Beschreibung: 1. Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten
fünf Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet)
mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums
der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VIII.1). Mit dem vorliegend
ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind Aufträge, die den Betrieb einer Hotline
mit den nachfolgend beschriebenen Eigenschaften (a. oder b.) zum Gegenstand haben:
a. Betrieb (technisch und inhaltlich) einer Hotline, die ein spezifisches, klar abgrenzbares
Thema abdeckt. Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail.
Die Hotline wurde innerhalb der letzten fünf Jahre für mindestens zwei Jahre durchgehend
vom Bieter betrieben. Eine in diesem Sinne vergleichbare Hotline zeichnet sich dadurch
aus, dass die Beantwortung der jeweiligen Anfrage durch den Auftragnehmer eine selbstständige
inhaltliche Auseinandersetzung mit dem spezifischen, klar abgrenzbaren Thema erfordert.
Die rein administrative Bearbeitung vorgetrage-ner Anliegen erfüllt diese Anforderung
nicht. Es muss sich ferner um ein komplexes Thema gehandelt haben. Komplex sind Themen
insbesondere, wenn - sie sich auf das Bestehen von Rechten bzw. Pflichten in einem
konkreten Fall beziehen, - nicht nur zu Standardfällen beraten wird, sondern die Umstände
des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen oder - nicht nur abstrakt-generelle Informationen
weitergegeben werden, sondern auch konkret-individuelle Handlungs- oder Lösungsoptionen
aufgezeigt werden. Es muss nur einer der oben beschriebenen Gesichtspunkte erfüllt
sein, damit ein Thema als komplex eingestuft wird. b. Betrieb (technisch und inhaltlich)
einer Hotline, die ein breit angelegtes Themengebiet abdeckt. Die Beratung erfolgt
sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail. Die Hotline wurde innerhalb der
letzten fünf Jahre für mindestens zwei Jahre durchgehend vom Bieter betrieben. Eine
in diesem Sinne vergleichbare Hotline zeichnet sich dadurch aus, dass in der Beratung
inhaltliche Auskunft über verschiedene Themen gegeben werden muss. Statt großer inhaltlicher
Tiefe bei einem Thema wird Auskunftsfähigkeit bei mehreren, inhaltlich diversen Themen
gefordert. Die rein administrative Bearbeitung vorgetragener Anliegen, ohne selbstständige
inhaltliche Auseinandersetzung, erfüllt diese Anforderung nicht. Zum Nachweis der
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit i.S.d. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV hat der
Bieter mindestens eine Referenz zu benennen, die die Anforderungen gemäß vorstehender
Ziffer 6. a. erfüllt, und mindestens eine Referenz, die die Anforderungen gemäß vorstehender
Ziffer 6. b. erfüllt. Der Bieter darf mehr als die geforderte Anzahl von Referenzen
benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben der Bieter zu den Referenzprojekten
durch Kontaktaufnahme mit der jeweils im Bieterbogen (Ziffer VIII.1) benannten Abteilung
des Kunden zu verifizieren. Ist die Kontaktaufnahme wegen fehlender oder falscher
Angaben des Bieters nicht möglich, wird der Auftraggeber ggf. die betroffene Referenz
von der Bewertung ausschließen. Liegen – insbesondere infolge einer Kontaktaufnahme
mit der vom Bieter benannten Abteilung – hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass
der Bieter wahrheitswidrige Angaben zu einem oder mehreren Referenzprojekten gemacht
oder bei der Durchführung eines benannten Referenzprojekts gegen Vertragspflichten
verstoßen hat, wird der Auftraggeber die von den Ansprechpartnern erhaltenen Informationen
bewerten und ggf. die betroffene/n Referenz/en von der Bewertung ausschließen. § 124
Abs. 1 Nr. 7 und 8 GWB bleiben unberührt. *****************************************************************************
2. Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Ein-satz
gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen
Ziffer VIII.2 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen
und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen
bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen
bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile
jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden,
wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind:
• Für zwei leitende Mitarbeiter/innen jeweils eine Referenz: Mindestens 2-jährige
Erfahrung in einem Bürgerservicecenter oder in einem Bürgerservicereferat in einer
Bundes- oder Landes- oder Kommunalbehörde oder vergleichbarer Stellen öffentlicher
Verwaltung auch anderer Staaten oder der Europäischen Union in den letzten vier Jahren.
• Für mindestens eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung
im Controlling (Steuerung und Überwachung der Geschäftsprozesse). • Für mindestens
eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung in der Qualitätssicherung
von Arbeitsabläufen und inhaltlicher Beratung. • Für mindestens eine/n leitende/n
Mitarbeiter/in: Mindestens 2-jährige Erfahrung in der Umsetzung von datenschutzrechtlichen
Vorgaben für einen öffentlichen Auftraggeber, der deutsches Datenschutzrecht anwendet
in den letzten fünf Jahren. • Für mindestens eine/n leitende/n Mitarbeiter/in: Mindestens
2-jährige Erfahrung in der Umsetzung von IT-Sicherheit auf dem nach C. 10. der Leistungsbeschreibung
gefordertem Niveau. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die Eignungsnachweise über die
technische und berufliche Leistungsfähigkeit können von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
gemeinschaftlich erbracht werden. Die einzelnen Nachweise müssen jeweils auf ein/mehrere
Mitglied/er der Bietergemeinschaft, sowie den Leistungsteil/e bezogen sein. Die Auftraggeberin
muss erkennen können, welche Eignungsanforderung durch welches Mitglied der Bietergemeinschaft
erfüllt werden soll.