Lüftungsinstallationsarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Basler Straße 2
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79100
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swfr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://1drv.ms/f/s!AhYQ2GtejCsqhxmcXrTZx6zaeWtr
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsinstallationsarbeiten
Lüftungsinstallationsarbeiten:
3 Dachventilatoren, Luftmenge jeweils ca. 2.500 m3/h.
1 Klimaanlage Gemeinschaftsr. 10 kW.
1 Lüftung Gemeinschaftsraum, ca. 1.000 m3/h.
3 Abluft Technikraum, jeweils ca. 400 m3/h. 1 Abluft wes / Elektroraum, ca. 150 m3/h.
Ca. 105 Abluftelemente, Entlüftung innenliegender Räume. Ca. 600 m
Rohrnetz Lüftung, Wickelfalzrohr. Dämmarbeiten an Rohrleitungen.
Ca. 75 Brandschutzabschottungen.
Offenburg
Drei Neubauten mit insgesamt ca. 142 Zimmern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungsinstallationsarbeiten
Postanschrift: Martin-Schleyer-Str. 19
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77656
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: Mannheim
Land: Deutschland
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de