Beschreibung: Geplante Neugestaltung des Gebäudekomplexes Bernhard-Weiss-Platz 6 (Projekt -Kultureller
Marktplatz Dahlbruch-). Es handelt sich hier um das Gewerk Bodenbelagsarbeiten Linoleum
zum o.g. Bauvorhaben.
Kennung des Verfahrens: 7164215a-7ef1-45ba-934d-e95f5335f90f
Beschreibung: Geplante Neugestaltung des Gebäudekomplexes Bernhard-Weiss-Platz 6 (Projekt -Kultureller
Marktplatz Dahlbruch-). Es handelt sich hier um das Gewerk Bodenbelagsarbeiten Linoleum
zum o.g. Bauvorhaben.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
6. Ergebnisse
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Angebot:
Kennung des Angebots: Malermeister Magnus Berg
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Ergebnisses: 35,271.72EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags:
Titel: Linoleumboden
7. Änderung
Abschnittskennung: 49277-2023
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen
werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: 1. Zusätzliche Leistung Die zu beauftragenden Leistungen sind in den ursprünglichen
Vergabeunterlagen nicht enthalten. Somit handelt es sich um zusätzliche Leistungen
i.S. des § 22 EU Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VOB/A 2. Abschnitt. 2. Nachträglich erforderlich
Aufgrund zusätzliche Vergütung für Grundierung und Ausgleich von Unebenheiten. Diese
zusätzliche Vergütung fußt auf der vertiefenden Ausführungsplanung in Abstimmung mit
dem Planer und Auftragnehmer. Da die Anforderungen nachträglich erhoben wurden, sind
diese im LV Linoleum bisher nicht erfasst. 3. Keine Möglichkeit des Auftragnehmerwechsels
Ein neues Vergabeverfahren hätte einen verzögerten Bauablauf zur Folge, im schlimmsten
Falle einen Baustillstand. Aufgrund des durch den Förderzeitraum vorgegebenen, engen
Zeitplans (Fertigstellung Mitte 2024) gilt dies unter allen Umständen zu verhindern.
Darüber hinaus könnte aufgrund der aktuellen Auftragssituation nicht ausgeschlossen
werden, dass bei einem neuen Ausschreibungsverfahren Angebote ausbleiben und Mehrkosten,
u.a. durch damit verbundene Mehraufwendungen, entstehen. Auftragserweiterung nach
§ 22 EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich,
die der öffentliche AG im Rahmen der Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. Nicht
vorhersehbar Die zusätzliche Vergütung für Grundierung und Ausgleich von Unebenheiten
sind erst durch die vertiefende Ausführungsplanung entstanden.
7.1 Änderung
Abschnittskennung: CON-0001
Beschreibung der Änderungen: Erhöhung des ursprünglichen Gesamtauftragswertes (netto) i. H. v. 29.640,10 € um 5.002,92
€ aufgrund Nachtrag wegen zusätzlicher Vergütung für Grundierung und Ausgleich von
Unebenheiten.