Vergabe von veranstaltungsbezogenen Sicherheitsdienstleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Messeplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koelnmesse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von veranstaltungsbezogenen Sicherheitsdienstleistungen
Allgemeiner Leistungsgegenstand ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen von Messen, Ausstellungen, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen der Koelnmesse GmbH und der Koelncongress GmbH sowie anderer Unternehmen in den Hallen, Passagen, Übergängen, Eingängen und im Freigelände auf dem Gelände der Koelnmesse.
Es handelt sich hierbei um den Veranstaltungssicherheits- und Ordnungsdienst, den Brandsicherheitswachdienst, die Sprengstoffdetektion, den Ermittlungsdienst sowie den Sanitätsdienst.
Die Vergabe mehrerer Lose an einen Bieter ist möglich, dabei ist jedoch die gemeinsame Vergabe der Lose A und B, A und E oder B und E ausgeschlossen.
Sicherheits- und Ordnungsdienst Messegelände Nord (Hallen 6, 7, 8, 9, 10.1, 10.2, CC-Nord und Eingang Nord Mittelboulevard, Nordboulevard)
Gemäß § 43 SBauVO hat der Betreiber nach Erfordernis der Veranstaltung einen Ordnungsdienst einzurichten. Der Ordnungsdienst ist für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Der Ordnungsdienst muss bei Veranstaltungen unter der Leitung eines Ordnungsdienstleiters stehen.
Die Begriffe Ordnungsdienst und Sicherheitsdienst werden bei der Durchführung von Veranstaltungen häufig synonym verwendet. Zur besseren Unterscheidung werden daher im Folgenden die Begriffe Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) für Personen mit Aufgaben nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) für alle übrigen Personen verwendet.
Die ausgeschriebenen Positionen kommen in den Auf- und Abbauzeiten und während Veranstaltungen zum Einsatz.
Im Einzelnen wird der Auftragnehmer beauftragt, bei Messen und Veranstaltungen die allgemeine Sicherheit im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten und den speziellen Pflichten als Betreiber einer Versammlungsstätte in den genutzten Hallen, Passagen, Übergängen, Eingängen und im Freigelände sicherzustellen.
Für alle Aussteller, Standbauer sowie Besucher muss ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden. Ihnen gegenüber ist eine kompetente Beratung und Betreuung in Fragen der Sicherheit über alle Phasen einer Veranstaltung zu erbringen. Ziel ist es, diesen während des Aufenthalts das Gefühl höchster Sicherheit zu vermitteln. Dabei ist auf die Belange von Menschen mit Behinderung und von internationalen Gästen besonders Rücksicht zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat dafür entsprechend Personal einzusetzen und vorzuhalten. Dieses muss neben der Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben auch in der Lage sein, qualifiziert Auskünfte sowie Hilfestellungen zu geben.
Es gelten die Bestimmungen des Mantel- und Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW und die Bestimmungen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung.
Für das Los gelten weiterhin die Regelungen der aktuellen Fassung DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 (Sicherheitsdienstleistungen (SDL) bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz) (Nachfolgend DIN 77200) bzw. DIN EN 15602:2008.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung durch die Auftraggeberin um 12 Monate bis längstens zum 30.11.2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Sicherheits- und Ordnungsdienst Messegelände Süd (Hallen 1, 2.1, 2.2, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2, 5.1, 5.2, 11.1, 11.2, 11.3, Confex, Eingang Süd, Eingang West, Passage 3/11, Piazza, Passage 4/5)
Gemäß § 43 SBauVO hat der Betreiber nach Erfordernis der Veranstaltung einen Ordnungsdienst einzurichten. Der Ordnungsdienst ist für die betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen verantwortlich. Der Ordnungsdienst muss bei Veranstaltungen unter der Leitung eines Ordnungsdienstleiters stehen.
Die Begriffe Ordnungsdienst und Sicherheitsdienst werden bei der Durchführung von Veranstaltungen häufig synonym verwendet. Zur besseren Unterscheidung werden daher im Folgenden die Begriffe Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) für Personen mit Aufgaben nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) für alle übrigen Personen verwendet.
