Herstellung Baugrube und Verbau im Carré Nassestraße - Ersatzneubau Zentralmensa, Studierendenservicezentrum inkl. Verwaltung und Studentisches Wohnen
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Lennéstraße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.studierendenwerk-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung Baugrube und Verbau im Carré Nassestraße - Ersatzneubau Zentralmensa, Studierendenservicezentrum inkl. Verwaltung und Studentisches Wohnen
Herstellung Baugrube und Verbau im Carré Nassestraße - Ersatzneubau Zentralmensa, Studierendenservicezentrum inkl. Verwaltung und Studentisches Wohnen
Carré Nassestraße/Kaiserstraße/Lennéstraße - 53113 Bonn
Das Studierendenwerk Bonn AöR (StwB) plant den Ersatzneubau der Zentralmensa, Studierendenservicezentrum inkl. Verwaltung und Studentisches Wohnen in innerstädtischer Lage zwischen Lennéstraße, Nassestraße und Kaiserstraße in Bonn. Das Baufeld ist umgeben von angrenzender Wohnbebauung, teils unter Denkmalschutz stehender historischer Bausubstanz in der Bonner Südstadt.
Der Neubau mit einem Untergeschoss (U1), Technikgeschoss (U2), Erdgeschoss und 4. Obergeschossen wird oberirdisch an die vorhandene Gebäudestruktur angepasst. Für die Errichtung des Neubaus wird eine Baugrube auf einer Grundfläche von ca. 4.600 m² und einer Umfangslänge von ca. 450 lfm. erforderlich. Die Höhe der Baugrubenumschließung liegt zwischen 5 m und 7,25 m. Das Geländeniveau liegt in der Kaiserstraße bei ca. 55,7 m über NHN bis 56,1 m über NHN. Von der Kreuzung Nassestraße/Kaiserstraße steigt das Gelände von 55,7 m über NHN in Richtung Nassestraße 11 auf 57,8 m über NHN an. In der Lennéstraße liegt die Geländeoberkante zwischen ca. 57,2 m über NHN und 57,50 m über NHN. Das Baufeld fällt von Ost nach West um ca. 2m ab. Die Baugrubensohlen liegen zwischen 50,87 m über NHN und 51,66 über NHN. Das Technikgeschoss U2 mit einer Baugrubenfläche von ca. 326 m² liegt mit der Oberkante bei 46.82 m über NHN.
Das auszuhebende Volumen liegt bei ca. 30.000 m³ inkl. der verfüllten Arbeitsebenen, welche im Zuge des Rückbaus für das Bohrgerät hergestellt worden sind.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Herstellung der Baugrubenumschließung inkl. Erdaushub und Entsorgung, sodass dem nachfolgenden Rohbaugewerk eine fertige Baugrube übergeben wird. Der Rückbau der Baugrubenumschließung erfolgt durch das Rohbaugewerk.
Als Verbauart sind Trägerbohlwände, aufgelöste Bohrpfahlwände mit Spritzbetonausfachung und überschnittene Bohrpfahlwände geplant. Die horizontale Halterung der Baugrubenwand im Bauzustand wird über Innenabstützungen bzw. Verpressanker realisiert.
Für das Einbringen der Verpressanker wurden Gestattungsverträge mit den betroffenen Parteien geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Herstellung Baugrube und Verbau
Postanschrift: Franz-Rennefeld-Weg 2-6
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Postanschrift: Niedenstraße 52
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2–10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-147-0
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Carré Nassestraße/Kaiserstraße/Lennéstraße - 53113 Bonn
Das Studierendenwerk Bonn AöR (StwB) plant den Ersatzneubau der Zentralmensa, Studierendenservicezentrum inkl. Verwaltung und Studentisches Wohnen in innerstädtischer Lage zwischen Lennéstraße, Nassestraße und Kaiserstraße in Bonn. Das Baufeld ist umgeben von angrenzender Wohnbebauung, teils unter Denkmalschutz stehender historischer Bausubstanz in der Bonner Südstadt.
Der Neubau mit einem Untergeschoss (U1), Technikgeschoss (U2), Erdgeschoss und 4. Obergeschossen wird oberirdisch an die vorhandene Gebäudestruktur angepasst. Für die Errichtung des Neubaus wird eine Baugrube auf einer Grundfläche von ca. 4.600 m² und einer Umfangslänge von ca. 450 lfm. erforderlich. Die Höhe der Baugrubenumschließung liegt zwischen 5 m und 7,25 m. Das Geländeniveau liegt in der Kaiserstraße bei ca. 55,7 m über NHN bis 56,1 m über NHN. Von der Kreuzung Nassestraße/Kaiserstraße steigt das Gelände von 55,7 m über NHN in Richtung Nassestraße 11 auf 57,8 m über NHN an. In der Lennéstraße liegt die Geländeoberkante zwischen ca. 57,2 m über NHN und 57,50 m über NHN. Das Baufeld fällt von Ost nach West um ca. 2m ab. Die Baugrubensohlen liegen zwischen 50,87 m über NHN und 51,66 über NHN. Das Technikgeschoss U2 mit einer Baugrubenfläche von ca. 326 m² liegt mit der Oberkante bei 46.82 m über NHN.
