Deutschland - Software-Wartung und -Reparatur - OIO-Vertrag

1. Beschaffer
1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rechtsform des Erwerbers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1 Verfahren
Titel: OIO-Vertrag
Beschreibung: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (nachfolgend "Beitragsservice") beabsichtigt den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM Deutschland GmbH (nachfolgend "IBM") mit folgenden Vertragsbestandteilen: - IBM Softwarepaket (auf Grundlage des bisherigen ESSO-Vertrags: Softwaremiete und Softwarepflege), - IBM z16 Infrastruktur Paket (Kauf und Wartung von 3 zSeries), - IBM Dienstleistungspaket (Serviceleistungen insbesondere Abbau der Altsysteme, Migration, Verkabelung und Aufbau der Neusysteme an 3 Standorten).
Kennung des Verfahrens: f2de1301-d8a4-4142-bda6-6e80dd837522
Interne Kennung: BW 01/23
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
Zusätzliche Einstufung(cpv): 50312100Wartung und Reparatur von Zentralrechnern
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72268000Bereitstellung von Software
Zusätzliche Einstufung(cpv): 72267100Wartung von Informationstechnologiesoftware
2.1.4 Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Der Beitragsservice hat am 17.11.2023 eine ex-ante Transparenz-Bekanntmachung veröffentlicht (Versanddatum: 16.11.2023) und den Zuschlag erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Absatz 3 lit. 3 GWB erteilt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem auf § 135 GWB hin: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
4. Gruppe von Losen
4.1 Gruppe von Losen: GLO-0001
Eingeschlossene Lose: LOT-0001 LOT-0001
5. Los
5.1 Los: LOT-0001
Titel: Los 1 OIO-Vertrag
Beschreibung: Los 1, keine weiteren Lose
Interne Kennung: Los 1
5.1.1 Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung(cpv): 72267000Software-Wartung und -Reparatur
5.1.2 Erfüllungsort
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: 
5.1.3 Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-31+01:00
Enddatum: 2029-12-31+01:00
5.1.6 Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Der Beitragsservice hat am 17.11.2023 eine ex-ante Transparenz-Bekanntmachung veröffentlicht (Versanddatum: 16.11.2023) und den Zuschlag erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Absatz 3 lit. 3 GWB erteilt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem auf § 135 GWB hin: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
5.1.10 Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Es wird der Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot erteilt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Zuschlag auf das wirtschaftlich günstigste Angebot (Preis 100 Prozent)
5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Beitragsservice hat am 17.11.2023 eine ex-ante Transparenz-Bekanntmachung veröffentlicht (Versanddatum: 16.11.2023) und den Zuschlag erst nach Ablauf der Wartefrist gemäß § 135 Absatz 3 lit. 3 GWB erteilt. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Vergabestelle weist zudem auf § 135 GWB hin: § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere §§ 160 ff., 135 ff. GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.
5.1.15 Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion:
5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
6. Ergebnisse
Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge: 215,000EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio („Beitragsservice“) betreibt die für den Beitragseinzug zentrale Betriebsplattform bestehend aus IBM System z Maschinen und IBM DB2 z/OS als ausgelagerten Service in einem hybriden Betriebsmodell: der Beitragsservice stellt Hardware und Software zur Verfügung, ein Dienstleister stellt das notwendige Personal zur Durchführung der anfallenden Betriebsaufgaben. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Betriebs-/Ausfallsicherheit der zentralen Betriebssystemplattform für den Beitragseinzug ist es erforderlich, dass die Wartung und Serviceleistungen der System z im Verbund mit der Betriebssystemsoftware zOS und der Datenbankplattform DB2 z/OS durch einen einzelnen Wartungsgeber erbracht wird. Andernfalls bestünde im Störfall die Gefahr, dass aufgrund der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten Zuständigkeiten nicht klar verteilt wären und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienste nur mit erheblicher Zeitverzögerung zu erwarten wären. Insbesondere im Fehler- und Störfall ist eine getrennte Zuständigkeit für die Wartung von fachlich eng verzahnten IT-Komponenten im Zusammenspiel mit einem ausgelagerten Systembetrieb am Kernsystem des Beitragseinzugs ein wesentliches Betriebsrisiko. Mit dem vollständigen Aufbau des Failsafe-Rechenzentrums erhöht sich zudem die Komplexität und damit auch das Betriebsrisiko (Schnittstellenprobleme im Störfall). Der Beitragsservice hat im Vorfeld verschiedene Vertragskonstruktionen geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein OIO-Vertrag neben erheblichen wirtschaftlichen Vorteilen auch zu zusätzlichen Leistungsumfängen (z.B. TFP, CBA zusätzliche Supportkontingente) führen kann, die in dieser Konstellation wiederum ausschließlich durch den Hersteller erbracht werden können. Zudem sprechen nachfolgende positive Aspekte für den Abschluss eines OIO-Vertrags direkt mit der IBM GmbH: • Planbarkeit der Kosten innerhalb einer Rechnungsperiode, • gleiche Quartalsrechnungen innerhalb eines Berechnungszeitraums, d.h. keine Rechnungsprüfung mehr erforderlich, • Einheitlicher Start und Endtermin für alle Produkte. Der Beitragsservice hat sich vor diesem Hintergrund für den Abschluss eines OIO-Vertrags mit der IBM entschieden. Dem Beitragsservice ist von der IBM schriftlich bestätigt worden, dass der OIO-Vertrag ein exklusives Produkt der IBM ist, welches in der vorliegenden Kombination von Hardwarekauf, Hardwarewartung, Softwaremiete, Softwarepflege und Serviceleistungen nicht von Business Partnern angeboten werden kann. Aus diesem Grund wird das Vergabeverfahren als Verhandlungsverfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung und ohne vorherigen Teilnahmewettbewerb nur mit der IBM als Bieter gemäß § 17, 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV durchgeführt.
6.1 Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2 Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Finales Angebot IBM
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: GLO-0001
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: BW 01/23
Datum der Auswahl des Gewinners: 2023-11-28+01:00
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergeben: false
8. Organisationen
8.1 ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Registrierungsnummer: 0
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50829
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 22150610
Fax: +49 22150612801
Internetadresse: www.rundfunkbeitrag.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1 ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: IBM Deutschland GmbH
Registrierungsnummer: HRB 20251
Postanschrift: IBM-Allee 1
Stadt: Ehningen
Postleitzahl: 71139
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt(DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +497034150
Internetadresse: www.ibm.com
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1 ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt(DEA23)
Land: Deutschland
Telefon: +492211473055
Fax: +492211472889
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1 Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6b5f77fa-d2fd-4599-b6b4-c6a7e4b83451- 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 2023-11-28Z14:38:46Z
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2 Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 00726496-2023
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 231/2023
Datum der Veröffentlichung: 2023-11-30Z

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