Beschreibung: Die Gesamtleistung wird in sechs Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen
in sechs Verfahren abgebildet werden: • 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red
Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund • 9935/22/VV : 3 Produkte
des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF • 9935/22/VV
: 4 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche
Bundesbank • 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen
- Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF • 9935/22/VV : 6 Produkte des
Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 6: Unmittelbare BV (ohne
Geschäftsbereich des BMI und ITZBund) (dieses Verfahren) • 9935/22/VV : 7 Produkte
des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung
Aus der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen
- Los 6: Unmittelbare BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund)" kann bis zu
einem Höchstwert von 45.000.000 € netto abgerufen werden. Zuschlagslimitierung: Es
besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein
Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV). Die Bieter/die
Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der sechs ausgeschriebenen
Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder
Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann.
Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf
einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, muss jeder Bieter, der sich auf mehr
als ein Los bewirbt, im Dokument "Bieterpräferenz" seine Los-Priorisierung hinterlegen.
Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (je Los ein Angebot) keine Angabe der Priorisierung
durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus: Priorität
1 = Los 1, Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität
6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7. Die angegebene Rangfolge kann jedoch nur dann von
der Vergabestelle beachtet werden, wenn die eingereichten Angebote zuschlagsfähig
sind. Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Dies wird in jedem Los anhand
der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument
"01_Hinweise_für_dieses_Verfahren_und_ besondere_Bewerbungsbedingungen_VVx" Kapitel
3.9. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben
haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los der Zuschlag
erteilt werden kann. Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf
eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe)
bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das z. B. als Generalunternehmer
den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, der
den Zuschlag z. B. auf Los 3 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Dieses Vorgehen
bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.
Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges
Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte
Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn
der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits den Zuschlag erhält.