Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 1.1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets
im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014
aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen,
die in den Anwendungs-bereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe
sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8,
Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU,
unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie
2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29
und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d,
f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen
oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen
oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland
niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über
50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen
gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b
genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts
entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne
der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe
oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass
Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung
eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe
verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung)
beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage
mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen
ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus
dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie
Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
2) Ausschluss eines Interessenskonflikts Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre
Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben,
die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die
sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von
dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal. Bitte mit „JA“ oder
„NEIN“ beantworten. Die Neutralität des Untersuchungsgegenstandes soll sichergestellt
sein, daher darf das Unternehmen nicht bei der Entwicklung beteiligt gewesen sein
oder Teile davon entwickelt haben und keine Mitarbeiter einsetzen, welche daran beteiligt
waren. Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein
Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn
auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der
beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird. Führen Sie im Angebot
lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die
wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums. 3) Referenzen: Nationale und internationale
Standardisierungsarbeit Benennen Sie mindestens ein Beratungs- oder Untersuchungs-Projekt
im Bereich der internationalen und nationalen Standardisierungsarbeit im Bereich IT-Sicherheit,
das in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft
und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurde, als Nachweis, dass Standardisierungs-
und Normierungsarbeit ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen ist.
Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: - AG inkl. Ansprechpartner - (detaillierte)
Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit - Umfang - Dauer - Auftragsvolumen
Aus Ihren Ausführungen muss ersichtlich werden, warum die beschriebenen Projekte aus
Ihrer Sicht die oben genannten Anforderungen erfüllen und somit als Referenz geeignet
sind. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenzprojekt nicht überschreiten.
Mindestvoraussetzung: Benennung und Beschreibung von mindestens einer Referenz. 4)Referenzen:
Fachliche Kenntnisse der IT-Sicherheit Benennen Sie mindestens zwei Beratungs- bzw.
Untersuchungsprojekte im Bereich IT-Sicherheit, das in den letzten drei Jahren von
Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern
durchgeführt wurde, als Nachweis, dass Sie gute Kenntnisse über IT-Sicherheit verfügen.