Beschreibung: Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der es sich, neben den klinischen und wissenschaftlichen
Studien, zur Aufgabe gemacht hat, Führungskräfte in der Früherkennung von psychischen
Belastungen und Erkrankungen zu schulen und diese zu befähigen, die Wiedereingliederung
der Betroffenen nach dem Krankenstand angemessen zu unterstützen. Hierzu erstellt
der Auftragnehmer ein Schulungskonzept für Führungskräfte im Umgang mit psychisch
belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das von Fachärztinnen und Fachärzten
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten interdisziplinär u.a. auf Grundlage der neuesten Forschungsdaten
und Metaanalysen erarbeitet wurde. Aktuelle Forschungsergebnisse müssen in die Schulungsinhalte
mit-einfließen, da es gerade auf dem vergleichsweise wissenschaftlich jungen Gebiet
der Psychologie und Psychiatrie seitens der Forschung immer wieder neue Erkenntnisse
gibt. Die Dozentinnen und Dozenten müssen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie
und Psychotherapie oder approbierte Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
sein und über Erfahrungen bei der Patientenversorgung, in der Forschung und mit Problemen
in der öffentlichen Verwaltung verfügen. Die Schulungsangebote sollen speziell für
öffentliche Unternehmen und Behörden zugeschnitten sein und in deutscher Sprache stattfinden.
Spezialisierungen der Dozentinnen und Dozenten auf den Bereich der Früherkennung von
psychischen Erkrankungen sind unerlässlich. Der direkte Kontakt zu Patientinnen und
Patienten und deren Schilderungen, wie es ihnen zu Beginn ihrer Erkrankung ging und
welches Verhalten seitens einer Führungskraft hilfreich war, soll bei den Dozentinnen
und Dozenten vorhanden sein und sie dadurch in die Lage versetzen, diese Erkenntnisse
in den Schulungen den Führungskräften über Berichte von anonymisierten Fallbeispielen,
oder -falls datenschutzrechtlich zulässig- Filme, die beispielsweise Patienteninterviews
zeigen, zu vermitteln. Führungskräften wird so der empathische Zugang zu kranken Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern eröffnet. Der Auftragnehmer soll Führungskräften Kenntnisse über
diejenigen psychischen Erkrankungen vermitteln, die am Arbeitsplatz am häufigsten
vorkommen (wie z.B. Depression und Angsterkrankungen). Er soll Führungskräfte in den
Schulungen dazu befähigen, angemessen, emphatisch und sensibel mit psychisch erkrankten
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umzugehen, z.B. durch Rollenspiele. Die Schulung
soll 1,5 Tage (1x 6h, 1x4h plus Pausen) umfassen und durch jeweils eine Dozentin oder
Dozenten durchgeführt werden. Den Führungskräften ist die Möglichkeit zu bieten, die
Einzelfälle nicht nur im Seminar selbst, sondern auch telefonisch (3x innerhalb eines
Jahres pro Führungskraft) mit den Dozentinnen und Dozenten zu besprechen. Gerade hier
ist es wichtig, dass die Dozentinnen und Dozenten aus dem medizinischen und psychologischen
Fachbereich kommen, da psychische Erkrankungen in ihrer Entstehung multikausal sind
und nicht selten Mischformen vorliegen, die in den Lehrbüchern so nicht zu finden
sind. In der Fallbesprechung müssen die Dozentinnen und Dozenten auf die jeweilige
Situation mit Fachwissen und ihrer Erfahrung aus der Patientenversorgung eigenverantwortlich
reagieren und weisungsunabhängig sowie individuell beraten. Dies ist nur mit der entsprechenden
Fachkenntnis und Erfahrung in der ambulanten Patientenversorgung möglich. Die Schulungen
müssen an verschiedenen Dienststellen aus dem Bereich des Finanzressorts stattfinden
können, um die Höhe der Reise- und Unterbringungskosten für die Beschäftigten in überschaubarem
Umfang zu halten. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, die Schulung im Online-Format
durchzuführen. Die Schulungsveranstaltungen haben in kleinen Gruppen zu erfolgen,
um auf die individuellen Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingehen zu können.
Im Rahmen einer Präsenz-Schulung sollen zwischen 10 und 12 Teilnehmende, in einer
Online-Schulung zwischen 8 und 10 Teilnehmende geschult werden. Für mindestens ein
Jahr nach der Schulungsveranstaltung hat eine individuelle Nachsorge für die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer bei Auftreten von akuten Fällen zu erfolgen. Die Menge der Schulungen
pro Jahr, die abgenommen werden, sowie deren jeweiliger Zeit-punkt, ist im Vorfeld
nicht abseh- und bezifferbar. Aus bisherigen Erfahrungen wird jedoch von einer maximalen
Abnahmemenge von 25 Schulungen pro Jahr ausgegangen. Mit der Abgabe eines Angebots
akzeptieren die Bieter, dass seitens des Auftraggebers weder ein genaues Auftragsvolumen
oder eine Mindestauftragssumme angegeben noch Leistungszeit-punkte festgelegt werden
können. Die Schulungstermine werden am Anfang eines Kalenderjahres zwischen dem Auftraggeber
und Auftragnehmer abgestimmt.