Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance# Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Dokument
Bewerbungs- und Vergabebedingungen, sowie: A) Für das gesamte Projekt der Errichtung
von bis zu 9 neuen Rettungswachen benötigt der Auftraggeber folgende Leistungen: 1.
Vorbereitungsleistungen zur Erarbeitung abstrakter Standards für das Raumkonzept und
für das Flächenkonzept von zukunftsfähigen Rettungswachen in vier Varianten (diese
Leistungen waren Gegenstand einer gesonderten Vergabe; die Arbeitsergebnisse sind
zur Information aller Bieter auszugsweise den Vergabeunterlagen beigefügt); 2. Projektsteuerungsleistungen,
Unterstützung von der Planung bis zur Schlüsselübergabe inkl. Übernahme von Bauherren-Aufgaben
(diese Leistungen sind Gegenstand dieser Ausschreibung); 3. Planung und Bauausführung
für die Rettungswachen (diese Leistungen werden voraussichtlich an einen Totalunternehmer
vergeben und Gegenstand eines oder mehrerer künftiger, gesonderter Vergabeverfahren
sein); Wir bitten bereits jetzt zu beachten, dass der künftige, in dieser Ausschreibung
gesuchte Projektsteuerer nach vorstehender Nr. 2 nicht auch Auftragnehmer von Ausführungsarbeiten
nach vorstehender Nr. 3 werden kann. Sollte Ihr Unternehmen hingegen mit Leistungen
nach vorstehender Nr. 1 beauftragt gewesen sein, so steht das im Auftragsfall einer
Teilnahme an diesem Vergabeverfahren über Leistungen nach Nr. 2 oder über Leistungen
nach Nr. 3 nicht entgegen. B) Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag
ausschließlich über die in Ziffer I.3. genannte Website einzureichen. Der Auftraggeber
wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3 genannten Website anonymisiert
zur Verfügung stellen. Fragen können bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
gestellt werden. C) Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. D) Für die
Wertung nach den Zuschlagskriterien werden die Bieter die Schlüsselpersonen des Projektteams
namentlich benennen (Projektleiter, stellvertretender Projektleiter, ggf. leitende
Mitarbeiter) und Angaben zu ihrer Qualifikation und Erfahrung machen müssen. E) Auf
der eVergabe-Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Vordrucke
zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen (Teilnahmeunterlagen
mit Vordrucken und weiteren Unterlagen). Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung
dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Vordrucke einzureichen.
F) Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V. m § 29 VgV dadurch nach, dass
er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden
Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer I.3) genannten Website die bisherigen Planungen
und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber
wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel
des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den
Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen
Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest; die weiteren Vergabeunterlagen
erhalten die Bewerber, die im Teilnahmewettbewerb für die Abgabe eines Angebotes ausgewählt
werden, mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. G) Soweit Nachweise gefordert sind,
ist Vorlage einer Kopie zunächst ausreichend. Auf Aufforderung ist innerhalb der vom
Auftraggeber angegebenen Frist das jeweilige Original vorzulegen. Der Auftraggeber
behält sich die Nachforderung unter Fristsetzung im Einzelfall vor. Ein Anspruch auf
Nachforderung besteht nicht. H) Für Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt Bewerbergemeinschaften
geben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
(Vordruck) in Textform ab, in der a) alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft
aufgeführt sind und erklärt ist, welche Teilleistungen durch sie jeweils erbracht
werden sollen, b) der für das Vergabeverfahren und den Abschluss sowie die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber
dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, c) für den Auftragsfall die Bildung einer
Arbeitsgemeinschaft erklärt ist, d) erklärt ist, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft
als Gesamtschuldner haften. Die Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist spätestens
mit Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft
sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerber-Bietergemeinschaft
vor Auftragsvergabe ist nur im Ausnahmefall zulässig, bedarf der Zustimmung des Auftraggebers
und setzt voraus, dass eine erneute Eignungsprüfung positiv ausfällt. Bei der Eignungsprüfung
wird die Bewerbergemeinschaft grundsätzlich als Ganzes beurteilt. I) Es wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen.
Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung (Erfahrungen, Fähigkeiten, Kapazitäten
etc.) eines Drittunternehmens (insbesondere Nachunternehmer) beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens einzureichen, dass
dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung
stellt. Der Auftraggeber schreibt im Sinne von § 47 Abs. 2 und 3 VgV vor, dass - der
Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht
erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
vorliegen, ersetzen muss, - der Bewerber ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe
nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, ersetzen muss.
Der Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen. Nimmt ein
Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber
und das andere Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam für
die Auftragsausführung haften. J) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits
im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung von Standards für Rettungswachen vorbefasst
war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden
allen Bewerbern über die in Ziffer I.3) genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch
stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses
vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV). K) Das
Verfahren darf nach Maßgabe von § 63 VgV ganz oder teilweise aufgehoben werden. Der
Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben,
wenn die vor Beginn des Vergabeverfahrens vorgesehenen Haushalts- oder sonstigen Mittel
wider Erwarten bei Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen bzw. nicht ausreichen
und daher andere schwerwiegende Gründe gemäß § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV vorliegen, die
zur Aufhebung berechtigen. Auch im Zuschlagsfall ist die Höhe des Auftragswerts nicht
feststehend und nicht garantiert. Sie hängt insbesondere vom Umfang der abgerufenen
Leistungen ab.