Beschreibung: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich
sind (2021, 2022, 2023). (2) Angaben über die zur Leistungserbringung vorgesehenen
Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung
sowie ihrer Berufserfahrung genannt werden (Befähigungsnachweis für Planungsleistungen)
(3) Erklärung, dass der Bewerber hinsichtlich der Bürogröße über einen qualifizierten
Planer mit einer leistungsbezogenen akademischen Qualifikation verfügt (4) Referenzen:
Vorlage von Referenzprojekten die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Folgende Mindeststandards werden gefordert: Mindestens zwei Referenzen über die vorstehend
beschriebene Planungsleistung in den Anlagegruppen 4 und 5 (Starkstromanlagen, Fernmelde-
und informationstechische Anlage) der Technischen Ausrüstung gem. HOAI. Die Herstellkosten
gem. Kostenfeststellung in den Kostengruppen 440 - 450 gem. DIN 276-1 2018-12 betragen
mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Der Beginn der LPH 3 liegt nicht vor dem 01.01.2015
und es handelt sich bei den Referenzen um ein Nichtwohngebäude, wovon eine Referenz
als Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme vorzulegen ist. Die Vorlage von mehr Referenzen
ist nicht erwünscht. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen
LPH 3 bis 8 nach § 55 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPH 3 bis 8 müssen
im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung). Der
Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers
zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht
worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese
nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind.
Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung
beurteilen, ob der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über die erforderliche technische
und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Generell gelten folgende Mindestanforderungen:
- Vorlage von 2 Referenzen zur Bewertung - Die anrechenbaren Herstellkosten in den
440 und 450 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR Brutto - Zeitpunkt der erbrachten Leistung
nicht vor dem 01.01.2015 (vollständige Abnahme). - Mindestens eine Referenz als Sanierungs-,
bzw. Umbaumaßnahme. (5) Auswahl der Bewerber Die Bewertung der Teilnahmeanträge und
somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert
werden, erfolgt folgendermaßen: 1. Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge
den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht
berücksichtigt werden. 2. Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen
Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Schließlich wird für den Fall, dass mehr
als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern
anhand der Bürogröße sowie den beiden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als
grundsätzlich geeignet ein- gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit
Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren
Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
Bürogröße 20 %, Referenz 1 zu 40 % und Referenz 2 zu 40 % . Für die Bewertung der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterkriterien herangezogen:
a) Kriterium Bürogröße (Anzahl der Beschäftigten für entspr. Dienstl.) Anzahl Beschäftigte
1-3 = 1 Punkt , 4-10 = 2 Punkte, über 10 = 3 Punkte b) Referenzkriterium K1 : Sanierung-.
bzw. Umbaumaßnahme , Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen 440
und 450: In EUR, brutto: ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 1 Punkt, ab 130.000
bis unter [Betrag gelöscht] EUR = 2 Punkte, ab [Betrag gelöscht] EUR = 3 Punkte c) Referenzkriterium K2:
Sanierungs- bzw. Umbaumaßnahme, Zeitpunkt der Erbrachten Leistung (vollständige Abnahme):
vom 01.01.2015 bis 31.12.2018 = 1 Punkt , vom 01.01.2019 bis 31.12.2020 = 2 Punkte,
ab 01.01.2021 = 3 Punkte Für die Bewertung Referenzkriterium K3 wird auf die Funktionalität
abgestellt. Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Referenz nicht älter als 2019
und Nichtwohngebäude - Höhe der anrechenbaren Herstellkosten in den Kostengruppen
440 und 450 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR, Neubau-, Sanierung-, Umbau oder Erweiterungsmaßnahme,
Bildungsbau = 1 Punkt, Mehrzweckhalle = 2 Punkte, Sporthalle = 3 Punkte Die Erklärung
über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des
Auftrags - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) - Zeitraum der
Leistungserbringung - Inhalt und Umfang der erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen
(insb. Fachplanung der Technischen Ausrüstung) - Gesamtinvestitionskosten in EUR brutto
in den Kostengruppen 440 und 450 gemäß DIN 276 - Projektbeschreibung Für den Fall,
dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die
vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird,
entscheidet das Los.