Beschreibung: Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Drittunternehmen/Nachunternehmer
einzusetzen, hat er diese unter Verwendung von Formblatt II TNA im Teilnahmeantrag
anzugeben. Soweit der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
(z. B. im Hinblick auf die geforderten Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
(z.B. eines Nachunternehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens, nachfolgend
"Drittunternehmen" genannt) in Anspruch nimmt (sog."Eignungsleihe" i.S. des § 47 VgV),
muss mit Abgabe des Teilnahmeantrags nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag
erforderlichen Kapazitäten dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung
stehen. Zu diesem Zweck kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise
eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen.
Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die
sich ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer Eignung
beruft. Im Falle einer Teilnahme als Bewerbergemeinschaft sind die Eignungsnachweise,
sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft
vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags nicht
beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente,
Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Folgende Angaben
/ Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: 1) Allgemeine Angaben des
Bewerbers (jeweils als Eigenerklärung ausreichend): Angabe zur Teilnahme als Einzelbewerber
oder Bewerbergemeinschaft; im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt I TNA, siehe URL unter Ziff.
I.3). 2) ausgefüllter Lieferantenfragebogen der Westfalen Weser Netz GmbH (WWN) [HINWEIS:
Sofern aus früheren Teilnahmeanträgen bei der WWN noch ein ausgefüllter Lieferantenfragebogen
existiert, der nach dem 01.07.2022 erstellt wurde, kann auch dieses Dokument eingereicht
werden - sofern sich inhaltlich keine Änderungen bis zum Einreichungstag ergeben haben-.]
3) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124
GWB nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt III TNA, siehe URL unter
Ziff. I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen); 4) Eigenerklärung,
dass der Bewerber und sein mit dem vorliegenden Vergabeverfahren befasstes Personal
sämtliche Informationen aus und über das vorliegende Vergabeverfahren vertraulich
behandeln und nicht an Dritte weiterleiten wird, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten
Formblatt IV TNA, siehe URL unter Ziff.I.3). 5) Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz
des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder und über den Jahresumsatz des
Bewerbers / der Bewerbergemeinschaftsmitglieder die mit der zu vergebenen Lieferung/Leistung
vergleichbar sind, jeweils für die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
in Deutschland, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt V TNA (auch für
etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 6) Nachweis des Bestehens einer Berufs-
oder Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestbedingungen erfüllt (von
einem EU-ansässigen Versicherungsunternehmen): Für Personenschäden haftet der Auftragnehmer
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
ist seine Haftung im Übrigen der Höhe nach begrenzt auf 2.500.000,00 EUR je Schadenereignis,
maximal 5.000.000,00 EUR. Sofern eine solche Versicherung derzeit nicht besteht, ist
eine Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach er
sich zum Abschluss der vorgenannten Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung spätestens
bis zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns verpflichtet. 7) Eigenerklärung, aus der die
aktuelle Beschäftigtenzahl des Unternehmens mit Stand zum 30.09.2022 ersichtlich ist,
nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten Formblatt VI TNA, siehe URL unter Ziff.
I.3) (auch für etwa einzusetzende Drittunternehmen vorzulegen). 8) Eigenerklärung
gemäß Art. 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.°833/2014 in der Fassung des Art.
1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
Massnahmen angesichts der Handlungen Russlands, nach dem vom Auftraggeber bereitgestellten
Formblatt VII TNA 9) Nachweis das der Auftragnehmer über eine eigene Fertigungsstätte
zur Herstellung des Auftragsgegenstands bzw. über eine Fertigungsstätte bei einem
Partner- bzw. Subunternehmen und das Know-how zum vorgesehenen Liefer-, Leistungs-
und Serviceumfang sowie über Erfahrungen beim Auf- und Umbau derartiger Anlagen verfügt,
durch Angabe von mindestens 3 Referenzen von unterschiedlichen Auftraggebern über
vergleichbare Projekte mit mindestens 8 Feldern in einem Projekt. Es werden lediglich
Referenzen aus den letzten 5 Jahren bei deutschen Netzbetreibern errichteten vergleichbaren
Anlagen gewertet (Hinweis: sofern der Bewerber nicht über eine eigene Fertigungsstätte
verfügt, so gilt die Anzahl der einzureichenden Referenzen in Bezug das für die Auftragserbringung
vorgesehene Partner- bzw. Subunternehmen) 10) Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer
die Einsatzbereitschaft im Störungsfall vor Ort binnen 8 Stunden an 365 Tagen/Jahr
gewährleistet. Als Nachweis sind folgende Unterlagen deutschsprachig vorzulegen: Darstellung
des Aufbaus von Servicenetz und Servicebearbeitung inkl. Darstellung Erreichbarkeit
des/der Servicemitarbeiter(s) im Servicefall (Hotline) 14) die technischen Daten und
die konstruktive Ausführung der Anlage sind an die techn. Spezifikation für 12-24-36kV
Leistungsschalteranlagen SF6 gasisoliert, metallgekapselt Stand 20.10.2021 Dokumentenbezeichnung:
03 12-24-36kV Leistungsschalteranlagen 17334_20211020e.pdf anzulehnen