Beschreibung: Grundsätze: Der Kreis Höxter beschafft ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20 als Vorführfahrzeug.
                                             1) Um eine schnellstmögliche Einsatzbereitschaft des Fahrzeuges nach Instandhaltungs-
                                             oder Reparaturarbeiten sicherzustellen, muss der Anbieter Ersatzteillieferungen binnen
                                             24 Stunden gewährleisten. 2) Eine entsprechende Erklärung und Beschreibung ist dem
                                             Angebot beizufügen. Dabei sind die Anschriften der an Brakel nächstgelegenen Servicecenter
                                             zu benennen, die sämtliche Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten fach- und sachgerecht
                                             durchführen können. 3) Aus den vorgelegten Angebotsunterlagen muss eindeutig erkennbar
                                             sein, dass die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen erfüllt werden.
                                             Es müssen Angaben über die Konstruktion und die dafür vorgesehenen Werkstoffe, sowie
                                             über die Fertigungsmethoden, ausführlich dargestellt werden. 4) In der Leistungsbeschreibung
                                             werden die Geräte, Ausrüstungs- und Zubehörteile, die vom Auftraggeber beigestellt
                                             werden, genannt. Für diese sind Lagerungen vorzusehen. Für alle anderen Beladungsteile
                                             ist die Lieferung und sichere Lagerung im Fahrzeug vorzusehen und anzubieten. 5) Der
                                             Anbieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen hohe Arbeitsgüte
                                             und kontinuierliche Qualität gesichert werden. 6) Es muss schriftlich erklärt werden,
                                             an welchem örtlichen Produktionsstandort das Fahrzeug bzw. seine Komponenten hergestellt
                                             wurden. 7) Das Angebot muss in deutscher Sprache ausgeführt werden. Es wird ein Löschgruppenfahrzeug
                                             HLF 20 nach DIN 14530-27:2019-11 gefordert. Die Beschaffung ist in einem Los beschrieben:
                                             • Teil 1 Fahrgestell • Teil 2 Aufbau • Teil 3 Beladung Als Ausbildungsfahrzeug wird
                                             ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 der neusten Fahrzeuggeneration beschafft.
                                             Der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Gruppenbesatzung (1/8) und zur Unterbringung
                                             der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen,
                                             dass auch unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein schnellstmöglicher
                                             Einsatz gewährleistet bleibt. Das Fahrzeug soll mit einer Beladung nach DIN ausgelegt
                                             werden. Die exakte Beladung ist der Beladeliste zu entnehmen. Fahrgestell für HLF
                                             20 Für das Fahrgestell muss es in Brakel bzw. in unmittelbarer Nähe (angrenzende Gemeinde)
                                             eine geeignete und vom Fahrzeuglieferant anerkannte Vertragswerkstatt geben. Das Fahrgestell
                                             muss für das Befahren von schwierigem Gelände geeignet sein. Es muss der Kategorie
                                             2 (geländefähig) nach DIN EN 1846-1 und DIN EN 1846-2 entsprechen. Die in der Aufbaubeschreibung
                                             geforderten maximalen Abmessungen (LxBxH) sind bei der Fahrgestellauswahl zu berücksichtigen.
                                             Auf eventuelle Besonderheiten ist gesondert hinzuweisen. Alle verwendeten Orts- bzw.
                                             Richtungsangaben oder Bezeichnungen (links, rechts, etc.) sind immer in Fahrtrichtung
                                             zu sehen. Aufbau für HLF 20 nach DIN14530 Teil 27 Alle Auszüge, Schwenkwände, Schubfächer
                                             und Klappen, sowie alle eingebauten Geräte müssen dauerhaft so gesichert sein, dass
                                             ein ungewolltes Öffnen bzw. Herausfallen während der Fahrt und im Falle eines Unfalles
                                             wirksam verhindert wird. Beim Ausbau ist unbedingt darauf zu achten, dass logisch
                                             zusammenhängende Beladungsgruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig
                                             durch Einbauten zugebaut werden. Auf die diesbezügliche Vorbemerkung wird eindringlich
                                             verwiesen. Leerräume sind konsequent zu nutzen, bzw. nutzbar zu erhalten. Für die
                                             Zusammenfassung der Baugruppen sind möglichst baugleiche, zumindest aber abgestimmte,
                                             Aluboxen/Alucontainer zu verwenden. Der Behälterinhalt ist jeweils auf den Stirn-
                                             und Rückseiten am Behälter dauerhaft zu beschriften. Das gesamte Fahrzeug, inklusive
                                             Aufbau, darf die maximalen äußeren Abmessungen nicht überschreiten: • Länge inklusiv
                                             aller Anbauten: 8.600 mm • Breite (Maximalmaß): 2.500 mm • Aufbauhöhe (Maximalhöhe
                                             incl. aufgelegter Dachbeladung): 3.300 mm Beladeliste HLF 20 Umfang der feuerwehrtechnischen
                                             Beladung. Nachfolgend die Beladung des HLF 20. Der folgende Beladeplan entspricht
                                             in großen Teilen der DIN 14530 Teil 27. Die Beladung wurde aufgrund von Einsatzerfahrungen
                                             und den örtlichen Belangen angepasst. Nur die aufgeführte Beladung (siehe Beladeliste;
                                             Kennzeichnung „wird beigestellt“) ist vorhanden und wird von bestehenden Fahrzeugen
                                             entnommen und soll im neuen Fahrzeug untergebracht werden. Zu jedem Artikel ist die
                                             entsprechende Gerätelagerung vorzusehen. Die Beladung ist bindend. Ist eine sinnvolle
                                             Anordnung nicht möglich, so ist mit der Kreisfeuerwehrzentrale Brakel Rücksprache
                                             zu halten. Vor der Rohbauabnahme ist ein endgültiger Beladeplan zur Genehmigung vorzulegen.
                                             Bezeichnung: • FR: Fahrer-/Beifahrerraum • MR: Mannschaftsraum • S: Sitzkasten • G1:
                                             Geräteraum 1, vorne links • G2: Geräteraum 2, vorne rechts • G3: Geräteraum 3, mitten
                                             links • G4: Geräteraum 4, mitten rechts • G5: Geräteraum 3, hinten links • G6: Geräteraum
                                             4, hinten rechts • GR: Geräteraum, rückseitig (Pumpenbedienstand) Es ist besonderen
                                             Wert darauf zu legen, dass zusammengehörige Ausrüstung (z.B. Technische Hilfeleistung
                                             und Zubehör, Brandbekämpfung etc.) logisch zusammengehörig gelagert werden. Wie bereits
                                             unter dem Punkt „Ausbau“ beschrieben, ist darauf zu achten, dass hinsichtlich der
                                             Beladung möglichst Beladegruppen gebildet werden und mögliche Freiräume nicht unnötig
                                             verbaut werden. Die Beladung soll in möglichst baugleichen, zumindest aber abgestimmte,
                                             Aluboxen/Alucontainern erfolgen. Der Behälterinhalt ist jeweils auf der Behälterstirn-
                                             und Rückseite deutlich lesbar zu beschriften. Auf ausreichenden Freiraum zur einfachen
                                             Lagerung und Verstauung (auch im nicht mehr neuverpackten Zustand) ist zu achten.
                                             Dies gilt insbesondere für die Lagerung der diversen Schutzanzüge. Der Hersteller
                                             des Aufbaus bzw. der Einbauten übernimmt...