Die ausgeschriebenen Positionen kommen in den Auf- und Abbauzeiten und während Veranstaltungen zum Einsatz.
Im Einzelnen wird der Auftragnehmer beauftragt, bei Messen und Veranstaltungen die allgemeine Sicherheit im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten und den speziellen Pflichten als Betreiber einer Versammlungsstätte in den genutzten Hallen, Passagen, Übergängen, Eingängen und im Freigelände sicherzustellen.
Für alle Aussteller, Standbauer sowie Besucher muss ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden. Ihnen gegenüber ist eine kompetente Beratung und Betreuung in Fragen der Sicherheit über alle Phasen einer Veranstaltung zu erbringen. Ziel ist es, diesen während des Aufenthalts das Gefühl höchster Sicherheit zu vermitteln. Dabei ist auf die Belange von Menschen mit Behinderung und von internationalen Gästen besonders Rücksicht zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat dafür entsprechend Personal einzusetzen und vorzuhalten. Dieses muss neben der Wahrnehmung der Sicherheitsaufgaben auch in der Lage sein, qualifiziert Auskünfte sowie Hilfestellungen zu geben.
Es gelten die Bestimmungen des Mantel- und Lohntarifvertrages für das Wach- und Sicherheitsgewerbe NRW und die Bestimmungen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für Sicherheitsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung.
Für das Los gelten weiterhin die Regelungen der aktuellen Fassung DIN 77200-1:2022-10 und DIN 77200-2:2020-07 (Sicherheitsdienstleistungen (SDL) bei Veranstaltungen mit besonderer Sicherheitsrelevanz) (Nachfolgend DIN 77200) bzw. DIN EN 15602:2008.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung durch die Auftraggeberin um 12 Monate bis längstens zum 30.11.2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Sobald eine Halle aus dem Los A genutzt wird, zählt der Eingang Ost zusammen mit dem CC-Ost, der Verteilerebene 10-11 sowie der Eingang Parkdeck P 10 zum Los A.
Bei einer Nutzung von Hallen nur aus dem Los B, wird der Eingang Ost durch Personal des Auftragnehmers Los B gestellt, inklusive des CC–Ost und Zugang Parkdeck P 10.
Brandsicherheitswachdienst
Der Brandsicherheitswachdienst ist für die frühzeitige Erkennung eines möglichen Brandes und die Einleitung von geeigneten Gegenmaßnahmen während der Veranstaltung verantwortlich.
Ein Brandsicherheitswachdienst gemäß § 41 SBauVO wird durch die Koelnmesse beauftragt und bestellt.
Der Koelnmesse liegt ein Bescheid der Berufsfeuerwehr Köln zur Durchführung der Brandsicherheitswache mit eigenen Kräften vor.
Der Kräfteeinsatz wird auf Grundlage der Risikobeurteilung geplant und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Für die Durchführung des Brandsicherheitswachdienstes wird das vfdb-Merkblatt MB 13-06 zu Grunde gelegt.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung durch die Auftraggeberin um 12 Monate bis längstens zum 30.11.2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Sprengstoffdetektion
Für den qualifizierten Umgang mit herrenlosen Gegenständen wird bei Veranstaltungen auf dem Messegelände regelmäßig eine Möglichkeit zur Sprengstoffdetektion in Bereitschaft vorgehalten.
Primär handelt es sich dabei um einen Hundeführer mit zwei Sprengstoffspürhunden (SSH).
Beim Auffinden von verdächtigen Gegenständen wird die Sprengstoffdetektion durch die Gruppe Sicherheit der Koelnmesse, das Lagezentrum oder die Sicherheitszentrale alarmiert.
Der Fundbereich wird durch die vorhandenen Kräfte abgesperrt und gesichert. Die Sprengstoffdetektion muss sich innerhalb von 10 Minuten zur Untersuchung des Gegenstandes am Einsatzort einfinden. Ein Verdacht muss vor Ort ohne Einwirken auf den Gegenstand und ohne nennenswerte Wartezeiten bestätigt oder ausgeschlossen werden können. Bei einem bestätigten Verdacht erfolgen weitere Maßnahmen durch die Polizei.
