Deutschland - Straßenreinigung und Straßenkehrdienste - Stadtsauberkeit

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mülheim an der Ruhr
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: Stadtsauberkeit
Beschreibung: Der Auftrag umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Winterdienst und Papierkorbleerung im öffentlichen Straßenraum und auf sonstigen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Kennung des Verfahrens: ab723ecb-dc3f-45fb-a15a-abe918dbe5a0
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
2.1.2 Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
2.1.4 Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1 Technische ID des Loses: LOT-0001
Titel: Stadtsauberkeit
Beschreibung: Der Auftrag umfasst Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Winterdienst und Papierkorbleerung im öffentlichen Straßenraum und auf sonstigen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen im Gebiet der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Interne Kennung: Stadtsauberkeit
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 90610000Straßenreinigung und Straßenkehrdienste
5.1.2 Erfüllungsort
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2.der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass der beabsichtigte Fristenlauf für die Einlegung eines Rechtsmittels die Feiertage (1. und 2. Weihnachtstag und Neujahr) bei der Frist des Absatzes 3 Nr. 3 berücksichtigt, sodass der Vertrag nicht geschlossen wird vor dem Ablauf von mindestens 6 Arbeitstagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Mülheim an der Ruhr
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Nur die MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH ist durch das ortsspezifisch kleinteilige Knowhow, die vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen, den Zugriff auf die relevanten Datengrundlagen sowie der organisatorisch, inhaltlich, räumlich und zeitlich engen Verzahnung im gesamten Stadtgebiet in der Lage, die Synergien durch bessere Koordination, Leistungsdurchführung und Dokumentation / Kontrolle vollständig auszuschöpfen und damit Standards und Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Alternative Möglichkeiten zur Leistungserbringung aus einer Hand wurden von dem Auftraggeber bewertet, stellten jedoch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung dar. Dem lag insbesondere der Umstand zu Grunde, dass die Aufgabenwahrnehmung durch die MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH mit wesentlichen und überwiegenden Vorteilen gegenüber der Bündelung nach Aufgabenschwerpunkten verbunden ist. Der alternativ denkbare Einsatz von Fremdunternehmen für Teilaufgaben führt nämlich stets zur Notwendigkeit einer verwaltungsinternen Freigabe, die regelmäßig bis zu mehreren Wochen in Anspruch nimmt und zu Verzögerungen der Arbeiten führen kann. Daraus resultieren Beschwerden, die wiederum unnötige Aufwendungen für zusätzliche Beauftragungen erforderlich machen, welche nicht hinnehmbar sind. Zudem existiert derzeit niemand außer der MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH, der die konkret ausgeschriebenen Leistungen in einer Hand mit den derzeitigen Leistungen erbringen könnte, weil nur die MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH bereits tätig ist. Die Alleinstellung ergibt sich hier aus der Natur der Sache
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Stadtsauberkeit
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Stadtsauberkeit
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Mülheim an der Ruhr
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 05117-31001-02
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45468
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Referat VI
Telefon: +49 2084556042
Fax: +49 2084556042
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: DE812110859
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2211473055
Fax: +49 2211472889
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: MEG Mülheimer Entsorgungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: DE187329640
Postanschrift: Pilgerstraße 25
Stadt: Mülheim an der Ruhr
Postleitzahl: 45473
Land, Gliederung (NUTS): Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt(DEA16)
Land: Deutschland
E-Mail: info@mheg.de
Telefon: +49 208996600
Fax: +49 20899660666
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb3fc706-2ba6-4ce5-a327-6f943ffe8c08- 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-12-15Z09:54:41Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00766345-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 243/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-12-18Z

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