Titel: Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung in der StädteRegion Aachen
Beschreibung: Die mittelbaren und unmittelbaren Gesellschafter der enwor und die Stadt Aachen als
(mittelbare) Gesellschafterin der STAWAG, die sämtlich Kommunen in der StädteRegion
Aachen sind, planen die Neuordnung der Energie- und Wasserversorgung. Die Kooperation
zwischen enwor, STAWAG und Regionetz ist auf das gemeinsame Ziel gerichtet, eine sichere,
nachhaltige und zukunftsfähige Versorgung im Versorgungsgebiet der kommunalen Anteilseigner
in den Bereichen Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation zu gewährleisten.
Geplant ist, den Betrieb der Verteilnetze von enwor, STAWAG und Regionetz zusammenzufassen.
In einem zweigliedrigen Prozess führen die Partner einerseits die Geschäftsbetriebe
der enwor und der STAWAG gesellschaftsrechtlich zusammen. Außerdem konsolidieren die
beteiligten Unternehmen die Aufgaben des Netzbetriebs, um die parallelen Strukturen
zu vereinen. Die Strom- und Gasnetze der enwor werden an die Regionetz verpachtet
und die Regionetz übernimmt die Betriebsführung der Wassernetze. Somit lassen sich
die Versorgungsgebiete gemeinsam durch Regionetz bewirtschaften und die kommunalen
Unternehmen der StädteRegion Aachen können ihre Ressourcen gebündelt für die Daseinsvorsorge
einsetzen. Dazu schließen die Partner einen Rahmenkooperationsvertrag, der durch die
für die Netzkooperation notwendigen Verträge, insbesondere Pachtverträge (Strom-/Gasnetz)
und Betriebsführungsverträge (Wasser, Wärme, Straßenbeleuchtung, Telekommunikation)
umgesetzt wird. Dabei geht u.a. das netzbetrieblich tätige Personal der enwor auf
die Regionetz über.
Kennung des Verfahrens: 09864118-f3c6-486a-8e11-ea4377f740e4
Interne Kennung: Netzkooperation
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
5.1.7 Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer, um den
Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem
Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
5.1.15 Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 130,000,000EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Öffentliche Aufträge zwischen Einrichtungen des öffentlichen Sektors („intern“), Auftragsvergabe
an verbundene Unternehmen oder Auftragsvergabe an ein Gemeinschaftsunternehmen oder
innerhalb eines Gemeinschaftsunternehmens
Sonstige Begründung: Die öffentlich-öffentliche Kooperation betrifft insbesondere die Zusammenführung des
operativen technischen Betriebs der Netze der enwor und der Regionetz (vgl. Ziffer
2.1). Sie ist auf das gemeinsame Ziel gerichtet, die Versorgungssicherheit im Versorgungsgebiet
der kommunalen Anteilseigner in den Bereichen Strom, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation
zu sichern und die Herausforderungen des Fachkräftemangels und der Energiewende gemeinsam
zu stemmen. enwor, STAWAG und Regionetz dürfen also zur Neuordnung der Energie- und
Wasserversorgung in der StädteRegion Aachen kooperieren, ohne ein vorheriges europaweites
Vergabeverfahren durchzuführen, da es sich um ein In-State-Verhältnis in Form einer
öffentlich-öffentlichen Kooperation i.S.d. § 108 Abs. 6 GWB handelt. Die künftig gesellschaftsrechtlich
miteinander verzahnten Unternehmen dürfen vergaberechtsfrei die für die Zusammenarbeit
erforderlichen (Leistungs-)Verträge, u.a. Pacht- und Betriebsführungsverträge, miteinander
sowie mit den jeweiligen Tochter- bzw. Schwesterunternehmen abschließen. Alle Partner
sind öffentliche Auftraggeber. Die mit der Kooperation verbundenen Verträge begründen
eine Zusammenarbeit, mit der die Kooperationspartner öffentliche Dienstleistungen
erbringen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Die Zusammenarbeit von enwor, STAWAG
und Regionetz weist auch ein über eine bloße Leistungserbringung gegen Entgelt hinausgehendes
kooperatives Element auf. Die Kooperationspartner verpflichten sich im Rahmen eines
kooperativen Konzepts dazu, jeweils einen Beitrag zur gemeinsamen Ausführung der öffentlichen
Dienstleistungen zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu leisten. Ferner
dient die Zusammenarbeit von enwor, STAWAG und Regionetz dem öffentlichen Interesse
im Sinne des § 108 Abs. 6 Nr. 2 GWB in Gestalt der Bewältigung der Energiewende zu
einer zukunftsfesten, sicheren Versorgung der Bürger. Die Kooperationspartner verfolgen
dabei keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern wollen lediglich ihrem gesetzlichen Auftrag
nachkommen, ihre Ressourcen wirtschaftlich und sparsam einzusetzen.