Zusätzliche Informationen: 1) Es handelt sich um ein offenes (einstufiges) Verfahren nach § 15 VgV. Es finden
keine Verhandlungen statt. 2) Mit dem Angebot sind u. a. Angaben und Erläuterungen
entspr. den Zuschlagskriterien als digitale Präsentation anhand schriftlicher Beschreibungen,
Organigrammen, Schemata u. a. abgestimmt auf die Zuschlagskriterien einzureichen.
3) Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen
Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich
signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen
der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien). 4) Weitere Unterlagen über
die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und
werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. 5) Die Nachforderung folgender Unterlagen
wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der
angegebenen Referenzprojekte. 6) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen
Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. 7) Informationspflicht
des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung
über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden
die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht.
Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform
zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen
vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
/ Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs-
/ Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert
aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist
/ Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass: - der bisher eingereichte
Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird, - oder der bisher eingereichte
Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot -
ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht
erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs-
oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen
muss. 9) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch
bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle
evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen
zur Verfügung stehen, bekanntgemacht.