Beschreibung: Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters
sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB erfolgt durch Erklärung
des Bieters mittels des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblattes (Eigenerklärung
zur Eignung) oder Verweis auf den Eintrag in der Liste Vereins für Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. oder eine Eigenerklärung mit folgenden Inhalt: (1) Erklärung
über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu ergebenden
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen
Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder
vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag
auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet oder ein Insolvenzplan, der auf Verlangen vorgelegt wird, rechtskräftig bestätigt
wurde. (3) Erklärung, dass a) keine schwere Verfehlung begangen wurde bzw. vorliegt,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot
(§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung
(§ 35 GewO), Verstoß gegen § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB, rechtskräftiges Urteil innerhalb
der letzten zwei Jahre gegen mich/uns der Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben einschließlich
der Überwachung der Geschäftsführung oder der sonstigen Ausübung von Kontrollbefugnissen
in leitender Stellung wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz der teilweise dazu verwendet oder verwendet
werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen (§ 89c StGB), Bestechlichkeit
und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang
mit internationalem Geschäftsverkehr), Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB),
Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Menschenhandel (§§ 232, 233 StGB), Förderung
des Menschenhandels (§ 233a StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 253 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug
(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung
(§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange
mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
(§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§
306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324,
324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), Vorteilsgewährung
(§ 333 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
geahndet wurde (einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne der
genannten Vorschriften stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße
nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich) und b), dass der Bewerber
in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der
zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000
€ wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.