Die Sprengstoffdetektion bzw. der Hundeführer mit den SSH werden im gesamten Messegelände im Gebiet aller Lose eingesetzt.
Die Entscheidung zur Beauftragung der Sprengstoffdetektion erfolgt messebezogen nach einer Risikobeurteilung.
Ein Abruf bei Gastveranstaltungen ist möglich.
Störungen des Ablaufs von Veranstaltungen sind so gering wie möglich zu halten. Der Auftragnehmer hat bei solchen Einsätzen eng mit der Gruppe Sicherheit der Koelnmesse und ggf. den staatlichen Sicherheitsdiensten wie der Polizei etc. zu kooperieren.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung durch die Auftraggeberin um 12 Monate bis längstens zum 30.11.2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Ermittlungsdienst
Der Ermittlungsdienst übernimmt in der Aufbauphase, während einer Messe und in der Abbauphase Präventions-, Observations- und administrative Aufgaben wahr. Während dieser Phasen sind u. a. Beratungsleistungen (Diebstahlprävention) sowie Betreuung und Protokollaufnahme von geschädigten Personen/Sachen/Organisationen durchzuführen. Die Verwaltung von Fundsachen/Diebesgut obliegt ebenfalls dem eingesetzten Team. Der Ermittlungsdienst unterstützt Vollzugbehörden z. B. bei Plagiatsermittlungen. Außerdem gehört die Dokumentation bei Sachbeschädigungen und Unfällen zu den Aufgaben.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung durch die Auftraggeberin um 12 Monate bis längstens zum 30.11.2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Sanitätsdienst
Der Sanitätsdienst übernimmt die medizinische Gefahrenabwehr bei Veranstaltungen auf dem Gelände der Koelnmesse. Aufgabenschwerpunkt ist die Entlastung des Regelrettungsdienstes bei Bagatellverletzungen und -erkrankungen und die Verkürzung des behandlungsfreien Intervalls bei medizinischen Notfällen. In medizinischen Notfällen, die einer Weiterbehandlung im Krankenhaus bedürfen, erfolgt eine unverzügliche, zielgerichtete Alarmierung des Rettungsdienstes und die Einweisung an der Einsatzstelle.
In weniger schweren Fällen kann eine Weiterbehandlung der Patienten in den Sanitätsstationen (Medical Centre) der Koelnmesse erforderlich sein. Transporte zu den Medical Centres auf dem Messegelände fallen in die Zuständigkeit des Sanitätsdienstes. Die Medical Centres dienen auch als Anlaufstelle für die Behandlung von Bagatellverletzungen und -erkrankungen. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Aufgaben müssen von dem eingesetzten Personal im Rahmen ihrer jeweiligen Qualifikation ausgeführt werden.
Alle internen Notrufe auf dem Messegelände laufen in der Sicherheitszentrale der Koelnmesse auf. Die Sicherheitszentrale nimmt die Notrufe entgegen und leitet die Meldungen an den Sanitätsdienst weiter. Bei Bedarf werden weitere Maßnahmen bzw. Alarmierungen gemäß Notfallmanagement durch die Sicherheitszentrale veranlasst.
Die Durchführung von Notfalltransporten in Krankenhäuser obliegt ausschließlich dem Regelrettungsdienst. Der Sanitätsdienst übernimmt dabei die Abstimmung mit der Leitstelle und koordiniert mögliche Übergabepunkte auf dem Gelände der Koelnmesse.
