Beschreibung: Mit dem Angebot: Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder
222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Auf besonders Verlangen:
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit
er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde), Unbedenklichkeitsbescheinigung
der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist , Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes beziehungsweise Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt
eine solche Bescheinigung ausstellt, Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz,
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, Eigenerklärung Sanktionspaket Russland,
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens
3 Millionen Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr,
inklusive einer Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung. Oder die verbindliche
Erklärung des Versicherers, dass die bestehende Versicherung auf den geforderten Umfang
erweitert oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen werden
kann, jeweils maximal 6 Monate alt. Bei Auftragserteilung: Nachweis über das Bestehen
der Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungsumfang, maximal 1
Monat alt, Urkalkulation mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die
Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und
Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten (Urkalkulationen
in Papierform ist in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer
und Gewerk entsprechend einzureichen) Hinweise: Mittel der Nachweisführung, Verfahren
entsprechend § 6b EU VOB/A. Die Nachweise müssen zum Zeitpunkt der Vorlagefrist einen
aktuellen Stand ausweisen. Eine vom Aussteller bescheinigte oder in den Vergabeunterlagen
geforderte Gültigkeitsdauer, darf nicht abgelaufen sein.