Beschreibung: - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes
oder Wohnsitzes oder gleichwertige Bescheinigung eines anderen Mitgliedstaates/Landes
- Nachweisführung zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen
haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt
KEV 179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind
die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese
in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen
(auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der
"Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung
in deutscher Sprache beizufügen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
kann auch als vorläufiger Nachweis zur Eignung eingereicht werden. Das Formblatt KEV
179 AngErg Eignung (Eigenerklärung zur Eignung) ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
- Eigenerklärung gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A sowie - soweit anwendbar
- gemäß § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98c AufenthG. Ab einer Auftragssumme von
[Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt
bzw. aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) anfordern.
- Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung
des allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Von Seiten des Auftraggebers wird hier ein Formular
zur Verfügung gestellt: Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem
LTMG (Formblatt KEV 179.3 AngErg Tariftreue/Mindestlohn - Verpflichtungserklärung
Mindestlohn) - Eigenerklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, zuletzt geändert durch Art. 1 Ziff. 15
der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022, genannten Personen oder
Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Erklärung,
dass die am Auftrag und während der Vertragslaufzeit als Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises
in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem
Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Das Formblatt Eigenerklärung Sanktionspaket
5 EU ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Bei vorgesehener Bietergemeinschaft: - Erklärung
mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden bevollmächtigten Mitglieds, welches
die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften.