Deutschland - Scanning - Scandienstleistung von Patientenunterlagen für das UKHD nebst Tochtergesellschaften

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Scandienstleistung von Patientenunterlagen für das UKHD nebst Tochtergesellschaften
Beschreibung: Die Abteilung "Zentrales Aktenmanagement" (ZAM) des Zentrums für Digitalisierung und Informationstechnologie (ZDI) am UKHD ist für rechts- und datenschutzkonforme Archivierung und die Abläufe vor, während und nach der Digitalisierung von Patienten- und Verwaltungsunterlagen zuständig. Die konventionelle Archivierung von Patientenunterlagen am Universitätsklinikum, ist bereits seit mehreren Jahren extern ausgelagert. Es wird mit Ausnahme von wenigen klinischen Bereichen, die noch konventionelle Patientenunterlagen erzeugen eine digitale Archivierung aller Unterlagen angestrebt.
Kennung des Verfahrens: 7dfdd4d2-0cd4-46f4-9de6-ecf971e48c47
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79999100Scanning
Zusätzliche Einstufung(cpv): 85150000Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72252000Datenarchivierung
2.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum HeidelbergIm Neuenheimer Feld 670
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis(DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Thoraxklinik gGmbH Heidelberg Röntgenstr. 1 69126 Heidelberg Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH Viernheimer Straße 2 64646 Heppenheim
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YRBC Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv- 
2.1.6 Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Scandienstleistung von Patientenunterlagen für das UKHD nebst Tochtergesellschaften
Beschreibung: Die Abteilung "Zentrales Aktenmanagement" (ZAM) des Zentrums für Digitalisierung und Informationstechnologie (ZDI) am UKHD ist für rechts- und datenschutzkonforme Archivierung und die Abläufe vor, während und nach der Digitalisierung von Patienten- und Verwaltungsunterlagen zuständig. Die konventionelle Archivierung von Patientenunterlagen am Universitätsklinikum, ist bereits seit mehreren Jahren extern ausgelagert. Es wird mit Ausnahme von wenigen klinischen Bereichen, die noch konventionelle Patientenunterlagen erzeugen eine digitale Archivierung aller Unterlagen angestrebt.
Interne Kennung: #1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 79999100Scanning
Zusätzliche Einstufung(cpv): 85150000Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72252000Datenarchivierung
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Universitätsklinikum HeidelbergIm Neuenheimer Feld 670
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis(DE125)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Thoraxklinik gGmbH Heidelberg Röntgenstr. 1 69126 Heidelberg Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH Viernheimer Straße 2 64646 Heppenheim
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9 Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen
Beschreibung: Geeignete, mindestens drei (3) bis maximal fünf (5) Referenzen über früher ausgeführte Inhouse Dienstleistungen (Scan- und Indexier-Dienstleistung von höchst sensiblen und nach Art. 9 DSGVO besonders zu schützenden Daten) in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren (seit dem 01.01.2020) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des - Auftragswerts (der erbrachten Leistungen pro Jahr), - Scanvolumen pro Referenzprojekt - Leistungszeitraum, - öffentlichen oder privaten Empfängers, - Name des Referenznehmers, - Projektbezeichnung und - Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer für welche Leistungen) Mindestanforderung: Die Referenzprojekte sind allerdings nur dann geeignet, - wenn es sich um eine Dienstleistungen handelt, die das Scannen und das Indexieren gemäß den Vorgaben in der Leistungsbeschreibung von höchst sensiblen und nach Art. 9 DSGVO besonders zu schützenden Daten handelt, die einen hohen Anspruch an den Datenschutz mit sich bringen (beispielsweise Patientenunterlagen von Krankenhäusern, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Banken oder Versicherungen) und Inhouse beim Auftraggeber verarbeitet wird und - in dem Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren muss der Leistungszeitraum mindestens 18 Monate betragen haben. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auswahlkriterien: Zu der Angebots- und Verhandlungsphase werden mindestens drei (3) Bewerber zugelassen, die dann auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren trotzdem fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV). Gibt es mehr als drei (3) Bewerber, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als drei (3) Bewerber zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen. Die Höchstzahl an Bewerbern, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden, wird auf höchstens fünf (5) festgelegt. Die Auswahl erfolgt anhand der Anzahl der geeigneten Referenzprojekte: Anzahl der Referenzprojekt: Punkte 5 Referenzen 5 Punkte 4 Referenzen 4 Punkte 3 Referenzen 3 Punkte 2 Referenzen 2 Punkte 1 Referenz 1 Punkt 0 Referenzen 0 Punkte
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mindestumsatz: Mit dem Angebot sind jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen drei Geschäftsjahre [2020; 2021 und 2022]. In jedem dieser drei Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 1,4 Mio. EUR (netto) gefordert. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört. Bei Bietergemeinschaften ist entscheidend, dass die Summe der Geschäftsjahresumsätze pro Jahr jeweils den geforderten Mindestumsatz erreicht oder übersteigt. Die Bieter haben daher das Formblatt "Mindestjahresumsatz" (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Zertifikate
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag sind Nachweise über Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 und DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar beizulegen.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung bzgl. 5K
Beschreibung: Eigenerklärung (von allen Bewerbern / Bietern / allen Mitgliedern von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften) Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): 1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. 2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. 3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beschreibung: Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt entweder dass - keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB* genannten Straftat verurteilt worden ist, - das Unternehmen in den letzten fünf Jahren seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren und kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, dass sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und dass das Unternehmen nicht seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - das Unternehmen in den letzten drei Jahren keine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen aufgrund seiner Teilnahme kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - das Unternehmen entweder nicht in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war oder keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass er bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen in den letzten drei Jahren keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Sanktion geführt hat, - das Unternehmen in den letzten drei Jahren in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat, und er in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, - das Unternehmen nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, - das Unternehmen nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, - das Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) in den letzten drei Jahren mit keiner Geldbuße von mindestens 2.500,- EUR belegt worden ist, - das Unternehmen in den letzten drei Jahren nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,- EUR belegt worden ist, - das Unternehmen oder seine nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten in den letzten drei Jahren nach o § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, o § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, o §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder o § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, nicht zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt und nicht mit einer Geldbuße von mindestens 2.500,- EUR belegt worden sind, oder - dass eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind. In diesem Fall hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anlage TW11 - Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt
Beschreibung: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt: Ich erkläre/Wir erklären, dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Abs. 2 S. 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. - ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); - ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen, - mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben, - zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/ unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird, - bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat, mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können, der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben. Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a. mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000,- EUR für Sachschäden b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt [oder falls der Bieter nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird / oder die vorstehenden Anforderungen erfüllt werden. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 10
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.11 Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: DEU
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 2024-01-23+01:0010:00:00+01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachreichung folgender Unterlagen nach Aufforderung der Vergabestelle gem. § 56 VgV: - Anlage TW1 - Formblatt - Anschreiben Teilnahmewettbewerb - Anlage TW2 - Formblatt - Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Anlage TW3 - Formblatt - Bewerbergemeinschaft - Anlage TW4 - Formblatt - Berufs- _ Betriebshaftpflichtversicherung - Anlage TW5 - Formblatt - Mindestjahresumsatz - Anlage TW6 - Formblatt - Referenzprojekte - Anlage TW7 - Formblatt - Eignungsleihe - Anlage TW8 - Eigenerklärung 5k Verordnung (EU) 2022576 - Anlage TW9 - Nachunternehmereinsatz - Anlage TW10 - Checkliste Teilnahmewettbewerb
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erlangten Informationen sind vom Bieter vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle Unterlagen, die der Bieter über die Vergabeplattform erhält. Die vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich für die Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Heidelberg im Zuge des Vergabeverfahrens sowie des ggf. erteilten Auftrags verwendet werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt
Zahlungen werden elektronisch geleistet
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Universitätsklinikum Heidelberg
8. Organisationen
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt(DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Registrierungsnummer: 08-A8120-40
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 670
Stadt: Heidelberg
Postleitzahl: 69120
Land, Gliederung (NUTS): Heidelberg, Stadtkreis(DE125)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Konzerneinkauf
Telefon: +49 6221560
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis(DE122)
Land: Deutschland
Telefon: +49 721 926-8730
Fax: +49 721 926-3985
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a8a22ed-356f-4a2d-bd1e-6f5f87d8371b- 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-21+01:0014:23:35+01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00784609-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 247/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-22Z

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