Die eingesetzten Ärzte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag durch einseitige Erklärung durch die Auftraggeberin um 12 Monate bis längstens zum 30.11.2028 zu verlängern (Optionszeitraum). In diesem Fall hat sie den Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende über die Vertragsverlängerung in Kenntnis zu setzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für alle Lose:
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Der Bieter muss nachweisen, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Er hat mit dem Angebot eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB abzugeben. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
- Eigenerklärung zum Russland-Bezug: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter ihren Bezug zu Russland zu erklären. Hierzu ist die Eigenerklärung „Russland-Bezug“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Eigenerklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Für die Teilnahme am Vergabeverfahren haben die Bieter zu erklären, dass keine Geldbußen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegen ihr Unternehmen verhängt worden sind und dass keine Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen Hierzu ist die Eigenerklärung „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Für Los A, B und E:
- Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister: Der Bieter erklärt, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Für Los C:
- Bestätigung Brandschutzstelle: Der Bieter legt eine Eigenerklärung vor, dass er die Voraussetzung zur Bestätigung durch die Brandschutzstelle gem. §41 SBauVO, Abs. 2, Satz 3 erfüllt.
Für alle Lose:
- Berufs- und Haftpflichtversicherung
Für Los A und B:
- Mindestumsatz
- Mindestanzahl an Mitarbeitenden
Für Los D:
- Mindestumsatz
Für Los E:
- Mindestumsatz
Für alle Lose:
- Betriebs- und Haftpflichtversicherung: Der Bieter erklärt, dass für sein Unternehmen im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung wird je Schadensfall mindestens 2,5 Mio.€ für Personenschäden (einzelne Personen), 2,5 Mio.€ für Sachschäden, 2,5 Mio.€ für Umweltschäden, 500T€ für Vermögensschäden, 500T€ für Verlust von Schlüsseln, Transpondern oder Schließkombinationen, 500T€ für den Verlust bewachter Sachen und 250T€ für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden als Deckungssumme vorweisen. Die Deckungssummen müssen für Versicherungsfälle jeweils zweifach maximiert pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Soweit der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, umfasst die Versicherung auch deren Einsatz zur Leistungserbringung. Gleiches gilt für die Beteiligung als Bieter-gemeinschaft. In diesem Fall umfasst die Versicherung sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Für Los A und B:
- Mindestumsatz: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von jeweils 3.000.000,00€ (netto) erreicht hat.
- Mindestanzahl an Mitarbeitenden: Die Gesamtstärke des Bieters muss zum Zeitpunkt des Angebotes mindestens 75 fest angestellte Personen betragen.
Für Los D:
- Mindestumsatz: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von jeweils 75.000,00€ (netto) erreicht hat.
Für Los E:
- Mindestumsatz: Der Bieter erklärt, dass er in den letzten drei Geschäftsjahren einen Mindestumsatz von jeweils 500.000,00€ (netto) erreicht hat.
Für alle Lose (außer Los E)
- Referenzen
Für Los A und B:
Der Bieter weist folgende Voraussetzungen auf und reicht diese im Rahmen des Angebotes ein. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens zwei Referenzaufträge für das Los abzugeben, auf welches angeboten wird.
- Mindestanforderungen an jeden einzelnen Referenzauftrag:
- Bei dem Auftrag handelt es sich um einen Referenzauftrag aus dem Bereich des Messegeschäftes oder vergleichbaren Großveranstaltungen.
- Im Zuge der Bearbeitung des Referenzauftrages wurde ein Sicherheitskonzept erarbeitet.
- Die überwachte Großveranstaltung hatte ein Besucheraufkommen von mindestens 5.000 Personen.
- Der Gesamtauftragswert muss mindestens 100.000,00€ betragen.
- Bei Ablauf der Angebotsfrist darf das Ende der Auftragsdurchführung nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
- Angabe des Leistungszeitraums, des Gesamtauftragsvolumens, den jeweiligen Auftraggeber und eine Kurzbeschreibung/Erläuterung des Projektes möglich.
Für Los C:
Der Bieter weist folgende Voraussetzungen auf und reicht diese im Rahmen des Angebotes ein. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens zwei Referenzaufträge für das Los abzugeben, auf welches angeboten wird.
- Mindestanforderungen an jeden einzelnen Referenzauftrag:
- Bei dem Auftrag handelt es sich um einen Referenzauftrag aus dem Be-reich des Messegeschäftes oder vergleichbaren Großveranstaltungen.
