 1.1

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.) vertreten durch den Eigenbetrieb Abwasserwerk
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Kanalreinigung und Kanalbefahrung - Los PG 1.1
Beschreibung: Das Abwasserwerk der Stadt Altena beabsichtigt die Bedarfsermittlung im Sinne der DIN 18 205 für Maßnahmen der Kanalsanierung und -instandsetzung auf der Grundlage von Kanalbefahrungen bzw. - begehungen, deren Auswertung mit dem Ziel einer Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung einschl. Abgrenzung und Ausweisung von hochwasserbedingten Schäden, sowie Priorisierung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen. Im Zuge der Schadensbeseitigung ist nun vorgesehen, • den Kanalzustand der Kanalnetze zu prüfen und auf dieser Basis • Hochwasserschäden zu identifizieren bzw. genauer zu lokalisieren und damit verbundene Schadenssummen zu präzisieren • sowie den daraus erwachsenden Sanierungsbedarf festzulegen und zu priorisieren. Das Kanalnetz wurde hierzu in insgesamt 4 Plangebiete (PG) aufgeteilt. Die Kanalreinigung und -inspektion erfolgt in allen vier Plangebieten zeitgleich. Bei Bedarf wurden die Plangebiete zusätzlich in zwei ebenfalls parallellaufende Ausführungslose für die Kanalreinigung und -inspektion unterteilt. Ziel ist die vollständige Bestands- und Zustandserfassung von Haltungen, Schächten, Schacht- und Sonderbauwerken in den Plangebieten. Konkret handelt es sich bei der zu vergebenden Leistungen um Reinigungs- und TV-Befahrungsleistungen im Bereich des Plangebietes PG 1.1: • PG 1.1: Kanalreinigung und -inspektion Altena West Netzlänge ca. 25.320 m, ca. 797 Schächte, ca. 12 Sonderbauwerke Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderricht-linie (FRL) WiederaufbauNordrhein-Westfalen) vom 10. Sept. 2021.
Kennung des Verfahrens: 30b24ef3-6c0a-4dcf-9294-9e017588bb5d
Interne Kennung: HWSB21_AL_M3-V011-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90470000Reinigung von Abwässerkanälen
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis(DEA58)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Beschreibung: 
2.1.6 Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Betrugsbekämpfung: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB
Korruption: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 sowie Nr. 9 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Entrichtung von Steuern: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB.Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Konkurs: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Eigenerklärung zum NIchtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB. Bei § 124 GWB handelt es sich um fakultative und keine zwingenden Ausschlussgründe.
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Altena West
Beschreibung: Kanalreinigung und -Inspektion für eine Netzlänge von ca. 25.320m, ca. 797 Schächte und ca. 12 Sonderbauwerke
Interne Kennung: Los PG 1.1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90470000Reinigung von Abwässerkanälen
5.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis(DEA58)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.6 Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup# Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bietergemeinschaft mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) einreichen. Diese Erklärung beinhaltet die Bildung einer Bietergemeinschaft im Falle der Angebotsbearbeitung und einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung sowie die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung durch die Bietergemeinschaft und eine Auflistung ihrer Mitglieder. Schließlich soll die Erklärung die Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, beinhalten. Bei Bietergemeinschaften sind geforderte Erklärungen bzw. Nachweise für jedes Bietergemeinschaftsmitglied mit dem Angebot einzureichen, sofern dies nicht anders ausgewiesen ist. Ein Wechsel der Identität des Bieters oder der Bietergemeinschaft ist nicht zugelassen. Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) (https://amtlichesverzeichnis.ihk.de/) bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Angebot beizubringen: - Anlage 6.9-VgV-ANG - Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Hierzu ist mit dem Angebot z.B. beizubringen: - Anlage 6.10-VgV-ANG Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (sofern einschlägig) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des AG zu verwenden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3). Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Anlage 6.8-VgV-ANG - Nachunternehmererklärung). Die Bieter/Bietergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Angebotes noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (sofern einschlägig), - Eigenerklärung zur Betriebspflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2), - Eigenerklärung zu personenbezogenen Zertifikaten und Nachweisen nach Ziff. III.1.3), - Eigenerklärung zu den technischen Fachkräften/technischen Stellen, - Eigenerklärung zur technischen Ausstattung nach Ziff. III.1.3), - Eigenerklärung zur Tauglichkeit bzgl. arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach Ziff. III.1.3), - Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung geforderter Austauschformate und Kodierung nach Ziff. III.1.3) - Eigenerklärung zum Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren netto Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung. Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, grundsätzlich nicht. Die Anzahl der erforderlichen Teammitglieder richtet sich nach Art und Umfang des vorgesehenen Unterauftrags. Hinweis: Bedient sich der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit (bspw. Referenzen) anderer Unternehmen, so hat der Bieter oder das/die Mitglied/er einer Bietergemeinschaft diese Unternehmen zwingend als Nachunternehmer anzugeben. Der Auftraggeber überprüft sodann im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke beizubringen. Der Auftraggeber wird für denjenigen Bieter, der je Los für den Zuschlag vorgesehen ist, gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) eine Anfrage bei der Registerbehörde stellen. Abschließender Hinweis: Es handelt sich um eine durch das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland geförderte Maßnahme zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie (FRL) Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen) vom 10. September 2021
