Beschreibung: (1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich
sind (2020, 2021, 2022). (2) Der Bewerber hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Nachweis eines Referenzprojekts für einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
im Bereich der TGA-Fachplanungsleistungen i.S.v. § 53 Abs. 2 HOAI, Anlagengruppe 4
in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI für den Umbau bzw. die Sanierung eines Verwaltungs-
oder Bürogebäudes mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 1 Mio. netto (KG 440
gem. DIN 276). Die Abnahme und Inbetriebnahme muss mit Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt
sein und darf nicht vor dem 1. Januar 2018 erfolgt sein. Hinweis: Die geforderten
Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen
über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung
des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Erbrachte
Leistungsphasen nach HOAI, - Leistungsumfang / -gegenstand, - Zeitraum der Abnahme
und Inbetriebnahme, - Gesamtprojektkosten (KG 440 nach DIN 276) in EUR netto, Ferner
kann folgendes im Rahmen der Auswahl der Bieter wertungsrelevantes Dokument eingereicht
werden: - Angabe, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche
und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Die Vorlage von mehr
als einer Referenz ist nicht erwünscht. (3) Auswahl der Bewerber Die Bewertung der
Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots
aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird
geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige
Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin
unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird
beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich
geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete
Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenz gemäß der
Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern
im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders
geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine
vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt wer-den kann,
müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle
im Teilnahmeformular (vgl. Seite 22 f.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt,
auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so
wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung
einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen
an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird lediglich die als
priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz herangezogen. Es können maximal 7 Punkte
erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien
bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: - Bewertet wird bei dieser Referenzleistung
das Bauvolumen netto (KG 440 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe: < EUR 1,5 Mio.:
1 Punkt EUR 1,5 Mio. bis 2 Mio.: 2 Punkte > EUR 2 Mio.: 3 Punkte - Bewertet wird bei
dieser Referenzleistung das Fertigstellungsdatum (Abnahme und Inbetriebnahme) nach
folgender Maßgabe: vor dem 01. Januar 2021: 1 Punkt zwischen dem 1. Januar 2021 und
dem 30. Juni 2022: 2 Punkte ab dem 1. Juli 2022: 3 Punkte - Bewertet wird bei dieser
Referenzleistung, ob ein Schreiben des Auftraggebers vorliegt, das die wirtschaftliche
und termingetreue Erbringung der Planungsleistungen bestätigt. Es gilt folgende Bewertung:
Positives Schreiben des AG liegt vor: 1 Punkt Für den Fall, dass nach der vorstehend
beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur
Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter über-schritten wird, entscheidet das Los.