Beschreibung: 1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten)
bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr,
Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend), 2. Eigenerklärung (soweit zutreffend)
der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung
desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung
"Architekt" bzw. "Innenarchitekt" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig
zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV), 4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen
Unternehmen, 5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
GWB, 5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 5c)
Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs.
1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG, 6. Erklärung
über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend
anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
ist auf Anforderung nachzureichen, 7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe),
so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen
abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen
in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für
die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung
nachzureichen. 8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft
sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Angabe der technisch Mitarbeitenden der letzten drei Jahre für das gesamte Büro des
Bewerbers (2020, 2021, 2022) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %. Die zu vergebenden
Punkte werden wie folgt aufgeteilt: — ≥ 6 Technische Mitarbeiter (im Durchschnitt
über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte); — < 6 Technische Mitarbeiter und ≥
3 Technische Mitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2,5
Punkte); — < 3 Technische Mitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre)
(0 Punkte).