Zusätzliche Informationen: A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform xvergabe.de
zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden,
erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf
der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig
zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
**** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform xvergabe.de
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht
zugelassen. **** C) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische
Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die
weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft
(Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** D) Das Formblatt
Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags
erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung
sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen
müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage
2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien
zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch
nehmen will. **** E) Ausschlussgründe Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber
einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB,
nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs.
1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt
2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils
gefordert - einzureichen. **** F) Rügeerfordernis Es wird darauf hingewiesen, dass
bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb
von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen
zur Abforderung der Erstangebote erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe der Erstangebote gegenüber der Vergabestelle
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber
für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft,
kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang
des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor
der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).