- Die überwachte Großveranstaltung hatte ein Besucheraufkommen von mindestens 5.000 Personen.
- Bei Ablauf der Angebotsfrist darf das Ende der Auftragsdurchführung nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
- Angabe des Leistungszeitraums, des Gesamtauftragsvolumens, den jeweiligen Auftraggeber und eine Kurzbeschreibung/Erläuterung des Projektes möglich.
Für Los D:
Der Bieter weist folgende Voraussetzungen auf und reicht diese im Rahmen des Angebotes ein. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens zwei Referenzaufträge für das Los abzugeben, auf welches angeboten wird.
- Mindestanforderungen an jeden einzelnen Referenzauftrag:
- Bei dem Auftrag handelt es sich um einen Referenzauftrag aus dem Be-reich des Messegeschäftes oder vergleichbaren Großveranstaltungen.
- Die überwachte Großveranstaltung hatte ein Besucheraufkommen von mindestens 5.000 Personen.
- Bei Ablauf der Angebotsfrist darf das Ende der Auftragsdurchführung nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
- Angabe des Leistungszeitraums, des Gesamtauftragsvolumens, den jeweiligen Auftraggeber und eine Kurzbeschreibung/Erläuterung des Projektes möglich.
Für Los F:
Der Bieter weist folgende Voraussetzungen auf und reicht diese im Rahmen des Angebotes ein. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:
- Es sind mindestens zwei Referenzaufträge für das Los abzugeben, auf welches angeboten wird.
- Mindestanforderungen an jeden einzelnen Referenzauftrag:
- Bei dem Auftrag handelt es sich um einen Referenzauftrag aus dem Be-reich des Messegeschäftes oder vergleichbaren Großveranstaltungen.
- Die überwachte Großveranstaltung hatte ein Besucheraufkommen von mindestens 5.000 Personen.
- Bei Ablauf der Angebotsfrist darf das Ende der Auftragsdurchführung nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
- Angabe des Leistungszeitraums, des Gesamtauftragsvolumens, den jeweiligen Auftraggeber und eine Kurzbeschreibung/Erläuterung des Projektes möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Zur Auswahl eines qualifizierten Unternehmens schreibt die Koelnmesse GmbH hiermit nach transparenten, wettbewerblichen Kriterien und unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung freiwillig EU-weit aus. Alle Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens sind in den Bewerbungsbedingungen geregelt.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Die Auftraggeberin ist keine öffentliche Auftraggeberin, die in Anwendung von EU-Vergaberecht nach GWB, VgV etc. ausschreiben muss. Die Auftraggeberin wird indes wesentliche Bestimmungen des Vergaberechts freiwillig anwenden. Die Auftraggeberin weist ferner darauf hin, dass die freiwillige Anwendung von Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet wird.
2) Die Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen möchten, müssen sich auf der Vergabeplattform registrieren und sich danach über die Bieterkommunikation an die Auftraggeberin wenden. Die Auftraggeberin stellt den interessierten Unternehmen über die Bieterkommunikation eine Vertraulichkeitsvereinbarung zur Unterzeichnung und Rücksendung über die Bieterkommunikation zu. Nach Erhalt der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung schaltet Koelnmesse interessierte Unternehmen frei.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221/147-2120
Fax: +49 0221/147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/
1) Die Koelnmesse GmbH bittet um einen unverzüglichen Hinweis über die Vergabeplattform, sollten Bewerber
oder Bieter eine Anpassung der Auftragsunterlagen für notwendig erachten oder Fragen zu den Inhalten
der Auftragsunterlagen bestehen. Nur so erhält Koelnmesse GmbH die Möglichkeit, etwaige Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler frühzeitig zu beseitigen.
2) Die Bestimmungen des EU-Vergaberechts finden vorliegend keine Anwendung. Ohne, dass hierzu daher
eine Rechtspflicht bestünde, weist der Auftraggeberin außerdem auf die betreffende Fristenregelung hin. § 160
GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Auftragsunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: +49 0221/147-2120
Fax: +49 0221/147-2889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/