Deutschland - Niederflurbusse - Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: roBus GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Beschreibung: Es wurden zwei Niederflurbusse mit einer Länge von jeweils 12 Metern beschafft. Die
einzelnen Anforderungen ergaben sich aus der tabellarischen Leistungsbeschreibung
in den Vergabeunterlagen.
Kennung des Verfahrens: f8f9dad7-3eb1-4517-904d-af6affead38d
Interne Kennung: Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Titel: Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Beschreibung: Es sollten zwei Solo-Niederflurbusse (Länge 12 Meter) beschafft werden. Die einzelnen
Anforderungen ergaben sich aus der tabellarischen Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 565724-2023
Zusätzliche Informationen: Die roBus ist durch die Stadt Rottenburg am Neckar über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag
nach Art. 3 Abs. 1 VO 170/2007 ("öDA") mit dem Betrieb des Stadtverkehrs Rottenburg
(Kernstadt) ab dem 01.01.2024 betraut worden. Dieser öDA unterfiel aufgrund seines
geringen Leistungsumfangs (weniger als 300.000 km pro Jahr) nach § 3 Abs. 2 lit. a)
SaubFahrzeugBeschG nicht dem Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG (vgl. Vorinformation
vom 27.06.2022 - Bekanntmachungs-Nr. 2022/S 121-345523). Ausgehend davon konnte roBus
die zum Betrieb dieser Verkehrsleistung angeschafften Niederflurbusse ebenfalls außerhalb
des Anwendungsbereichs des SaubFahrzeugBeschG und der damit verbundenen Beschaffungsquote
ausschreiben.
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Außerdem
weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz
1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15
Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten
nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §
134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Des Weiteren
weist die Vergabestelle auf § 135 Abs. 2 hin. § 135 Abs. 2 GWB lautet: (2) Die Unwirksamkeit
nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb
von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später
als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die
Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: roBus GmbH
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: roBus GmbH
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 530,000EUR
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Daimler Buses GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot Daimler Buses GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert des Ergebnisses: 530,000EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Vergabe von Unteraufträgen: no
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Lieferung von zwei Solo-Niederflurlinienbussen
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-08+01:00
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: roBus GmbH
6.1.4 Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1