Beschreibung: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters
sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung
des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung
zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder eine Eigenerklärung
mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung,
dass ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und
sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan, der auf
Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt wurde. (3) Erklärung, dass a) keine
schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot
(§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1
Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns
oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich der Überwachung der Geschäftsführung
oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung
oder wegen Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise
dazu verwendet oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB
zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e
StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen
(§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB),
Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl
(§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§
261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265
b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer
Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283
ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung
im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung
(§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter
Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von
mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde (einer
Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der genannten Vorschriften
stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber in den letzten zwei
Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im
Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 € wird der Auftraggeber
für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.