Beschaffung von 2 LKW mit Kofferaufbau und Hebebühne Referenznummer der Bekanntmachung: S230912GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45889
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsendienste.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 LKW mit Kofferaufbau und Hebebühne
GELSENDIENSTE benötigt für den Transport von Abfallsammelbehältern und Gitterboxen, zwei LKW mit einer
Nutzlast von 5 t.
GELSENDIENSTE benötigt für den Transport von Abfallsammelbehältern und Gitterboxen, zwei LKW mit einer
Nutzlast von 5 t.
Die Fahrzeuge werden im Solobetrieb eingesetzt und fahren im innerstädtischen Nah- und Verteilerverkehr.
Aufgrund des innerstädtischen Einsatzgebiets ist ein hohes Maß an Übersichtlichkeit, Handling und Traktion des
Fahrzeugs notwendig. Einzuhaltende Basiskriterien sind hier ein Kofferinnenmaß (4800mm bis max. 5000mm
Länge) bei einem Radstand (3600 bis max. 3700mm). Zwischen Fahrerhaus und Aufbaustirnseite soll ein
Materialschrank (600 mm bis max. 700mm Breite) auf dem Fahrgestell montiert zu integrieren. Besondere
Anforderung wird an die Ladungssicherung gestellt.
Die o. a. Basisparameter (Radstand und Kofferinnenmaß) sind vom Fahrgestell- und Aufbauhersteller bei der
Planung des Fahrzeugs als verbindliche Eckwerte einzuhalten; bei der Dimensionierung des Materialschranks
ist dies zu berücksichtigen.
Die Fahrzeuge werden i. d. Regel von leistungsgeminderten Mitarbeitern genutzt. Aufgrund dessen sind
beim Fahrzeug das Fahrerhaus (niedriger Auftritt, ergonomische übersichtliche Bedienstruktur, gute
Raumklimabedingungen), die Ausleuchtung im Straßenverkehr und ein sicheres Handling (Radstand) von
besonderer Bedeutung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur
wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit
der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der
betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser
Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Ort: Münster
Land: Deutschland