Zusätzliche Informationen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jeder Bewerber und jedes Mitglied
einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen
mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärungen abgeben: - Eigenerklärung, dass
keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen - Eigenerklärung, dass
das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB) - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung
beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan
rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung, dass
bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) - Angaben
zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung,
dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde,
durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr.
3 GWB) - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen
oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung
oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
- Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und
der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB). - Eigenerklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB). - Eigenerklärung, dass
kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB). - Eigenerklärung, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung
bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung,
zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs.
1 Nr. 8 GWB). - Eigenerklärung, dass zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wegen
unzulässiger Beeinflussung des öffentlichen Auftraggebers nach § 124 Abs. 1 Nr. 9
GWB. - Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21
Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG),
§ 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
(SchwarzArbG) vorliegt.