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Jährlicher Gesamtumsatz sowie Eigenerklärung Betriebshaftpflicht
Beschreibung: Jährlicher Gesamtumsatz:  Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/die Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von o mind. 350.000 EUR (netto) je Geschäftsjahr, Der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert; bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an. Anforderungen Betriebshaftpflichtversicherung  Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen: o mindestens 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall für Personenschäden sowie o mindestens 3.000.000,00 EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. ACHTUNG: Wir bitten, keine Versicherungsbestätigung oder Police unaufgefordert einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Techn. Fachkräfte, personenbezogene Zertifikate u, Nachweise für einzusetzendes Personal, Eigenerklärung zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzungen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G26, G41 und G42, Mindestanforderung Fahrzeugtechnik und Personalausstattung, Gewährleistung Nutzung Austauschformate (DWA-M 150) Kodierung DIN EN 13508 iVm Merkbk. DWA-M 149-2, Nachweis RAL-GZ 961 R, I
Beschreibung:  Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die in Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen  Eigenerklärung zum Vorliegen personenbezogener Zertifikate und Nachweise betreffend das vorgesehene einzusetzende Personal wie folgt: o Mindestens 2 Inspekteure des Unternehmens müssen über einen KI Pass oder gleichwertigen Nachweis verfügen. (Bei der Inspektion vor Ort muss mindestens ein Mitarbeiter mit KI Pass für die Inspektionsergebnisse verantwortlich tätig sein) o Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Kanalinformtionssystemen o Fahrerlaubnis mit Kennziffer 95 für den gewerbsmäßigen Transport nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz o Mindestens eine am Leistungsort tätige Person muss über den Nachweis der Fachkunde zur Verkehrssicherung MVAS 99 oder einen vergleichbaren Fachkundenachweis verfügen  Eigenerklärung, zur Tauglichkeit der Fahrzeugbesatzung durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26, G41 sowie G42  Eigenerklärung zu der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Fahrzeugtechnik (Reinigungs- und Inspektionsfahrzeuge) inkl. Personalausstattung. Als Mindestanforderung muss über folgende Fahrzeugtechnik inkl. Personalausstattung verfügt werden: o 1 Saug- und Spülfahrzeug (mit Wasserrückgewinnung, besetzt mit zwei Personen) o 2 Inspektionsfahrzeuge (jeweils mit Schwenkkopfkamera für Kanalhaltungen) o 1 Inspektionsfahrzeug (Scannerkamera für Schächte, besetzt mit zwei Personen)  Eigenerklärung zur technisch gewährleisteten Nutzung der geforderten Austauschformate (DWA-M 150) sowie der geforderten Art der Kodierung (DIN EN 13508 in Verbindung mit dem Merkblatt DWA-M 149-2)  Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind zudem die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen sowie die vom Auftraggeber gesondert geforderten Unterlagen betreffend die Eignung auch für die benannten Unterauftragnehmer vorzulegen.  Nachweis, dass die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe R und I erfüllt sind. Die Anforderungen sind aufrufbar unter: o http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau ist (Beurteilungsgruppen: R und I). Eine gleichwertige Nachweisführung ist ausreichend. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß 4.3 RAL-GZ 961 bestehen. Ein Bieter kann sich (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Der Bieter muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Dies geschieht durch die Beibringung der „Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe“
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Auftrag wird an denjenigen Bieter/diejenige Bietergemeinschaft erteilt, der/die im Rahmen der nachfolgend genannten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport-elvis.de/E63731646,
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport-elvis.de/E63731646
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-11+01:0012:00:00+01:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 80DAY
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gemäß den Voraussetzungen gemäß den §§ 56 Abs.2 und 3 VgV vorgenommen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Datum/Uhrzeit: 2024-01-11+01:0012:00:00+01:00
Auftragsbedingungen:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Altena (Westf.) vertreten durch den Eigenbetrieb Abwasserwerk
Registrierungsnummer: 059620004004-31001-46
Stadt: Altena
Postleitzahl: 58762
Land, Gliederung (NUTS): Märkischer Kreis(DEA58)
Land: Deutschland
Telefon: +492119425650
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt(DEA33)
Land: Deutschland
Telefon: +492514111604
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 6abf2718-8479-4cd1-97f0-c2fb481e0033-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
10.1 Änderung
Beschreibung der Änderungen: Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des achprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Änderung der Auftragsunterlagen am: 2023-12-22+01:00
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0dc4f289-fef8-4826-bd57-5e173f438e97- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-21+01:0000:00:00+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00782707-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22Z

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