Beschreibung: Grundsätze: Der Kreis Höxter beschafft ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 als Vorführfahrzeug.
1) Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs-
oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen binnen
24 Stunden gewährleisten. 2) Eine entsprechende Erklärung und Beschreibung ist dem
Angebot beizufügen. Dabei sind die Anschriften der an Brakel nächstgelegenen Servicecenter
zu benennen, die sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und sachgerecht
durchführen können. 3) Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar
sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden.
Es müssen Angaben über die Konstruktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe, sowie
über die Fertigungsmethoden, ausführlich dargestellt werden. 4) In der Leistungsbeschreibung
werden die Geräte, Ausrüstungs- und Zubehörteile, die vom Auftraggeber beigestellt
werden, genannt. Für diese sind Lagerungen vorzusehen. Für alle anderen Beladungsteile
ist die Lieferung und sichere Lagerung im Fahrzeug vorzusehen und anzubieten. 5) Der
Anbieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte
und kontinuierliche Qualität gesichert werden. 6) Es muss schriftlich erklärt werden,
an welchem örtlichen Produktionsstandort das Fahrzeug bzw. seine Komponenten hergestellt
wurden. 7) Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden. Es wird ein Löschgruppenfahrzeug
HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 gefordert. Die Beschaffung ist in einem Los beschrieben:
• Teil 1 Fahrgestell • Teil 2 Aufbau • Teil 3 Beladung Als Ausbildungsfahrzeug wird
ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 der neusten Fahrzeuggeneration beschafft.
Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Gruppenbesatzung (1/8) und zur Unterbringung
der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen,
dass auch unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein schnellstmöglicher
Einsatz gewährleistet bleibt. Das Fahrzeug soll mit einer Beladung nach DIN ausgelegt
werden. Die exakte Beladung ist der Beladeliste zu entnehmen. Fahrgestell für HLF
20 Für das Fahrgestell muss es in Brakel bzw. in unmittelbarer Nähe (angrenzende Gemeinde)
eine geeignete und vom Fahrzeuglieferant anerkannte Vertragswerkstatt geben. Das Fahrgestell
muss für das Befahren von schwierigem Gelände geeignet sein. Es muss der Kategorie
2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen. Die in der Aufbaubeschreibung
geforderten maximalen Abmessungen (LxBxH) sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen.
Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen. Alle verwendeten Orts- bzw.
Richtungsangaben oder Bezeichnungen (links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung
zu sehen. Aufbau für HLF 20 nach DIN14530 Teil 27 Alle Auszüge, Schwenkwände, Schubfächer
und Klappen, sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass
ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles
wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch
zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig
durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung wird eindringlich
verwiesen. Leerräume sind konsequent zu nutzen, bzw. nutzbar zu erhalten. Für die
Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber abgestimmte,
Aluboxen/Alucontainer zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf den Stirn-
und Rückseiten am Behälter dauerhaft zu beschriften. Das gesamte Fahrzeug, inklusive
Aufbau, darf die maximalen äußeren Abmessungen nicht überschreiten: • Länge inklusiv
aller Anbauten: 8.600 mm • Breite (Maximalmaß): 2.500 mm • Aufbauhöhe (Maximalhöhe
incl. aufgelegter Dachbeladung): 3.300 mm Beladeliste HLF 20 Umfang der feuerwehrtechnischen
Beladung. Nachfolgend die Beladung des HLF 20. Der folgende Beladeplan entspricht
in großen Teilen der DIN 14530 Teil 27. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen
und den örtlichen Belangen angepasst. Nur die aufgeführte Beladung (siehe Beladeliste;
Kennzeichnung „wird beigestellt“) ist vorhanden und wird von bestehenden Fahrzeugen
entnommen und soll im neuen Fahrzeug untergebracht werden. Zu jedem Artikel ist die
entsprechende Gerätelagerung vorzusehen. Die Beladung ist bindend. Ist eine sinnvolle
Anordnung nicht möglich, so ist mit der Kreisfeuerwehrzentrale Brakel Rücksprache
zu halten. Vor der Rohbauabnahme ist ein endgültiger Beladeplan zur Genehmigung vorzulegen.
Bezeichnung: • FR: Fahrer-/Beifahrerraum • MR: Mannschaftsraum • S: Sitzkasten • G1:
Geräteraum 1, vorne links • G2: Geräteraum 2, vorne rechts • G3: Geräteraum 3, mitten
links • G4: Geräteraum 4, mitten rechts • G5: Geräteraum 3, hinten links • G6: Geräteraum
4, hinten rechts • GR: Geräteraum, rückseitig (Pumpenbedienstand) Es ist besonderen
Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (z.B. Technische Hilfeleistung
und Zubehör, Brandbekämpfung etc.) logisch zusammengehörig gelagert werden. Wie bereits
unter dem Punkt „Ausbau“ beschrieben, ist darauf zu achten, dass hinsichtlich der
Beladung möglichst Beladegruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig
verbaut werden. Die Beladung soll in möglichst baugleichen, zumindest aber abgestimmte,
Aluboxen/Alucontainern erfolgen. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Behälterstirn-
und Rückseite deutlich lesbar zu beschriften. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen
Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neuverpackten Zustand) ist zu achten.
Dies gilt insbesondere für die Lagerung der diversen Schutzanzüge. Der Hersteller
des Aufbaus bzw. der Einbauten übernimmt...