Das auszuhebende Volumen liegt bei ca. 30.000 m³ inkl. der verfüllten Arbeitsebenen, welche im Zuge des Rückbaus für das Bohrgerät hergestellt worden sind.
Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf die Herstellung der Baugrubenumschließung inkl. Erdaushub und Entsorgung, sodass dem nachfolgenden Rohbaugewerk eine fertige Baugrube übergeben wird. Der Rückbau der Baugrubenumschließung erfolgt durch das Rohbaugewerk.
Als Verbauart sind Trägerbohlwände, aufgelöste Bohrpfahlwände mit Spritzbetonausfachung und überschnittene Bohrpfahlwände geplant. Die horizontale Halterung der Baugrubenwand im Bauzustand wird über Innenabstützungen bzw. Verpressanker realisiert.
Für das Einbringen der Verpressanker wurden Gestattungsverträge mit den betroffenen Parteien geschlossen.
Postanschrift: Franz-Rennefeld-Weg 2-6
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Postleitzahl: 40472
Land: Deutschland
Postanschrift: Niedenstraße 52
Ort: Hilden
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40721
Land: Deutschland
Aufgrund der anwaltlichen Einschätzung aus den Schreiben der Rechtsanwälte Dr. Walter & Platvoet vom 15.03.2023 und vom 04.10.2023 geht das Studierendenwerk Bonn AöR davon aus, dass bei Nachträgen bis zu einer Größenordnung von insgesamt 20 % des ursprünglichen Auftragswertes eine wesentliche Änderung des Auftrages nicht vorliegt und mithin eine Neuausschreibung oder eine Bekanntmachung der Vergabe von entsprechenden Nachträgen bis zu dieser Grenze nicht erforderlich ist. Ob dies auch gilt, wenn die Grenze von 20 % unwesentlich überschritten wird, ist nach Mitteilung der Rechtsanwälte Dr. Walter & Platvoet rechtlich nicht gesichert.
Das Studierendenwerk Bonn AöR hat sich daher entschlossen, bezüglich der Nachträge, die dazu führen, dass die Grenze von 20 % des ursprünglichen Auftragswertes überschritten wird, eine wesentliche Änderung des öffentlichen Auftrages an die Arbeitsgemeinschaft Bonn, Carré Nassestraße, bestehend aus Stump-Franki Spezialtiefbau GmbH und Gerhard Kliemt GmbH & Co. KG anzunehmen. Dies betrifft den Nachtrag Nr. 21.
Die im Nachtrag Nr. 21 beschriebenen Leistungen sind zur Erreichung des Werkerfolges erforderlich. Ohne Durchführung dieser Arbeiten kann der Werkerfolg „Herstellung des Verbaus und der Baugrube“ zur Durchführung der Hochbaumaßnahmen nicht erreicht werden. Die entsprechenden Leistungen sind in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht vorgesehen gewesen.
Der Preis erhöht sich durch die Beauftragung des Nachtrags Nr. 21 nicht um mehr als 50 % des Wertes des ursprünglichen Auftrages. Entsprechend ist die Änderung des Auftrages ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB zulässig. Die Änderung ist gem. § 132 Abs. 5 GWB im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt zu machen.
Nachtragsvereinbarungen 1 - 21 belaufen sich auf + 22,27 % zum Hauptauftrag.
Hauptauftrag netto 4.385.903,80 €
Nachträge 1 – 20 netto 951.571,91 €
Nachtrag 21 netto 25.213,01 €
Gesamtsumme netto 5.362.688,72 €
Dem Studierendenwerk Bonn AöR ist es nicht möglich, für die Durchführung dieser Leistungen ein drittes Unternehmen einzuschalten, da dies zum einen dazu führt, dass eine einheitliche Leistung durch verschiedene Unternehmen ausgeführt werden müsste, was zu erheblichen technischen Schwierigkeiten und Problemen in der Koordinierung führen würde bzw. tatsächlich die Leistungserbringung sogar unmöglich machen würde. Darüber hinaus ist aus wirtschaftlichen Gründen eine Ausschreibung der Leistungen nicht vertretbar. Der einhergehende Zeitverlust würde zu mindestens 6-stelligen Schäden beim Studierendenwerk Bonn AöR führen, allein dadurch, dass die Fertigstellung der Tiefbauarbeiten sich verzögert und entsprechende bauzeitbedingte Verzögerungskosten an den bereits beauftragten Hochbauunternehmer bezahlt werden müssten.